Contents
Wie viel Bürgergeld bekommt man Tabelle?
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten Personen, die
- das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,
- erwerbsfähig sind,
- hilfebedürftig sind und
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Leistungsberechtigte).
- Auch Kinder, die mit Leistungsberechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben, haben einen Bürgergeld Anspruch.
Regelsatz 2023
- 502 Euro im Monat für Alleinstehende und Alleinerziehende (2022: 449 Euro).
- 451 Euro für Partner, wenn beide volljährige sind (2022: 404 Euro).
- 402 Euro für erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben. Damit sind über 25 Jahre alte Erwachsene gemeint, die im Elternhaus leben oder Wohngemeinschaften (2022: 360 Euro).
- 420 Euro für Kinder in der Bedarfsgemeinschaft von 14. bis 17. Jahren sowie Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Zusicherung des BGA umziehen (2022: 376 Euro).
- 348 Euro für Kinder von 6 bis 13 Jahre (2022: 311 Euro).
- 318 Euro für Kinder bis 6 Jahre (Sozialgeld) (2021: 285 Euro).
Wie wird der Bürgergeld-Regelsatz berechnet? Die Berechnung der Bürgergeld-Regelsätze erfolgt an Hand der statistisch erfassten Daten von rund 60.000 Haushalten zu Einnahmen und Ausgaben. Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld und Sozialhilfe werden dabei nicht berücksichtigt.
- Die Höhe des Regelsatzes orientiert sich an den unteren 20 Prozent der Haushalte.
- Im Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) werden die prozentualen Anteile der Verbrauchsausgaben festgelegt.
- Quelle: Bundesregierung Für die Ermittlung des Regelbedarfs der Verbrauchsausgaben werden aus der Sonderauswertung für Einpersonenhaushalte der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 für den Regelbedarf berücksichtigt.
Die Verbrauchsausgaben werden jedes Jahr angepasst (RBEG).
Anteil am Regelbedarf | in % von der RL | in € von der RL |
---|---|---|
Nahrung, alkoholfreie Getränke | 34,70% | 174,19 € |
Freizeit, Unterhaltung, Kultur | 9,76% | 48,98 € |
Post und Telekommunikation | 8,94% | 44,88 € |
Bekleidung, Schuhe | 8,30% | 41,65 € |
Wohnen, Energie (Strom), Wohninstandhaltung | 8,48% | 42,55 € |
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände | 6,09% | 30,57 € |
andere Waren und Dienstleistungen | 7,98% | 40,06 € |
Verkehr | 8,97% | 45,02 € |
Gesundheitspflege | 3,82% | 19,16 € |
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen | 2,61% | 13,11 € |
Bildung | 0,36% | 1,81 € |
Summe | 100 % | 502,00 € |
Wird beim Bürgergeld auch die Miete bezahlt?
Die Miete inklusive der Betriebs- und Heizkosten wird bei Bürgergeld-Bezug in voller Höhe übernommen, sofern sie angemessen ist.
Was muss ich vom Bürgergeld selbst bezahlen?
Durch das Bürgergeld berücksichtigte Bedarfe – Das Bürgergeld ist Teil der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und damit Teil der Leistungen zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Das Bürgergeld umfasst neben dem Regelbedarf, der in Höhe der so genannten regelbedarfsrelevanten Bedarfe berücksichtigt wird, auch die angemessenen Bedarfe für Unterkunft und Heizung, soweit diese Bedarfe nicht durch Einkommen oder Vermögen unter Beachtung von Absetzbeträgen und Schonvermögen gedeckt sind.
Wie hoch ist die Grundsicherung für 2023?
Hinzuverdienstgrenzen: Wird ein 520-Euro-Job auf die Grundrente angerechnet? – Manchmal kommt es vor, dass Rentner sich zu ihrer noch etwas dazu verdienen möchten oder müssen. Entfällt deshalb gleich der Grundrentenanspruch? Die Antwort ist recht einfach: Es kommt auf die Art der Beschäftigung an.
Ein 520-Euro-Job, lange bekannt als 450-Euro-Job, wird zum Beispiel nicht auf die Grundrente angerechnet. Grundrente und uneingeschränkt kassieren geht aber auch nicht in jedem Fall. Der Staat schiebt dem eine konkrete Grenze vor.2023 liegt der Betrag, den man im Monat maximal erhalten darf, bei 1317 Euro (2022: 1250 Euro) für eine alleinstehende Person.
Bei Ehepaaren sind es 2055 Euro (2021/2022: 1950 Euro). Verdient man mehr Geld, werden 2023 bis 1686 Euro (oder 2424 Euro bei Ehepaaren), 60 Prozent der Differenz zwischen dem Freibetrag und dem Verdienst auf die Grundrente angerechnet, darüber 100 Prozent.2021 und 2022 wurden schon ab 1600 Euro (2300 Euro bei Ehepaaren) 100 Prozent angerechnet.
Liegt der Verdienst darüber, wird die gesamte Differenz zwischen Verdienst und Freibetrag angerechnet. Maßgeblich ist aber in der Regel der Verdienst des vorletzten Jahres, bezogen auf den Zeitpunkt der Überprüfung. Immobilienmarkt in der Krise? Stimmt gar nicht, sagt einer der größten privaten Wohnungseigentümer Deutschlands.
Er rechnet mit einer fabelhaften Wertentwicklung, auch in den nächsten Jahren. Mit der Zinswende haben sich die Spielregeln am Immobilienmarkt verändert. Die Kaufpreise sind laut einer Studie auf das Niveau von 2018 gefallen. Für Käufer und Kapitalanleger ergeben sich jetzt neue Chancen.
- Schlechte Nachrichten für Thomas Flohr: Bei der Hamburger Privatjetfirma Air Hamburg sollen sich nach der Übernahme durch Vistajet die Kündigungen häufen.
- Nicht das einzige Problem für den Superstar der Privatfliegerei.
- Diese Einkommensprüfung findet jährlich statt, sodass sich jeweils ab Januar Änderungen beim Grundrentenzuschlag ergeben können.
Das genaue Prozedere ist wie folgt: Das Finanzamt meldet im Herbst das Einkommen des vorletzten Jahres. Ist dieses nicht bekannt – was eher die Regel ist –, wird stattdessen das vorvorletzte Jahr herangezogen. Für den seit Anfang 2023 gewährten Grundrentenzuschlag wurden die Daten also im Herbst 2022 gemeldet.
Meist wurden dabei Einkommensdaten für das Jahr 2020 ausgewertet und dieses Einkommen gegebenenfalls angerechnet. Angesetzt wird das zu versteuernde Einkommen zuzüglich des steuerfrei gestellten Anteils von Renten und Versorgungsbezügen. Dieser Wert wird automatisch beim Finanzamt abgefragt. Liegen dafür keine Daten vor, wird das drittletzte Jahr abgefragt.
Fehlen auch hierzu Daten, zeiht die Rentenversicherung zur Einkommensanrechnung die Daten ihrer zwei Jahre zurückliegenden Rentenzahlung heran. Generell müssen Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags, die nicht in der Steuererklärung berücksichtigt worden sind, gemeldet werden und werden dann zusätzlich erfasst.
Wie die Anrechnung funktioniert zeigt ein Beispiel: Eine Person hat einen Anspruch auf Grundrente. Geprüft wird der Grundrentenzuschlag für das Jahr 2023. Die Grundrente der Person würde 120 Euro pro Monat betragen. Sie hat jedoch im vorletzten Jahr 2020 (bezogen auf die Datenmeldung im Herbst 2022) monatlich 50 Euro mehr erhalten als der Freibetrag von 1317 Euro.
Von den 50 Euro werden daher 60 Prozent angerechnet. Das sind 30 Euro. Von der Grundrente in Höhe von 120 Euro werden ihr also 30 Euro abgezogen. Ausgezahlt werden 2023 noch 90 Euro Grundrente im Monat. Hätte unsere Person 2020 monatlich sogar 1700 verdient, wäre das anders.
Sie hat dann nämlich ein Einkommen, das voll anrechnungspflichtig ist. Denn: Sie landet über 1.686 Euro. In unserem Beispiel heißt das: Die Grundrente der Person wird erst um 60 Prozent des Betrags zwischen 1317 und 1686 Euro gekürzt, das sind 221 Euro. Der Betrag oberhalb von 1686 Euro (hier: 14 Euro) wird voll angerechnet.
In Summe würden also 235 Euro abgezogen. Weil der Grundrentenzuschlag geringer ist, würde er komplett wegfallen. Wie eine Nachfrage des Sozialverbands VdK im März 2023 ergab, erhalten Grundrentenempfänger in einzelnen Fällen nur wenige Euro oder Centbeträge.
