Contents
- 1 Wie hoch ist die Grundrente wenn man 35 Jahre gearbeitet hat?
- 2 Wie viel Rente darf man haben um die Grundrente zu bekommen?
- 3 Wird ein 450 Euro Job auf die Grundrente angerechnet?
- 4 Kann ich mit 60 in Rente gehen wenn ich 35 Jahre gearbeitet habe?
- 5 Was bedeutet Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren?
- 6 Wird ein 450 Euro Job auf die Grundrente angerechnet?
Wie hoch ist die Grundrente wenn man 35 Jahre gearbeitet hat?
Vorteile der Grundrente nach 35 Arbeitsjahren – Die Grundrente bietet langjährigen Niedrigverdienern seit Anfang 2021 einen Zuschlag auf ihre erworbene Rente. Dieser individuelle Zuschlag gilt sowohl für Neurentner als auch für Bestandsrentner. Um Anspruch auf die Grundrente zu haben, sind mindestens 33 Pflichtbeitragsjahre für eine versicherte Beschäftigung, Kindererziehung und nicht erwerbsmäßige Pflege erforderlich.
- Doch wer 35 Beitragsjahre mit Grundrentenzeiten vorweisen kann, erhält eine etwas höhere Grundrente,
- Die Vorteile der Grundrente nach 35 Arbeitsjahren sind vielfältig.
- Wenn die beiden notwendigen Bedingungen – 35 Beitragsjahre als Grundrentenzeit und durchschnittliche Entgeltpunkte zwischen 0,3 und weniger als 0,8 pro Jahr – erfüllt sind, wird die erreichte Rente durch einen Zuschlag an Entgeltpunkten aufgestockt.
Dieser Zuschlag macht 87,5 % der erreichten Rente aus, sofern zwischen 0,3 und 0,4 Entgeltpunkte im Durchschnitt der Grundrentenzeit von 35 Jahren erreicht werden. Ein Beispiel für den Zuschlag bei durchschnittlich 0,4 Entgeltpunkten wäre eine Aufstockung von 441,25 €,
- Dies kann für langjährige Niedrigverdiener eine deutliche Verbesserung ihrer finanziellen Situation bedeuten.
- Ein weiterer Vorteil der Grundrente nach 35 Arbeitsjahren ist, dass bestimmte rentenrechtliche Sonderzeiten, wie Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege oder wegen des Bezugs von Leistungen bei Krankheit und Rehabilitation, zu den Grundrentenzeiten zählen.
Somit werden auch diese Zeiten bei der Berechnung der Grundrente berücksichtigt, was zu einem höheren Zuschlag führen kann. Es ist jedoch zu beachten, dass die Grundrente selten mehr bringt als die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Dies bedeutet, dass die Grundrente zwar eine Unterstützung für langjährige Niedrigverdiener darstellt, jedoch nicht immer ausreicht, um alle finanziellen Bedürfnisse im Alter zu decken.
Die Grundrente gilt seit dem 1. Januar 2021 sowohl für Neurentner als auch für Bestandsrentner. Um Anspruch auf die Grundrente zu haben, sind mindestens 33 Pflichtbeitragsjahre erforderlich. Wer 35 Beitragsjahre mit Grundrentenzeiten vorweisen kann, erhält eine etwas höhere Grundrente. Der Zuschlag zur Rente macht 87,5% der erreichten Rente aus, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Bestimmte rentenrechtliche Sonderzeiten zählen zu den Grundrentenzeiten und können zu einem höheren Zuschlag führen. Die Grundrente kann selten mehr bringen als Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
Wie viel Rente darf man haben um die Grundrente zu bekommen?
Hinzuverdienstgrenzen: Wird ein 520-Euro-Job auf die Grundrente angerechnet? – Manchmal kommt es vor, dass Rentner sich zu ihrer noch etwas dazu verdienen möchten oder müssen. Entfällt deshalb gleich der Grundrentenanspruch? Die Antwort ist recht einfach: Es kommt auf die Art der Beschäftigung an.