Wie lange kann man Bürgergeld bekommen?
Bürgergeld: Wichtige Fragen und Antworten Bürgergeld. Diese Leistung ersetzt Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV). Sie wird im zuständigen Jobcenter beantragt. © picture alliance / CHROMORANGE / Fabian Steffens Das Bürgergeld hat 2023 Hartz 4 abgelöst. Neben der Erhöhung der Regelsätze gibt es weitere wichtige Änderungen.
Unser Rechner ermittelt Ihren individuellen Anspruch. Inhalt Arbeitslosengeld 1. Wer keine Arbeit hat, braucht finanzielle Unterstützung, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. In vielen Fällen besteht nach dem Verlust eines Arbeitsplatzes ein Anspruch auf, Bürgergeld. Sind die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt, bekommen Erwerbslose in der Regel Bürgergeld.
Während Arbeitslose Arbeitslosengeld 1 bei der Agentur für Arbeit beantragen müssen, sind für das Bürgergeld die zuständig. Jobcenter sind gemeinsame Einrichtungen der Bundesagentur für Arbeit und kommunaler Träger. Weiterbildung, Umschulung. Neben finanzieller Unterstützung verfolgt die Bundesagentur für Arbeit das Ziel, Arbeitssuchende in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu bringen.
- Zu diesem Zweck leistet sie über die Sicherung des Lebensunterhalts hinaus etwa Zuschüsse für oder Umschulung und für Anschaffungen, die im Rahmen einer neuen Beschäftigung erforderlich sind, zum Beispiel Arbeitskleidung.
- Diese Hilfen werden ebenfalls über die Jobcenter vergeben.
- Mitwirkungspflichten.
Bezieher von Bürgergeld haben ebenso wie Bezieher von Arbeitslosengeld 1 Mitwirkungspflichten. Erfüllen sie diese nicht, drohen ihnen Sanktionen wie Kürzung der Leistungen. Weitere Hilfen. Auf Arbeitslosigkeit folgt meist eine Einkommenseinbuße. Beantragen Sie Hilfen wie oder,
- Beziehen Sie Bürgergeld, bekommen Sie diese Leistungen jedoch nicht mehr, da Sie für Ihre Kinder Anspruch auf den Regelsatz und für Ihre Wohnkosten Anspruch auf deren Übernahme haben.
- Überschuldung.
- Häufen sich Rechnungen auf, können Sie in eine finanzielle Schieflage geraten.
- Wichtige Tipps, wie Sie wieder herausfinden können, finden Sie in unserem Special,
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es das Bürgergeld. Das Arbeitslosengeld 2 beziehungsweise Hartz 4 und das Sozialgeld sind abgeschafft. Menschen, die bisher eine von beiden Leistungen erhalten haben, bekommen seit Anfang des Jahres das Bürgergeld. Dafür mussten sie nichts unternehmen, die Umstellung passierte automatisch.
- Das Bürgergeld ist eine Leistung zur für Arbeitssuchende.
- Es sichert das Existenzminimum ab.
- Anders als das Arbeitslosengeld 1 wird das Bürgergeld nicht von der Arbeitslosenversicherung, sondern aus Steuergeldern finanziert.
- Wer arbeitslos, aber erwerbsfähig und hilfebedürftig ist, kann Bürgergeld erhalten, wenn andere vorrangige Sozialleistungen wie oder nicht (mehr) gezahlt werden.
Darüber hinaus können Menschen, deren Einkommen zu niedrig ist, Bürgergeld als aufstockende Leistung beantragen. Diese Voraussetzungen für den Anspruch auf Bürgergeld müssen Personen darüber hinaus erfüllen:
hauptsächlich in Deutschland leben, älter als 15 und jünger als 67 Jahre alt sein, mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können, den Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können.
Unabhängig. Objektiv. Unbestechlich. Das Bürgergeld richtet sich nach einem pauschalierten Regelbedarf. Das ist ein Geldbetrag, der der Sicherung des Lebensunterhalts der Anspruchstellenden dienen soll. Das umfasst Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne Heizkosten, Bedürfnisse des täglichen Lebens und die Teilnahme am kulturellen Leben. © Stiftung Warentest Einige Regeln gelten darüber hinaus:
Im Falle einer Bedarfsgemeinschaft von zwei Personen mit Anspruch auf Bürgergeld erhalten beide aktuell jeweils 451 Euro. Hilfebedürftige Erwachsene, die im Haushalt anderer Personen leben, erhalten 402 Euro.
Zum Regelsatz dazu kommen weitere Zahlungen:
Kosten für Wohnraum und Heizung, Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, Leistungen für die Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen (BuT), zum Beispiel für den persönlichen Schulbedarf, Schulausflüge und Klassenfahrten, Mittagsverpflegung, und Lernförderung, Mehrbedarf in besonderen Lebenssituationen, etwa in der Schwangerschaft, einmalige Unterstützungen, beispielsweise Anschaffungskosten bei einem Wohnungsumzug (Erstausstattung).
Eigenes Einkommen und Vermögen können dazu führen, dass ein Erwerbsloser oder eine Erwerbslose nicht als hilfebedürftig gilt. Als Einkommen zählen – neben Verdiensten aus selbstständiger und nicht selbstständiger Tätigkeit – beispielsweise Kapital- und Zinserträge und private Renten.
Zum Vermögen zählen etwa Bargeld, Sparguthaben, Wertpapiere, Fahrzeuge und Wohneigentum. Bevor der Staat einspringt, müssen zuerst eigene Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts eingesetzt werden. Aber es gibt Freibeträge. Das Jobcenter zieht sie bei der Berechnung des Bürgergelds vom Einkommen und Vermögen ab.
Einkommen. Der Grundfreibetrag für Einkommen beträgt 100 Euro brutto monatlich. Bei höherem Hinzuverdienst müssen Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld mit Abzügen rechnen:
Bei einem Einkommen zwischen 100 und 520 Euro bleiben 20 Prozent anrechnungsfrei. Bei einem Einkommen zwischen 520 und 1 000 Euro bleiben für den Teil zwischen 520 und 1 000 Euro 30 Prozent anrechnungsfrei. Bei einem Einkommen zwischen 1 000 und 1 200 Euro werden für den Teil zwischen 1 000 und 1 200 Euro noch mal 10 Prozent nicht auf die Leistungen angerechnet. Für Menschen, die mindestens ein minderjähriges Kind haben, gilt die letzte Freibetragsgrenze sogar bis zu einem Einkommen von 1 500 Euro.
Vermögen. Vermögen von bis zu 40 000 Euro des Leistungsempfängers in einem Haushalt wird nicht auf den Anspruch angerechnet – und zwar für ein Jahr. Für jedes weitere Haushaltsmitglied sind es 15 000 Euro. Den Antrag auf Bürgergeld gibt es beim Jobcenter am Wohnort – vor Ort, telefonisch oder per formlosem Anschreiben.
Er lässt sich aber auch im Internet herunterladen und zu Hause ausfüllen. Der Antrag wirkt ab dem Ersten des Monats, in dem er gestellt wurde. Lebt der Antragsteller mit anderen Personen zusammen und übernehmen alle eine wechselseitige Verantwortung füreinander, bilden sie eine Bedarfsgemeinschaft.
Für den Antrag müssen alle Personen in der Bedarfsgemeinschaft genannt, ihr Einkommen und Vermögen dargelegt und alle Nachweise, wie etwa über Wohn- und Heizkosten, beigebracht werden. Als Bedarfsgemeinschaft gelten in der Regel:
Eheleute, die nicht dauerhaft getrennt sind, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner, die nicht dauerhaft getrennt leben, oder eheähnlich Zusammenlebende.
Zur Bedarfsgemeinschaft gehören auch die Kinder, die im Haushalt leben und jünger als 25 Jahre sind, sofern sie unverheiratet und erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen bestreiten können. Keine Bedarfsgemeinschaften sind reine Haushalts- und Wohngemeinschaften.
Grundsätzlich muss das Jobcenter innerhalb von sechs Monaten über einen Antrag entscheiden. Kommt es dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Antragsteller oder die Antragstellerin beim Sozialgericht Klage erheben. Wurde der Antrag auf Bürgergeld (teilweise) abgelehnt, kann der Antragsteller oder die Antragstellerin innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch einen Bescheid des Jobcenters Widerspruch einlegen – am besten postalisch per Einschreiben.
Bleibt es trotz Widerspruch bei der Entscheidung, besteht ebenfalls die Möglichkeit, Klage beim Sozialgericht zu erheben. Der Bewilligungszeitraum für Bürgergeld beträgt normalerweise sechs bis zwölf Monate. Endet er, muss der Bezieher einen Weiterbewilligungsantrag stellen.
02.01.2023 – Wohngeld ist der monatliche Zuschuss zur Miete oder den Wohnkosten von Eigentümern. Wir erklären, wer Anspruch darauf hat – mit Wohngeld-Rechner 2023.
24.08.2023 – Ob nach Kündigung oder Vertragsende – Arbeitslosengeld muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Wie viel es gibt, lässt sich mit unserem Rechner unten schätzen.
20.11.2019 – Hat ein Hartz-IV-Bezieher einen weiten Weg zur Arbeit, ist es zumutbar, dass er zehn Kilometer mit dem Rad fährt, wenn es keine öffentlichen Verkehrsmittel gibt. Ein.
: Bürgergeld: Wichtige Fragen und Antworten
Welche Zusatzleistungen bei Bürgergeld?
Das Bürgergeld enthält Zahlungen für Miete und Heizung sowie für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Hinzu kommen gegebenenfalls Mehrbedarfe, die für besondere Lebenslagen wie Alleinerziehung, Schwangerschaft oder Behinderung gewährt werden.
Wird das Bürgergeld höher sein als Hartz 4?
Hartz IV wird zu Bürgergeld: Mehr Geld dank höheren Regelsätzen – Einer der Hauptkritikpunkte an Hartz IV ist, dass der Regelsatz nicht ausreichen würde, um die tatsächlichen Kosten der Empfängerinnen und Empfänger zu decken. Das scheint die Bundesregierung sich zu Herzen genommen zu haben: Für das Bürgergeld ist eine deutliche Erhöhung geplant.
Hartz IV | Bürgergeld |
Der Regelsatz für eine alleinstehende Person lag bei Hartz IV zuletzt bei 449 Euro im Monat. | Beim Bürgergeld liegt der Regelsatz mit 502 Euro deutlich höher. |
Zusätzlich werden bestimmte Kosten vom Jobcenter übernommen, etwa die Miete oder die Heizkosten. Dafür gibt es jedoch Höchstgrenzen. | Auch beim Bürgergeld werden bestimmte Kosten vom Jobcenter getragen. Im Vergleich zu Hartz IV gibt es allerdings bei der Miete im ersten Jahr des Bezugs keine Höchstgrenze. |
Erhöhungen des Hartz-IV-Satzes orientierten sich an der durchschnittlichen Preis- und Lohnentwicklung des Vorjahres. Heißt: Kommt es zu einer starken Steigerung – etwa durch eine Inflation – erhalten Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger erst ein Jahr später mehr Geld. | Die Sätze des Bürgergelds sollen sich laut Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) “an der bevorstehenden Inflationsrate orientieren”. Das heißt konkret, dass die für die Zukunft erwartete Inflation bereits in der Gegenwart durch höhere Sätze ausgeglichen wird. |
Auch wenn die Umstellung von Hartz IV auf das Bürgergeld eine Erhöhung der Regelsätze mit sich bringt zeigen sich Sozialverbände enttäuscht, Eine Erhöhung um 50 Euro würde das Existenzminimum nicht sichern, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele dem NDR. Ulrich Schneider, Präsident des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, bezeichnete die geplante Erhöhung als “schlechten Witz”.
Wie viel Geld darf man haben um Grundsicherung zu bekommen?
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Wer Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Grundsicherung) oder Hilfe zum Lebensunterhalt bekommt, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die genauen Bestimmungen stehen im zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Hier erfahren Sie, wer diese Leistung vom Sozialamt bekommen kann und welche Neuregelungen in Kraft getreten sind. Das Bürgergeld-Gesetz ist am 20.12.2022 im (Nr.51, Seite 2328 ff.) veröffentlicht worden. Es enthält auch Neuregelungen für die Empfänger von Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII.
Diese Regelungen sind zum 01.01.2023 in Kraft getreten. Überblick über die zentralen Änderungen des SGB XII: Neue Regelsätze ab 01.01.2023:
Regelbedarfsstufe 1: 502 Euro Regelbedarfsstufe 2: 451 Euro Regelbedarfsstufe 3: 402 Euro Regelbedarfsstufe 4: 420 Euro Regelbedarfsstufe 5: 348 Euro Regelbedarfsstufe 6: 318 Euro
Hinweis: Welche Regelbedarfsstufe (RBS) ist für welche Leistungsberechtigten die richtige? Antworten gibt es, Außerdem steigt das Geld für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf nach § 34 Abs.3a SGB XII:
Für das erste Schulhalbjahr sind 116 Euro vorgesehen, für das zweite Schulhalbjahr steigt der Betrag auf 58 Euro.
Neuer Mehrbedarf: Für Leistungsberechtigte wird ein Mehrbedarf anerkannt, soweit im Einzelfall ein einmaliger, unabweisbarer, besonderer Bedarf besteht, der auf keine andere Weise gedeckt werden kann und ein Darlehen ausnahmsweise nicht zumutbar oder wegen der Art der Bedarfe nicht möglich ist, vgl.
In dem ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft übernommen (sogenannte Karenzzeit ). Erst ab dem 2. Jahr des Leistungsbezugs geht es nach ca. sechs Monaten um die Angemessenheit der Kosten (vgl. § 35 Abs.1 SGB XII neu). Eine Absenkung der ggf. unangemessen hohen Kosten wird unter bestimmten Voraussetzungen nicht verlangt (z.B. bei Unwirtschaftlichkeit).
Beachte: Diese Neuregelung gilt nicht für Menschen, die in besonderen Wohnformen leben. Beachte: Diese Neuregelung (Karenzzeit) betrifft nicht die Kosten für das Heizen. Gut zu wissen: Für Menschen, die schon jahrelang Leistungen beziehen, bleiben die Zeiten des Leistungsbezugs bis 31.12.2022 bei der Karenzzeit unberücksichtigt. Allerdings steht diesem Personenkreis trotzdem keine Karenzzeit zu, wenn in einem der vorangegangenen Bewilligungszeiträume für die aktuell bewohnte Unterkunft die angemessenen und nicht die tatsächlichen Aufwendungen als Bedarf anerkannt wurden (vgl. § 140 SGB XII neu).
Anhebung des Vermögensschonbetrages: Bisher durften 5.000 Euro pro Person unberücksichtigt bleiben. Ab 01.01.2023 gilt:
Jeder leistungsberechtigte Mensch darf 10.000 Euro Vermögen behalten. Auch der erwachsene Lebenspartner/Ehepartner darf sich nunmehr auf einen Schonbetrag in Höhe von 10.000 Euro berufen. Ebenso darf sich eine minderjährige alleinstehende Person auf 10.000 Euro berufen, wenn sie nicht vom Unterhalt der erwachsenen Leistungsberechtigten abhängt. Personen, die von einer der oben genannten Personen überwiegend unterhalten werden, haben wie bisher nur einen Schonbetrag in Höhe von 500 Euro. Neuerdings bleibt außerdem ein angemessenes Kraftfahrzeug (bis Verkehrswert von 7.500 Euro) von der Anrechnung verschont (vgl. § 90 Abs.2 Nr.10 SGB XII neu).
Beachte: Die noch höheren Schonbeträge nach dem SGB II (bisher “Hartz 4”; nunmehr Bürgergeld) gelten nicht für Leistungen nach dem SGB XII. Änderungen bei den Regelungen zum Einkommen:
Ab 01.01.2023 gelten Erbschaften nicht mehr als Einkommen, sondern werden als Vermögen bewertet (vgl. § 82 Abs.2 Nr.9 SGB XII neu). Auch Aufwandsentschädigungen oder Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten, die nach § 3 Nr.12, Nr.26 oder Nr.26a Einkommensteuergesetz steuerfrei sind, zählen nicht mehr als Einkommen, soweit sie einen Betrag in Höhe von 3.000 Euro pro Kalenderjahr nicht übersteigen (vgl. § 82 Abs.1 Nr.8 SGB XII neu). Damit sind auch Übungsleiterpauschalen bis zu der o.g. Grenze nicht mehr als Einkommen zu berücksichtigen. Anmerkung: § 3 Nr.12 EstG regelt Bezüge aus einer Bundes- oder Landeskasse, die als Aufwandsentschädigung festgesetzt sind; § 3 Nr.26 EstG regelt Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder ähnlichen Tätigkeiten; § 3 Nr.26a EstG regelt nebenberufliche Einkünfte bis zu 840 Euro (Ehrenamtspauschale). Außerdem kein Einkommen mehr: Mutterschaftsgeld nach § 19 Mutterschaftsgesetz; Einnahmen von Schülern, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; Betrag in Höhe von 520 Euro monatlich bei Leistungsberechtigten, die eine förderungsfähige Ausbildung durchlaufen oder während der Schulzeit erwerbstätig sind. Abzusetzen vom Einkommen sind seit 01.01.2023 bis zu 250 Euro monatlich, wenn sie als Taschengeld nach dem Bundesfreiwilligendienst- oder Jugendfreiwilligendienstgesetz gezahlt wurden (vgl. § 82 Abs.2 S.2 SGB XII neu).