- Ein 520-Euro-Job, lange bekannt als 450-Euro-Job, wird zum Beispiel nicht auf die Grundrente angerechnet.
- Grundrente und uneingeschränkt kassieren geht aber auch nicht in jedem Fall.
- Der Staat schiebt dem eine konkrete Grenze vor.2023 liegt der Betrag, den man im Monat maximal erhalten darf, bei 1317 Euro (2022: 1250 Euro) für eine alleinstehende Person.
Bei Ehepaaren sind es 2055 Euro (2021/2022: 1950 Euro). Verdient man mehr Geld, werden 2023 bis 1686 Euro (oder 2424 Euro bei Ehepaaren), 60 Prozent der Differenz zwischen dem Freibetrag und dem Verdienst auf die Grundrente angerechnet, darüber 100 Prozent.2021 und 2022 wurden schon ab 1600 Euro (2300 Euro bei Ehepaaren) 100 Prozent angerechnet.
- Liegt der Verdienst darüber, wird die gesamte Differenz zwischen Verdienst und Freibetrag angerechnet.
- Maßgeblich ist aber in der Regel der Verdienst des vorletzten Jahres, bezogen auf den Zeitpunkt der Überprüfung.
- Immobilienmarkt in der Krise? Stimmt gar nicht, sagt einer der größten privaten Wohnungseigentümer Deutschlands.
Er rechnet mit einer fabelhaften Wertentwicklung, auch in den nächsten Jahren. Mit der Zinswende haben sich die Spielregeln am Immobilienmarkt verändert. Die Kaufpreise sind laut einer Studie auf das Niveau von 2018 gefallen. Für Käufer und Kapitalanleger ergeben sich jetzt neue Chancen.
Schlechte Nachrichten für Thomas Flohr: Bei der Hamburger Privatjetfirma Air Hamburg sollen sich nach der Übernahme durch Vistajet die Kündigungen häufen. Nicht das einzige Problem für den Superstar der Privatfliegerei. Diese Einkommensprüfung findet jährlich statt, sodass sich jeweils ab Januar Änderungen beim Grundrentenzuschlag ergeben können.
Das genaue Prozedere ist wie folgt: Das Finanzamt meldet im Herbst das Einkommen des vorletzten Jahres. Ist dieses nicht bekannt – was eher die Regel ist –, wird stattdessen das vorvorletzte Jahr herangezogen. Für den seit Anfang 2023 gewährten Grundrentenzuschlag wurden die Daten also im Herbst 2022 gemeldet.
Meist wurden dabei Einkommensdaten für das Jahr 2020 ausgewertet und dieses Einkommen gegebenenfalls angerechnet. Angesetzt wird das zu versteuernde Einkommen zuzüglich des steuerfrei gestellten Anteils von Renten und Versorgungsbezügen. Dieser Wert wird automatisch beim Finanzamt abgefragt. Liegen dafür keine Daten vor, wird das drittletzte Jahr abgefragt.
Fehlen auch hierzu Daten, zeiht die Rentenversicherung zur Einkommensanrechnung die Daten ihrer zwei Jahre zurückliegenden Rentenzahlung heran. Generell müssen Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags, die nicht in der Steuererklärung berücksichtigt worden sind, gemeldet werden und werden dann zusätzlich erfasst.
- Wie die Anrechnung funktioniert zeigt ein Beispiel: Eine Person hat einen Anspruch auf Grundrente.
- Geprüft wird der Grundrentenzuschlag für das Jahr 2023.
- Die Grundrente der Person würde 120 Euro pro Monat betragen.
- Sie hat jedoch im vorletzten Jahr 2020 (bezogen auf die Datenmeldung im Herbst 2022) monatlich 50 Euro mehr erhalten als der Freibetrag von 1317 Euro.