Hinweis: Die und die hatten im Gesetzgebungsverfahren jeweils am 23.08.2022 Stellungnahmen abgegeben. Die zum 01.01.2023 in Kraft tretende Wohngeld-Reform beinhaltet auch eine Regelung zur Grundsicherung bzw. zur Hilfe zum Lebensunterhalt. Nach § 131 SGB XII neu gilt, dass –abweichend vom Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe – anstelle von Wohngeld auch Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt beantragt werden darf. Wer erhält überhaupt Grundsicherung? Und ab welchem Alter erhält man Grundsicherung? Wir möchten zunächst die grundlegenden Fragen zum Thema Grundsicherung beantworten. Folgende Menschen können einen Anspruch haben:
Menschen mit dauerhafter voller Erwerbsminderung. Menschen, die im Eingangs- oder Berufsbildungsbereich oder im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder bei einem anderen Leistungsanbieter beschäftigt sind. Menschen, die in einem Ausbildungsverhältnis stehen und das Budget für Ausbildung in Anspruch nehmen. Menschen im Rentenalter.
Außerdem müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort muss in Deutschland sein. Sie dürfen nicht genug Einkommen/Vermögen haben, um den notwendigen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten (Bedürftigkeit). Es muss ein Antrag beim Sozialamt gestellt werden.
Wer mindestens 18 Jahre alt ist und pro Tag weniger als drei Stunden arbeiten kann, ist dauerhaft voll erwerbsgemindert, sofern unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung aufgehoben werden kann.
Seit 01.01.2020 gibt es das Budget für Ausbildung; seine Nutzung kann einen Anspruch auf Grundsicherung begründen. Weitere Informationen dazu im, 5. Aufl., 2020, Seite 139 f. und 1/2020, Seite 38 ff.
Wer vor dem 1. Januar 1947 geboren wurde, erreicht die Altersgrenze an seinem 65. Geburtstag. Für die anderen Jahrgänge gibt es, Grundsicherung im Alter können auch Menschen bekommen, die keine Rente erhalten, oder auch als ergänzende Leistung (Aufstockung). Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite der,
Grundsicherung kann nur erhalten, wer nicht genug eigenes Einkommen oder Vermögen hat. Manchmal kommt es auch noch auf die finanziellen Mittel z.B. der Eltern oder Lebenspartner*in an. Wir erklären, worauf es zu achten gilt. Generell gilt: Wer ein eigenes Einkommen hat, hat keinen oder nur einen niedrigeren Anspruch auf Grundsicherung,
Beispiel: Da die Erwerbsminderungsrente Einkommen darstellt, wird die Grundsicherung in diesen Fällen nur als Aufstockung benötigt. Das Gesetz bestimmt für bestimmte Einnahmen, dass diese nicht als Einkommen zählen. Manche Einnahmen sind zwar Einkommen, aber werden trotzdem bei der Berechnung nicht berücksichtigt bzw.
sind sie vom Einkommen “abzusetzen” (weitere Ausführungen folgen). (Mehr zu den Neuregelungen durch das Bürgergeld-Gesetz siehe oben unter “”.) Die folgenden Beträge werden nicht als Einkommen bewertet oder sind nach den gesetzlichen Vorgaben vom Einkommen abzusetzen:
30% des Einkommens aus selbständiger oder nicht selbständiger Tätigkeit (maximal 50% der Regelbedarfsstufe 1), ein bestimmter Betrag aus einer zusätzlichen Altersvorsorge und auch Schmerzensgeld (das ein Geschädigter z.B. nach einem Unfall von dem Unfallverursacher erhält). Bei Werkstattbeschäftigten: Sie können 1/8 der Regelbedarfsstufe 1 und weitere 50% des diesen Betrag übersteigenden Entgelts absetzen. Das Pflegegeld, das der pflegebedürftige Mensch von der Pflegeversicherung erhält, wird nicht angerechnet.
Als Einkommen werden hingegen berücksichtigt:
Das an die Pflegeperson weitergeleitete Pflegegeld (LSG Hamburg, Urteil vom 08.09.2016 – Az: L 4 AS 569/15; in Rechtsdienst der Lebenshilfe 1/2017, Seite 11 f.), wenn es dann um SGB XII-Leistungen für die Pflegeperson geht. Das Pflegeunterstützungsgeld, das die Pflegeperson bekommt (vgl. § 13 Abs.5 SGB XI). Der an einen bedürftigen Menschen gezahlte Unterhalt (BSG, Urteil vom 08.12.2022 – Az: B 8 SO 4/21 R: Ablehnung der beantragten Grundsicherung wegen Unterhaltszahlungen durch den Vater; Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.12.2006 – Az: XII ZR 84/04). Im Verhältnis zu dem geleisteten Unterhalt reduziert sich dann die Höhe der Grundsicherung. Beachte: Nur tatsächlich geleistete Unterhaltszahlungen führen dazu, dass weniger Geld als Grundsicherung gezahlt wird. Dagegen hat der bloße Unterhaltsanspruch (ohne dass gezahlt wird) nicht zur Folge, dass die Grundsicherung nur in niedrigerer Höhe gewährt wird. Zum Einkommen, das angerechnet werden darf, gehört auch das Mindestelterngeld (BSG, Urteil vom 01.12.2016 – Az: B 14 AS 8/15 R; in RdLh 2/2017, S.65: Entscheidung gilt nicht nur für SGB II- Leistungen, sondern auch für SGB XII-Leistungen). Probleme bereiten manchmal die sogenannten einmaligen Einnahmen, Das kann zum Beispiel eine Schenkung sein (Erbschaften sind seit 01.01.2023 keine Einkommen mehr, sondern Vermögen, s.o. unter “”). Dann kann es passieren, dass das Geld auf sechs Monate verteilt als Einkommen angerechnet wird (§ 82 Absatz 7 Sozialgesetzbuch XII). Die Folge: Es gibt dann keine Grundsicherung oder nur reduzierte Leistungen. Um das zu vermeiden, sollte sich jeder, der einem Grundsicherungsempfänger einen Geldbetrag zukommen lassen möchte, vorher beraten lassen.
Beachte: Ist der Erbfall vor der Antragstellung eingetreten, handelt es sich bei der Erbschaft um Vermögen und nicht um Einkommen.
Unklar kann auch sein, wie mit Nachzahlungen umzugehen ist. Beispiel: Herr P. hat erfolgreich auf Zahlung von Grundsicherung geklagt und erwartet nun hohe Nachzahlungen. Er fragt, ob diese Nachzahlungen wie Einkommen angerechnet werden. Antwort: Nein, die Nachzahlung darf nicht als Einkommen angerechnet werden. Denn auch die Nachzahlung wird als Leistung nach dem Sozialgesetzbuch XII angesehen, die ausdrücklich von einer Anrechnung als Einkommen ausgeschlossen ist (vgl. § 82 Abs.1 Satz 1 SGB XII). Falls der Träger der Grundsicherung die Nachzahlung als Einkommen berücksichtigt, sollte Widerspruch eingelegt werden. Ein wichtiger Hinweis: Auch das Kindergeld führt immer wieder zum Streit. Das Kindergeld für Minderjährige ist in der Regel Einkommen des Kindes (§ 82 Abs.1 S.3 SGB XII). Das Kindergeld für erwachsene behinderte Menschen, das auf das Elternkonto gezahlt und nicht an das Kind weitergeleitet wird, zählt in der Regel nicht zum Einkommen des erwachsenen Kindes. Es stellt einen Lastenausgleich für die Eltern für persönliche Betreuung und sonstige Aufwendungen in diesem Zusammenhang dar, welche auch bei einer Betreuung im Wohnheim noch gegeben sind. Freibetrag für Menschen, die 33 Jahre Grundrentenzeiten vorzuweisen haben (§ 82a SGB XII): Grundrentenzeiten sind vor allem Zeiten von Pflichtbeiträgen, wie sie auch bei einer Beschäftigung in der Werkstatt für behinderte Menschen entrichtet werden. Über die Grundrentenzeiten informiert die, Es muss kein Antrag gestellt, aber dem Träger der Grundsicherung angezeigt werden, dass die Voraussetzungen für den Freibetrag vorliegen (rückwirkende Berechnung). Höhe des Freibetrags: maximal 50% der Regelbedarfsstufe 1.
Wichtig zu wissen: Es kann sein, dass Einkommen, das z.B. bei der Eingliederungshilfe verschont bleibt, trotzdem bei der Grundsicherung berücksichtigt wird. Das liegt daran, dass die Regelungen im Bereich der Eingliederungshilfe großzügiger sind – also mehr Einkommen verschont wird als bei der Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt.
Der Anspruch auf Grundsicherung ist unabhängig vom Einkommen der Eltern, Früher entfiel der Anspruch ab einem bestimmten Einkommen der Eltern, aber das ist jetzt nicht mehr so. Ab einem bestimmten Verdienst müssen die Eltern einen monatlichen Betrag in Höhe von 28,43 Euro (2021) für die Grundsicherungs-Leistung für ihr erwachsenes Kind zahlen. Genauer gesagt: Verdient ein Elternteil mehr als 100.000 Euro jährlich, dann muss monatlich ein Betrag in Höhe von 28,43 Euro an das Sozialamt überwiesen werden. Bei diesem Betrag handelt es sich um den Unterhaltsanspruch des erwachsenen behinderten Kindes gegen seine Eltern, der in Höhe von 28,43 Euro monatlich auf den Träger der Sozialhilfe übergeht (§ 94 SGB XII).
Wichtig zu wissen: Entscheidend ist das Einkommen eines Elternteils. Der Betrag in Höhe von 28,43 Euro ist nicht schon dann zu zahlen, wenn beide Elternteile gemeinsam mehr als 100.000 Euro jährlich verdienen. Das Bürgergeld-Gesetz hat neu bestimmt, dass Erbschaften kein Einkommen sind, sondern Vermögen (vgl.
Das Vermögen der Eltern wirkt sich nicht auf die Grundsicherung ihres erwachsenen Kindes aus. Das bedeutet, dass auch die Kinder von Eltern mit hohem Vermögen Grundsicherung bekommen können. Die folgenden Ausführungen gelten deshalb nur für das eigene Vermögen: Wer eigenes Vermögen hat, hat keinen oder nur einen geminderten Anspruch auf Grundsicherung, Grundsätzlich gilt, dass das vorhandene Vermögen zu verwerten ist (deshalb keine Grundsicherung für Ehepaar mit zwei Autos zu einem Gesamtwert i.H.v.31.000 Euro, vgl. Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 03.04.2020 – Az: L 4 SO 46/18; Besprechung im RdLh 4/2020, S.189 f.). Allerdings wird das Vermögen nicht komplett angerechnet; es gibt auch sogenannte Vermögensschonbeträge bzw. Vermögenswerte, die nicht verwertet werden dürfen.
Geldbeträge (Vermögensschonbeträge)
Neu seit 01.01.2023: Jede volljährige Person und jede alleinstehende minderjährige Person darf zum Beispiel Geld bis zu 10.000 Euro besitzen, Trotzdem besteht ein Anspruch auf Grundsicherung (s.o. unter “”). Darüber hinaus wird ein weiterer Schonbetrag für jede Person gewährt, für die Unterhalt geleistet werden muss. Das gilt zum Beispiel für Kinder von Leistungsberechtigten. Dieser beträgt einheitlich jeweils 500 Euro.
Beachte: In dem gerichtlichen Eilverfahren, das die zeitnahe (vorläufige) Bewilligung von Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt zum Ziel hat, wird der Vermögensschonbetrag so behandelt, als ob es keinen Schonbetrag gibt. Vorhandenes Schonvermögen wird in diesem Zusammenhang also voll berücksichtigt und gerade nicht verschont! Angespartes Pflegegeld ist Vermögen und als solches für die Betreuervergütung einzusetzen (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 29.01.2020 – Az: XII ZB 500/19; Besprechung in RdLh 3/2020, S.140 f.). Das Pflegegeld ist zwar nicht Einkommen des pflegebedürftigen Menschen (s.o.), aber kann durchaus als Vermögen zu berücksichtigen sein. Der Verwertung stand jedenfalls in dem konkreten Fall keine Härte entgegen.
Sonstige Vermögenswerte
Neu ab 01.01.2023: Verschont bleibt auch ein angemessenes Kraftfahrzeug bis zu einem Verkehrswert in Höhe von 7.500 Euro (vgl. § 90 Abs.2 Nr.10 SGB XII neu). Auch das eigene Haus oder die Eigentumswohnung sind unter Umständen geschützt, Wichtig ist, dass der Mensch mit Beeinträchtigung dort selbst lebt (ggf. mit Angehörigen). Außerdem muss das Haus oder die Wohnung „angemessen” sein (also keine Villa). Gleiches gilt, wenn der Einsatz des Vermögens eine Härte wäre, also dem Antragsteller nicht zuzumuten ist (§ 90 SGB XII). Das haben Gerichte zum Beispiel für angespartes Blindengeld und für Schmerzensgeld so entschieden. Außerdem ist auch eine Opferentschädigungsrente nicht anzurechnen. Zwar sei es normalerweise unerheblich, woher das Vermögen stamme. In Ausnahmefällen führe die Herkunft des Vermögens aber dazu, dass sich eine Berücksichtigung als Vermögen verbiete (so das Opfer einer Gewalttat, das deshalb eine Opferrente bezieht, vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 30.04.2020 – B 8 SO 12/18 R; vgl. Besprechung in RdLh 4/2020, S.182 ff.). Nachzahlungen von Grundsicherung sind nicht als Vermögen zu berücksichtigen. Ihre Berücksichtigung würde eine Härte gem. § 90 Abs.3 SGB XII darstellen (Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 17.07.2006 – Az: L 5 B 71/06). Vergleiche dazu auch Rechtsdienst der Lebenshilfe 3/2021, S.147 f. Auch keine Berücksichtigung als Einkommen (siehe oben). Darüber hinaus kommt eine Härte auch bei Bestattungsvorsorgeverträgen in Betracht, sofern die folgenden drei Voraussetzungen gegeben sind (vgl. Rechtsdienst der Lebenshilfe, 4/2019, Seite 186 f. und Beitrag im Heft 3/2020):
1. Der Vertrag wurde vor dem Bezug der SGB XII-Leistungen abgeschlossen. Mitunter werden auch Verträge anerkannt, die später – also erst während des schon laufenden Bezugs von SGB XII Leistungen – abgeschlossen wurden. Hier sollte man sich beraten lassen, falls der zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossene Vertrag nicht als Härtefall akzeptiert wird, also der Wert des Vertrages als Vermögen angerechnet werden soll (und deshalb weniger oder gar keine Grundsicherung bewilligt wird). Gegebenenfalls ist gegen den Bescheid mit der entsprechenden Vermögensberechnung Widerspruch einzulegen. 2. Verbindliche Deckung der Bestattungskosten durch den Vertrag (z.B. Sterbegeldversicherung; Bestattungsvorsorgevertrag). Die Auszahlung zu Lebzeiten muss ausgeschlossen sein. 3. Angemessene Höhe der Verbindlichkeit: Nur ein angemessener Vertrag bleibt unberücksichtigt. Ist die Beisetzung anderweitig abgesichert, werden die vertraglich hinterlegten Beträge berücksichtigt, ohne dass dies eine Härte bedeutet. Hinweis: Bestattungsvorsorgeverträge gehören auf jeden Fall immer dann zum Schonvermögen, wenn ihr Wert 10.000 Euro nicht übersteigt und kein sonstiger Vermögenswert vorhanden ist (wie oben beschrieben).
Wichtig zu wissen: Es kann sein, dass Vermögen, das z.B. bei der Eingliederungshilfe verschont bleibt, trotzdem bei der Grundsicherung berücksichtigt wird. Welche Leistungen der Grundsicherungen gibt es? Und was sollte man tun, wenn einem diese Leistungen verwehrt werden?
Die folgenden Leistungen der Grundsicherung gibt es:
Regelleistungen, Leistungen für den Mehrbedarf, Leistungen für einmalige Bedarfe (z.B. Erstausstattung), Leistungen für Kranken- und Pflegeversicherung, Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung (ausführlich dazu unten). Diese Leistungen werden Menschen, die allein, mit Partner, in einer Wohngemeinschaft oder bei den Eltern leben, auf ihr Konto überwiesen. Das Gleiche gilt für die Bewohner*innen besonderer Wohnformen.