Von den 50 Euro werden daher 60 Prozent angerechnet. Das sind 30 Euro. Von der Grundrente in Höhe von 120 Euro werden ihr also 30 Euro abgezogen. Ausgezahlt werden 2023 noch 90 Euro Grundrente im Monat. Hätte unsere Person 2020 monatlich sogar 1700 verdient, wäre das anders.
Sie hat dann nämlich ein Einkommen, das voll anrechnungspflichtig ist. Denn: Sie landet über 1.686 Euro. In unserem Beispiel heißt das: Die Grundrente der Person wird erst um 60 Prozent des Betrags zwischen 1317 und 1686 Euro gekürzt, das sind 221 Euro. Der Betrag oberhalb von 1686 Euro (hier: 14 Euro) wird voll angerechnet.
In Summe würden also 235 Euro abgezogen. Weil der Grundrentenzuschlag geringer ist, würde er komplett wegfallen. Wie eine Nachfrage des Sozialverbands VdK im März 2023 ergab, erhalten Grundrentenempfänger in einzelnen Fällen nur wenige Euro oder Centbeträge.
Welche Jahrgänge bekommen Grundrente?
Wer hat einen Anspruch auf den Grundrentenzuschlag? – Rentnerinnen und Rentner, die mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erreicht haben, können den Grundrentenzuschlag erhalten. Zwischen 33 und 35 Jahren wird er zunächst in der Höhe gestaffelt ausgezahlt.
Wie niedrig muss die Rente sein um Grundrente zu bekommen?
Welche Einkommensgrenzen gelten 2023 bei der Grundrente? Die volle Grundrente erhält derzeit nur, wer nicht mehr als 1375 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 2144 Euro (Paare) verdient. Wer etwas mehr verdient, bekommt den darüber liegenden Teil des Einkommens zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet.
Kann ich mit 63 in Rente gehen wenn ich 35 Jahre gearbeitet habe?
Altersrente nach 35 Versicherungsjahren – Wenn Sie 35 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung haben, profitieren Sie von der Altersrente für langjährig Versicherte. Alle Versicherten der Jahrgänge 1949 bis 1963 können noch vor ihrem 67.
- Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen.
- Das Rentenalter wird schrittweise angehoben.
- Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren.
- Sie können die Altersrente auch ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit einem Abzug von bis zu 14,4 Prozent.
Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Ein solcher Abschlag bleibt dauerhaft bestehen. Nutzen Sie unseren „Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner” und erfahren Sie, unter welchen Bedingungen Sie in Rente gehen können: Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner
Wie kann ich meine Grundrente selbst berechnen?
Untergrenze – Berechnet wird der Grundrentenzuschlag aus allen Grundrentenzeiten, in denen der Verdienst mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland betragen hat. Das sind zum Beispiel im Jahr 2023 monatlich rund 1.079 Euro brutto.
- Liegt der eigene Verdienst darunter, wird diese Zeit nicht mitgezählt.
- Einkommen aus Zeiten mit einer geringfügigen Beschäftigung werden also nicht berücksichtigt.
- Beispiel: Zu Beginn ihres Berufslebens 1970 hat Frau A.770 DM brutto verdient.
- Der durchschnittliche monatliche Verdienst betrug damals rund 1.100 DM brutto.
Im letzten Berufsjahr verdiente Frau A. dann 2.365 Euro brutto. Ihr Gehalt schwankte, lag pro Jahr aber immer über 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland. Die Zeit der Kinderziehung wird bei der Rentenberechnung so gezählt, als hätte Frau A.
Wie hoch ist die Grundrente nach 30 Jahren?
Hinzuverdienstgrenzen: Wird ein 520-Euro-Job auf die Grundrente angerechnet? – Manchmal kommt es vor, dass Rentner sich zu ihrer noch etwas dazu verdienen möchten oder müssen. Entfällt deshalb gleich der Grundrentenanspruch? Die Antwort ist recht einfach: Es kommt auf die Art der Beschäftigung an.
- Ein 520-Euro-Job, lange bekannt als 450-Euro-Job, wird zum Beispiel nicht auf die Grundrente angerechnet.