Ausnahme: Das Geld wird direkt vom Sozialamt auf das Konto der Wohneinrichtung überwiesen (sog. Direktüberweisung). Das geht in der Regel aber nur dann, wenn die Verwendung des Geldes für die Zahlung der Unterkunft nicht sichergestellt ist oder wenn der Bewohner dies wünscht.
Regelleistungen
Es gibt sogenannte Regelleistungen der Grundsicherung. Dabei handelt es sich sozusagen um Grundleistungen des Sozialhilfeträgers. Wer sie in welcher Höhe bekommt, ergibt sich aus den Regelsätzen. Die neue Regelsätze ab 01.01.2023 finden Sie oben unter, Menschen, die in besonderen Wohnformen leben, sind der Regelbedarfsstufe 2 zugeordnet (vorher Regelbedarfsstufe 3). Bewohner einer besonderen Wohnform, die einen Anspruch auf Grundsicherung haben, erhalten deshalb monatlich einen Regelbetrag in Höhe von 404 Euro (2022). Dazu kommen ggf. Mehrbedarfe und Kosten für Unterkunft und Heizung. Auch Menschen, die mit einem Partner oder einer Partnerin zusammenleben, bekommen Leistungen nach der Regelbedarfsstufe 2. Wer allein lebt oder bei den Eltern, ist der Regelbedarfsstufe 1 zugeordnet; das Gleiche gilt für Menschen mit Beeinträchtigung im sogenannten begleiteten Wohnen, einer Leistung der Eingliederungshilfe zur Betreuung in einer Pflegefamilie (Sozialgericht Marburg, Urteil vom 21.10.2020 – Az: S 9 SO 34/20). Die Regelbedarfsstufe 1 ist ferner anzuwenden, wenn sich jemand in einem psychiatrischen Krankenhaus aufhält (Sozialgericht Detmold, Urteil vom 27.02.2020 – AZ: S 11 SO 59/18; Besprechung in RdLh 3/2020, S.133 f.). In seltenen Fällen kann eine höhere Regelsatzfestsetzung gerechtfertigt sein (z.B. für Pflegebedarf, wenn ein pflegebedürftiger Mensch keinen Pflegegrad hat); dann kann der bestehende Pflegebedarf ggf. über eine abweichende Regelsatzfestsetzung bewilligt werden. Das wurde in einzelnen Fällen schon gerichtlich so entschieden.
Abgelehnt wird die höhere Regelsatzfestsetzung regelmäßig für sogenannte OTC-Arzneimittel (nicht verschreibungspflichtige, aber apothekenpflichtige Arzneimittel), vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 14.04.2020 – Az: L 18 SO 153/18 NZB; Besprechung im Rechtsdienst der Lebenshilfe 3/2020, S.131 f.). Die höhere Regelsatzfestsetzung wurde ebenfalls abgelehnt für eine erotische Ganzkörpermassage (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 06.02.2020 – Az: L 8 SO 163/17; Besprechung im Rechtsdienst der Lebenshilfe 3/2020, S.129 f.).
Ab Juli 2022 gibt es einen monatlichen Sofortzuschlag von 20 Euro pro Minderjährigem (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres), der einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt hat (Regelbedarfsstufe 4, 5 oder 6; vgl.), Außerdem gibt es diese monatliche Zahlung auch für Minderjährige, die einen Anspruch nach § 34 SGB XII haben (Bildung und Teilhabe) oder die nur deshalb keinen Anspruch auf den Sofortzuschlag haben, weil Kindergeld berücksichtigt wird (vgl. § 82 Abs.1 S.4 SGB XII).
Mehrbedarfe
Neu ab 01.01.2023: Mehrbedarf für einmaligen, unabweisbaren, besonderen Bedarf nach § 30 Abs.10 SGB XII neu (siehe oben unter “”). Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch weitere Zahlungen möglich. Ein Beispiel ist der sog. Mehrbedarf in Höhe von 35 Prozent der Regelbedarfsstufe für behindere Menschen ab 18 Jahren, die schul- oder ausbildungsbezogene Eingliederungshilfe erhalten (§ 42b Abs.3 SGB XII). Beachte: Diesen Mehrbedarf gibt es im Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt auch schon für Leistungsberechtigte ab dem vollendeten 15. Lebensjahr (§ 30 Abs.4 SGB XII).
Neu seit 1. Januar 2021 der ernährungsbedingte Mehrbedarf: Diesen Mehrbedarf gab es schon vor 2021, aber nun wurde er neu formuliert. Der neue Gesetzestext lässt hoffen, dass jetzt auch Verdickungsmittel als Mehrbedarf geltend gemacht werden können, was bisher nicht der Fall war. Leider kommt der ernährungsbedingte Mehrbedarf neuerdings aber nur noch aus „medizinischen Gründen” in Betracht.
Auch die Kosten für das oder bei einem anderen Leistungsanbieter sind als Mehrbedarf zu beantragen (3,80 Euro pro Mahlzeit in 2023). Die Einzelheiten dazu können Sie nachlesen. Bedarfe für Bildung und Teilhabe
Ab 2023 gibt es für die Bedarfe für Bildung und Teilhabe diese Leistung: Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf erhöht sich im ersten Schulhalbjahr auf 116 Euro und für das zweite Schulhalbjahr auf 58 Euro.
Bedarf auf Erstausstattung
Einen Bedarf auf eine Erstausstattung mit Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen kann es auch geben, wenn der Empfänger von Leistungen der Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt die Möbel während einer psychischen Krise auf die Straße gestellt hat und nach einem längeren Aufenthalt in der Psychiatrie wieder in seine (nunmehr leere) Wohnung zurückkehrt (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 09.07.2020 – Az: L 7 SO 3313/18; Besprechung im RdLh 1/2021, S.27 f.). Das Gleiche kann nach einem Wohnungsbrand oder einer Inhaftierung gelten.
Kosten der Unterkunft und Heizung
Neu ab 01.01.2023: Für Menschen, die Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen und allein, mit Partner oder in einer Wohngemeinschaft leben bzw. mit Mietvertrag bei den Eltern / Geschwistern wohnen, kommt eine einjährige Karenzzeit in Betracht, innerhalb der die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft übernommen werden (siehe oben unter ). Auch wer Grundsicherung bekommt und ohne Mietvertrag bei seinen Eltern lebt, kann anteilige Unterkunftskosten beanspruchen. Eine Karenzzeit kommt in diesen Fällen aber nicht in Betracht. Es muss nicht nachgewiesen werden, dass tatsächlich Kosten an die Eltern abgeführt wurden. Allerdings werden häufig mehr Kosten vom Sozialamt übernommen, wenn es einen Untermietvertrag gibt. Solche Verträge zwischen den Eltern und dem behinderten Kind, vertreten durch einen Ergänzungsbetreuer, halten die Sozialhilfeträger und auch die Gerichte meistens für unwirksam. Das gilt vor allem dann, wenn das mitwohnende Kind mit Beeinträchtigung tatsächlich keine Miete zahlt und trotzdem keine Kündigung (von Seiten der Eltern gegenüber ihrem Kind) befürchten muss. In diesen Fällen wird dann sehr regelmäßig der sogenannte Rechtsbindungswille verneint.
Diese Auffassung ist nicht überzeugend. Es sollte deshalb Widerspruch eingelegt werden, wenn der Sozialhilfeträger bei der Berechnung der Unterkunftskosten den Vertrag ignoriert und dementsprechend nur weniger Unterkunftskosten als Leistung bewilligt. Hier finden Sie einen, Gut zu wissen: Das Bundessozialgericht hat am 23.03.2021 entschieden (Az: B 8 SO 14/19 R): Die Kosten für die Unterkunft und Heizung werden auch dann vom Sozialhilfeträger übernommen, wenn es keinen Mietvertrag zwischen den Eltern und dem Kind mit Beeinträchtigung gibt und die Familienmitglieder in dem abbezahlten Eigenheim der Eltern zusammenleben. Die Besonderheit an der Entscheidung ist, dass es also auch dann Leistungen der Grundsicherung geben kann, wenn die Eltern z.B. gar keine Miete bezahlen müssen oder für sonstige (nennenswerte) Unterkunftskosten zu zahlen haben. Vgl. dazu die Besprechung im Rechtsdienst der Lebenshilfe 4/2021. Beachte: Für Menschen, die Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen, gibt es ohne Mietvertrag bzw. ohne die Verpflichtung, für das Wohnen zu bezahlen, keine Leistungen für die Unterkunft und Heizung. Die Leistungen für die Unterkunft und Heizung für die Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt bestimmen sich nach anderen Regelungen und setzen Zahlungsverpflichtungen, also einen Mietvertrag, für das Wohnen voraus (§ 35 SGB XII).
Kosten für Unterkunft und Heizung in besonderen Wohnformen
Für Menschen in besonderen Wohnformen werden die Leistungen für Unterkunft und Heizung ebenfalls von der Grundsicherung abgedeckt (gilt auch bei Hilfe zum Lebensunterhalt) und an die Leistungsberechtigten, also den Bewohner, ausgezahlt (Ausnahme: Direktzahlung vereinbart, siehe oben). Die mit dem Bürgergeld-Gesetz neu eingeführte Karenzzeit kommt für sie aber nicht in Betracht. Das ist ausdrücklich im Gesetz geregelt (vgl. § 42a Abs.1 S.2 SGB XII neu i.V.m. § 42a Abs.5 und Abs.6 SGB XII). Diese Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung erfolgt auf jeden Fall dann, wenn die Miete oder das Entgelt für das Wohnen angemessen ist. Maßgebend sind die Kosten für einen Einpersonenhaushalt gem. § 45a SGB XII. Weiterhin werden diese Kosten von der Grundsicherung übernommen, wenn die Kosten 25 % höher als das angemessene Entgelt liegen (vgl. § 42a Abs.5 SGB XII). Voraussetzung dafür ist aber, dass in dem Vertrag über das Wohnen (in der Regel Wohn- und Betreuungsvertrag) ein Zuschlag vereinbart wurde, der die höhere Miete bzw. das höhere Entgelt rechtfertigt (z.B. für Möblierung). Was gilt, wenn die Kosten über diesen 25 % liegen? Dann kommt wegen dieses erhöhten Kostenanteils am Wohnen (also der Kosten, die 25 % der angemessenen Wohnkosten übersteigen) die Leistung der Eingliederungshilfe in Betracht, vgl. § 42a Abs.6 S.2 SGB XII. Ein Anspruch auf Eingliederungshilfe kann sich aus § 113 Abs.5 SGB IX ergeben. Unklar ist derzeit noch, ob eine Kostenbeteiligung der Eingliederungshilfe in Betracht kommt, wenn ein Bewohner möglicherweise keine Grundsicherung (oder Hilfe zum Lebensunterhalt) bezieht (z.B. Selbstzahler). Der informiert ebenfalls über die Veränderungen bei den ehemals stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Weitere Informationen dazu im (5. Aufl., 2020, Seite 100 ff. und Seite 265 ff.). Weitere Informationen auch im 3/2021, S.142 ff.: Jenny Axmann, Die Kosten der Unterkunft im Kontext der Trennung der Leistungen – Eine kritische Auseinandersetzung mit dem Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 19.03.2021 – Az: S 198 SO 59/20.
Wer sich länger als vier Wochen ohne Unterbrechung im Ausland aufhält, bekommt nach Ablauf der vierten Woche keine Leistungen mehr.
Dabei ist es egal, ob sich jemand innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union befindet. Weitere Leistungen gibt es erst dann wieder, wenn die Rückkehr nachgewiesen wurde.
Falls es trotz der gesetzlichen Klarstellung noch zu einer Ablehnung wegen der Beschäftigung im Eingangs- und Berufsbildungsbereich kommt, sollte unbedingt Widerspruch eingelegt werden, In diesem Zusammenhang möchten wir auf den Muster-Widerspruch des hinweisen, den Sie unter “Argumentationshilfen” abrufen können. Sollte die Ablehnung aus anderen Gründen erfolgen, die nicht nachzuvollziehen sind, sollte im Zweifel ebenfalls Widerspruch eingelegt werden. Zu beachten ist die Widerspruchsfrist. Eine Begründung ist zwar nicht erforderlich, aber unbedingt zu empfehlen. Die Begründung hilft der Behörde, die Argumente zu verstehen, weshalb eine Leistung beansprucht wird. Die Begründung kann auch nachgereicht werden. Wichtig ist als Erstes, dass innerhalb der Monatsfrist Widerspruch – wenigstens fristwahrend, also ohne Begründung – eingereicht wird. Muster: “Hiermit lege ich gegen den Bescheid vom, zugegangen am, zum Geschäftszeichen, Widerspruch gegen die Ablehnung der beantragten Grundsicherung ein. Die Begründung folgt in einem gesonderten Schreiben. ”
Beachte: Widerspruch kann nicht per E-Mail eingelegt werden.
Klage oftmals (fast) kostenfrei
Wer für derartige Rechtsstreitigkeiten rechtsschutzversichert ist, muss sich wegen der Kosten keine Sorgen machen. Natürlich sollten Sie vorher den möglichen Anteil Ihrer Selbstbeteiligung klären. Für alle anderen gilt: Das Verfahren vor den Sozialgerichten ist für Menschen mit Behinderung als Kläger*innen oder auch Beklagte grundsätzlich gerichtskostenfrei, sofern es in dem Rechtsstreit um die Belange von Menschen mit Behinderung geht (§ 183 Absatz 1 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz; vgl. Bundessozialgericht, Beschluss vom 24.04.2020 – Az: B 5 SF 6/20 S.). Kosten können aber für die Beauftragung eines Rechtsanwalts entstehen. Allerdings lassen sich diese Kosten reduzieren, beziehungsweise entfallen sie, wenn das Amtsgericht (das auch in sozialrechtlichen Angelegenheiten insoweit zuständig ist) einen Beratungshilfeschein für die außergerichtliche Beratung ausstellt und/oder im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt wird. Prozesskostenhilfe wird nur gewährt, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse dies erfordern und die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Zu beachten ist, dass die Prozesskostenhilfe nur die Kosten für den eigenen Anwalt abdeckt. Ist die Gegenseite (Beklagter) anwaltlich vertreten (bei einer Behörde eher selten der Fall), trägt der Kläger diese Kosten, falls seine Klage abgewiesen wird.
Zögern Sie nicht, Ihren Anwalt auf diese Punkte anzusprechen. Letztlich kommt es stets auf den Einzelfall an. Wichtig: Unsere allgemeinen Ausführungen zu den Kosten können keine konkrete Beratung ersetzen. : Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Wie hoch ist die Mindestrente in Deutschland 2023?
Hinzuverdienstgrenzen: Wird ein 520-Euro-Job auf die Grundrente angerechnet? – Manchmal kommt es vor, dass Rentner sich zu ihrer noch etwas dazu verdienen möchten oder müssen. Entfällt deshalb gleich der Grundrentenanspruch? Die Antwort ist recht einfach: Es kommt auf die Art der Beschäftigung an.
- Ein 520-Euro-Job, lange bekannt als 450-Euro-Job, wird zum Beispiel nicht auf die Grundrente angerechnet.
- Grundrente und uneingeschränkt kassieren geht aber auch nicht in jedem Fall.
- Der Staat schiebt dem eine konkrete Grenze vor.2023 liegt der Betrag, den man im Monat maximal erhalten darf, bei 1317 Euro (2022: 1250 Euro) für eine alleinstehende Person.
Bei Ehepaaren sind es 2055 Euro (2021/2022: 1950 Euro). Verdient man mehr Geld, werden 2023 bis 1686 Euro (oder 2424 Euro bei Ehepaaren), 60 Prozent der Differenz zwischen dem Freibetrag und dem Verdienst auf die Grundrente angerechnet, darüber 100 Prozent.2021 und 2022 wurden schon ab 1600 Euro (2300 Euro bei Ehepaaren) 100 Prozent angerechnet.
- Liegt der Verdienst darüber, wird die gesamte Differenz zwischen Verdienst und Freibetrag angerechnet.
- Maßgeblich ist aber in der Regel der Verdienst des vorletzten Jahres, bezogen auf den Zeitpunkt der Überprüfung.
- Immobilienmarkt in der Krise? Stimmt gar nicht, sagt einer der größten privaten Wohnungseigentümer Deutschlands.
Er rechnet mit einer fabelhaften Wertentwicklung, auch in den nächsten Jahren. Mit der Zinswende haben sich die Spielregeln am Immobilienmarkt verändert. Die Kaufpreise sind laut einer Studie auf das Niveau von 2018 gefallen. Für Käufer und Kapitalanleger ergeben sich jetzt neue Chancen.
Schlechte Nachrichten für Thomas Flohr: Bei der Hamburger Privatjetfirma Air Hamburg sollen sich nach der Übernahme durch Vistajet die Kündigungen häufen. Nicht das einzige Problem für den Superstar der Privatfliegerei. Diese Einkommensprüfung findet jährlich statt, sodass sich jeweils ab Januar Änderungen beim Grundrentenzuschlag ergeben können.