- Grundrente und uneingeschränkt kassieren geht aber auch nicht in jedem Fall.
- Der Staat schiebt dem eine konkrete Grenze vor.2023 liegt der Betrag, den man im Monat maximal erhalten darf, bei 1317 Euro (2022: 1250 Euro) für eine alleinstehende Person.
Bei Ehepaaren sind es 2055 Euro (2021/2022: 1950 Euro). Verdient man mehr Geld, werden 2023 bis 1686 Euro (oder 2424 Euro bei Ehepaaren), 60 Prozent der Differenz zwischen dem Freibetrag und dem Verdienst auf die Grundrente angerechnet, darüber 100 Prozent.2021 und 2022 wurden schon ab 1600 Euro (2300 Euro bei Ehepaaren) 100 Prozent angerechnet.
- Liegt der Verdienst darüber, wird die gesamte Differenz zwischen Verdienst und Freibetrag angerechnet.
- Maßgeblich ist aber in der Regel der Verdienst des vorletzten Jahres, bezogen auf den Zeitpunkt der Überprüfung.
- Immobilienmarkt in der Krise? Stimmt gar nicht, sagt einer der größten privaten Wohnungseigentümer Deutschlands.
Er rechnet mit einer fabelhaften Wertentwicklung, auch in den nächsten Jahren. Mit der Zinswende haben sich die Spielregeln am Immobilienmarkt verändert. Die Kaufpreise sind laut einer Studie auf das Niveau von 2018 gefallen. Für Käufer und Kapitalanleger ergeben sich jetzt neue Chancen.
- Schlechte Nachrichten für Thomas Flohr: Bei der Hamburger Privatjetfirma Air Hamburg sollen sich nach der Übernahme durch Vistajet die Kündigungen häufen.
- Nicht das einzige Problem für den Superstar der Privatfliegerei.
- Diese Einkommensprüfung findet jährlich statt, sodass sich jeweils ab Januar Änderungen beim Grundrentenzuschlag ergeben können.
Das genaue Prozedere ist wie folgt: Das Finanzamt meldet im Herbst das Einkommen des vorletzten Jahres. Ist dieses nicht bekannt – was eher die Regel ist –, wird stattdessen das vorvorletzte Jahr herangezogen. Für den seit Anfang 2023 gewährten Grundrentenzuschlag wurden die Daten also im Herbst 2022 gemeldet.
- Meist wurden dabei Einkommensdaten für das Jahr 2020 ausgewertet und dieses Einkommen gegebenenfalls angerechnet.
- Angesetzt wird das zu versteuernde Einkommen zuzüglich des steuerfrei gestellten Anteils von Renten und Versorgungsbezügen.
- Dieser Wert wird automatisch beim Finanzamt abgefragt.
- Liegen dafür keine Daten vor, wird das drittletzte Jahr abgefragt.
Fehlen auch hierzu Daten, zeiht die Rentenversicherung zur Einkommensanrechnung die Daten ihrer zwei Jahre zurückliegenden Rentenzahlung heran. Generell müssen Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags, die nicht in der Steuererklärung berücksichtigt worden sind, gemeldet werden und werden dann zusätzlich erfasst.
Wie die Anrechnung funktioniert zeigt ein Beispiel: Eine Person hat einen Anspruch auf Grundrente. Geprüft wird der Grundrentenzuschlag für das Jahr 2023. Die Grundrente der Person würde 120 Euro pro Monat betragen. Sie hat jedoch im vorletzten Jahr 2020 (bezogen auf die Datenmeldung im Herbst 2022) monatlich 50 Euro mehr erhalten als der Freibetrag von 1317 Euro.
Von den 50 Euro werden daher 60 Prozent angerechnet. Das sind 30 Euro. Von der Grundrente in Höhe von 120 Euro werden ihr also 30 Euro abgezogen. Ausgezahlt werden 2023 noch 90 Euro Grundrente im Monat. Hätte unsere Person 2020 monatlich sogar 1700 verdient, wäre das anders.
- Sie hat dann nämlich ein Einkommen, das voll anrechnungspflichtig ist.
- Denn: Sie landet über 1.686 Euro.
- In unserem Beispiel heißt das: Die Grundrente der Person wird erst um 60 Prozent des Betrags zwischen 1317 und 1686 Euro gekürzt, das sind 221 Euro.
- Der Betrag oberhalb von 1686 Euro (hier: 14 Euro) wird voll angerechnet.
In Summe würden also 235 Euro abgezogen. Weil der Grundrentenzuschlag geringer ist, würde er komplett wegfallen. Wie eine Nachfrage des Sozialverbands VdK im März 2023 ergab, erhalten Grundrentenempfänger in einzelnen Fällen nur wenige Euro oder Centbeträge.
Wie hoch fällt die Rentenerhöhung für 2023 aus?
Wie hoch ist die Rentenanpassung 2023? – Die Renten steigen zum 1. Juli 2023 in den alten Bundesländern um 4,39 Prozent und in den neuen Bundesländern um 5,86 Prozent. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich damit in den alten Bundesländern von 36,02 Euro auf 37,60 Euro.
Wie viel Punkte braucht man für die Grundrente?
Wer bekommt die Grundrente? – Die Grundrente gilt für alle:
Neurentner ab dem 01.01.2021, für alle bestehenden Rentenempfänger aus der Zeit vom 01.01.1992 bis zum 31.12.2020 und für alle bestehenden Rentenempfänger vor dem 01.01.1992.
Grundsätzlich gilt: Wer 35 Jahre Grundrentenzeiten nachweisen kann und weniger als 0,8004 Entgeltpunkte und mehr als 0,3 Entgeltpunkte im Jahresdurchschnitt nachweisen kann, hat Anspruch auf den Zuschlag an weiteren Entgeltpunkten. Der Zuschlag kann nie mehr als die Grenze von 0,8004 Entgeltpunkten erreichen.
- Wer also im Schnitt 0,7 Entgeltpunkte pro Jahr hat, wird einen Zuschlag auf den maximalen Grenzsatz von 0,8004 Entgeltpunkten bekommen.
- Wer „nur” 0,3 Entgeltpunkte nachweist, kann fast mit einer Verdopplung seiner Entgeltpunkte auf 0,6 Entgeltpunkte rechnen, aber nur fast.
- Denn der neue Kompromiss beinhaltet auch einen allgemeinen Abschlag auf die Grundrente von 12,5 Prozent.
Wie die Entgeltpunkte zur Grundrente berechnet werden – YouTube rentenbescheid24.de 102K subscribers Wie die Entgeltpunkte zur Grundrente berechnet werden rentenbescheid24.de Search Watch later Share Copy link Info Shopping Tap to unmute If playback doesn’t begin shortly, try restarting your device.
Was wenn kein Anspruch auf Grundrente?
Beispiel für Paare: – Es wurde ein Grundrentenzuschlag von 343 Euro ermittelt. Einkommensanrechnung: Das zu versteuernde Einkommen des Paares inklusive der steuerfrei gestellten Anteile der Renten (Rentenfreibetrag) beträgt 29.880 Euro im Jahr ( 2.490 Euro im Monat).
Insgesamt wird der Freibetrag von 2.055 Euro um 435 Euro ( 2.490 Euro – 2.055 Euro ) überschritten. Davon entfallen 369 Euro ( 2.424 Euro – 2.055 Euro ) auf den Bereich zwischen 2.055 und 2.424 Euro, sodass dieses Einkommen zu 60 Prozent (0,6 x 369 Euro = 221,40 Euro, rund 221 Euro ) auf den Grundrentenzuschlag anzurechnen ist.
Des Weiteren übersteigt das Einkommen aber auch die Einkommensgrenze von 2.424 Euro um 66 Euro ( 2.490 Euro – 2.424 Euro ). Dieser Betrag ist vollständig auf den Grundrentenzuschlag anzurechnen. Durch die Einkommensanrechnung wird der Grundrentenzuschlag somit auf 56 Euro gekürzt ( 343 Euro – 221 Euro – 66 Euro = 56 Euro ).