Das genaue Prozedere ist wie folgt: Das Finanzamt meldet im Herbst das Einkommen des vorletzten Jahres. Ist dieses nicht bekannt – was eher die Regel ist –, wird stattdessen das vorvorletzte Jahr herangezogen. Für den seit Anfang 2023 gewährten Grundrentenzuschlag wurden die Daten also im Herbst 2022 gemeldet.
- Meist wurden dabei Einkommensdaten für das Jahr 2020 ausgewertet und dieses Einkommen gegebenenfalls angerechnet.
- Angesetzt wird das zu versteuernde Einkommen zuzüglich des steuerfrei gestellten Anteils von Renten und Versorgungsbezügen.
- Dieser Wert wird automatisch beim Finanzamt abgefragt.
- Liegen dafür keine Daten vor, wird das drittletzte Jahr abgefragt.
Fehlen auch hierzu Daten, zeiht die Rentenversicherung zur Einkommensanrechnung die Daten ihrer zwei Jahre zurückliegenden Rentenzahlung heran. Generell müssen Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags, die nicht in der Steuererklärung berücksichtigt worden sind, gemeldet werden und werden dann zusätzlich erfasst.
Wie die Anrechnung funktioniert zeigt ein Beispiel: Eine Person hat einen Anspruch auf Grundrente. Geprüft wird der Grundrentenzuschlag für das Jahr 2023. Die Grundrente der Person würde 120 Euro pro Monat betragen. Sie hat jedoch im vorletzten Jahr 2020 (bezogen auf die Datenmeldung im Herbst 2022) monatlich 50 Euro mehr erhalten als der Freibetrag von 1317 Euro.
Von den 50 Euro werden daher 60 Prozent angerechnet. Das sind 30 Euro. Von der Grundrente in Höhe von 120 Euro werden ihr also 30 Euro abgezogen. Ausgezahlt werden 2023 noch 90 Euro Grundrente im Monat. Hätte unsere Person 2020 monatlich sogar 1700 verdient, wäre das anders.
- Sie hat dann nämlich ein Einkommen, das voll anrechnungspflichtig ist.
- Denn: Sie landet über 1.686 Euro.
- In unserem Beispiel heißt das: Die Grundrente der Person wird erst um 60 Prozent des Betrags zwischen 1317 und 1686 Euro gekürzt, das sind 221 Euro.
- Der Betrag oberhalb von 1686 Euro (hier: 14 Euro) wird voll angerechnet.
In Summe würden also 235 Euro abgezogen. Weil der Grundrentenzuschlag geringer ist, würde er komplett wegfallen. Wie eine Nachfrage des Sozialverbands VdK im März 2023 ergab, erhalten Grundrentenempfänger in einzelnen Fällen nur wenige Euro oder Centbeträge.
Was ist der Unterschied zwischen Bürgergeld und Grundsicherung?
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende wird auch Bürgergeld genannt. Die Grundsicherung soll den Lebensunterhalt für alle sicherstellen. Im Bereich der Grundsicherung gibt es 2 Arten von Leistungen: Leistungen, die dabei helfen sollen, eine Arbeit zu kriegen.
Wie viel Bürgergeld 4 Personen?
Bürgergeld: So viel Geld bekommt eine vierköpfige Familie mit dem Hartz-4-Nachfolger – Der klassischen Familie aus zwei Erwachsenen und zwei Kindern steht pro Elternteil je 451 Euro zu, für die Kinder zahlt das Amt 318 Euro für Kinder von der Geburt bis zum Alter von 5 Jahren.
Sind die Kinder älter, nämlich 6 bis 14 Jahre alt, dann zahlt das Amt 348 Euro im Monat pro Kind aus. Sind die Kinder 14 bis 17 Jahre alt, dann erhalten die Eltern 420 Euro im Monat. +++ Bürgergeld Stromkosten: Preise steigen – SO können sich Betroffene wehren +++ Für eine Familie mit zwei Kindern im Grundschulalter beträgt die Auszahlung des Bürgergeldes also 1.598 Euro für die Grundsicherung des Lebensunterhalts.
Geringverdiener, die nicht Bürgergeld beziehen, haben mit ihren Familien auf den ersten Blick netto oftmals nicht viel mehr Geld zur Verfügung – sie können jedoch staatliche Leistungen wie das Wohngeld oder den Kinderzuschlag in Anspruch nehmen. Dann wird der Unterschied schon weitaus deutlicher.
Wie hoch ist das Bürgergeld mit 2 Kindern?
Was ist der Alleinerziehendenzuschlag genau? – Der Alleinerziehendenzuschlag ist eine Ergänzung zu Ihren Bürgergeld-Regelleistungen (ehemals Hartz 4). Diese Ergänzung wird gewährt, wenn Sie sich alleine um die Erziehung Ihres minderjährigen Kindes kümmern.
- Das heißt, dass Ihr Kind mit Ihnen zusammenlebt und Sie die Erziehung alleine übernehmen.
- Der Alleinerziehendenzuschlag soll den höheren Aufwand der Alleinerziehenden für die Versorgung, Pflege und Erziehung der Kinder ausgleichen.
- Außerdem soll damit zum Beispiel ausgeglichen werden, dass Alleinerziehende weniger Zeit haben, um preiswert einzukaufen.
Die Höhe des Mehrbedarfes richtet sich nach dem Alter und der Anzahl der Kinder: Hier ist der Bürgergeld-Regelbedarf maßgeblich. Alleinerziehende bekommen meist den Regelbedarf für Alleinstehende. Dieser liegt 2023 bei 502 EUR. Bei einem Kind unter sieben Jahren und einem Regelsatz von 502 EUR beträgt der Mehrbedarf für Alleinerziehende, auch Alleinerziehendenzuschlag genannt, 180,72 EUR.
Wie viel Quadratmeter bei Bürgergeld?
Was gilt als angemessene Miete und Größe der Wohnung im Sinne des Bürgergelds? – Im ersten Jahr des Bürgergeldes spielt die Größe der Wohnung keine Rolle. Wenn du vor dem Bürgergeld bereits Hartz IV bekommen hast, ändert sich nichts. Grundsätzlich gelten ca.45 Quadratmeter für eine alleinstehende Person und 15 Quadratmeter für jede weitere Person als angemessen.
Die angemessene Miete wird von den Kommunen festgelegt, da die Mietpreise je nach Ort schwanken. Bei der jeweiligen Kommune kannst du den angemessenen Mietpreis pro Quadratmeter erfragen. Für eine Eigentumswohnung oder ein Eigentumshaus, das du selber bewohnst, gilt folgendes: Eine Haus-Wohnfläche bis zu 140 Quadratmeter gilt als angemessen.
Bei einer Eigentumswohnung liegt die Grenze bei 130 Quadratmetern. Ab vier Personen kommen weitere 20 Quadratmeter pro Person hinzu. In Härtefällen sind auch größere Wohnungen geschützt.
Wie groß und teuer darf eine Wohnung für eine Person sein?
Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Dresden –
Im Haushalt lebende Personen | Richtwert Bruttokaltmiete in Euro bis 31.12.2022 | Richtwert Bruttokaltmiete in Euro ab 01.01.2023 |
---|---|---|
1 | 337,74 | 349,98 |
2 | 423,10 | 448,44 |
3 | 498,84 | 528,59 |
4 | 617,37 | 657,44 |
5 | 788,61 | 846,44 |
für jede weitere Person | 83,00 | 89,10 |
Alle Angaben ohne Gewähr |
57 votes, average: 4,19 out of 5) Loading.
Wie berechne ich mein Bürgergeld?
Wie wird Bürgergeld berechnet? – Der endgültige Bürgergeld-Satz ergibt sich zum einen aus dem Regelsatz. Der beträgt 502 EUR für eine volljährige, alleinstehende Person. Zum anderen werden zusätzliche Kosten für den Lebensunterhalt Miete und Heizkosten übernommen.
Wie hoch ist das Bürgergeld mit Kind?
Wie hoch ist das Bürgergeld für Kinder? – Das Bürgergeld wird nach festen Regelsätzen gewährt. Aktuell betragen diese für
Kinder im Alter von 0 bis einschließlich 5 Jahren: 318 Euro, Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 13 Jahren: 348 Euro, Kinder im Alter von 14 bis einschließlich 17 Jahren: 420 Euro.
Weitere Informationen zum Bürgergeld finden Sie auf der Internetseite Arbeitslosengeld II/Bürgergeld der Bundesagentur für Arbeit.