- Muss ich meinem Rentenversicherungsträger mein Einkommen melden? Die Einkommensprüfung erfolgt durch einen weitgehend automatisierten Datenabgleich zwischen der Renten- und Finanzverwaltung.
- Das vom Finanzamt ermittelte zu versteuernde Einkommen wird der Deutschen Rentenversicherung auf deren Abfrage hin automatisch mitgeteilt.
Aber auch die zu berücksichtigenden Renten- und Versorgungsbezüge kann die Rentenversicherung abrufen. Werden weitere Nachweise benötigt, meldet sich Ihr Rentenversicherungsträger bei Ihnen. So werden Kapitalerträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrages mit dem Rentenbescheid abgefragt.
- Ihre Angaben können von der Rentenversicherung überprüft werden.
- Im Rentenbescheid werden Kapitalerträge abgefragt, was muss ich melden? Mit dem Grundrentenbescheid werden Einkünfte aus Kapitalvermögen abgefragt, die über dem Sparer-Pauschbetrag (ab 2023 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro für Verheiratete) liegen.
Die von Banken oder Finanzdienstleistern versteuerten Kapitalerträge können der jährlich zur Verfügung gestellten Steuerbescheinigung entnommen werden. Welche Nachweise die Deutsche Rentenversicherung von Ihnen benötigt, wird Ihnen im Rentenbescheid mitgeteilt.
Das Einkommen für die Grundrente sollte doch automatisch geprüft werden, warum muss ich trotzdem Kapitalerträge melden? Kapitalerträge werden automatisch übermittelt und bei der Einkommensanrechnung berücksichtigt, wenn die Kapitalerträge in der Steuererklärung angegeben wurden. Liegen diese Angaben bei den Finanzämtern nicht vor, kann keine maschinelle Übermittlung erfolgen.
In diesen Fällen werden Kapitalerträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrages mit dem Rentenbescheid abgefragt. Was passiert, wenn ich mich nicht bei der Deutschen Rentenversicherung zurückmelde? Werden meine Angaben zu den Kapitalerträgen überprüft? Sie müssen nur antworten, wenn Sie tatsächlich Kapitalerträge zu versteuern hatten.
Anderenfalls geht die Rentenversicherung davon aus, dass Sie keine zu berücksichtigenden Kapitalerträge erzielt haben. Die von Banken oder Finanzdienstleistern versteuerten Kapitalerträge können der jährlich zur Verfügung gestellten Steuerbescheinigung entnommen werden. Sie sind dann gesetzlich dazu verpflichtet mitzuwirken und die abgefragten Kapitalerträge mitzuteilen.
Denn das kann zu einer Minderung des Grundrentenzuschlags führen. Ihre Angaben − auch wenn Sie nichts gemeldet haben − können von der Deutschen Rentenversicherung überprüft werden. Ergibt eine Überprüfung, dass zu berücksichtigende Kapitalerträge nicht oder unzureichend angegeben wurden, wird der Rentenbescheid aufgehoben.
- Eventuell zu viel gezahlte Beträge werden zurückgefordert und sind zurück zu erstatten.
- Wird ausländisches Einkommen angerechnet? Wenn Sie in Deutschland leben, meldet das Finanzamt automatisch auch das ausländische Einkommen an den Rentenversicherungsträger.
- Dies ist jedoch nicht möglich, wenn Sie im Ausland leben.
In diesen Fällen fordert die Deutsche Rentenversicherung die erforderlichen Angaben zum Einkommen von Ihnen an. Ohne eine Auskunft zum Einkommen ist keine Zahlung des Grundrentenzuschlags möglich. Wird der Grundrenten-Zuschlag auch ins Ausland gezahlt? Da der Zuschlag ein Bestandteil der eigenen Rente ist, wird er − wie die Rente selbst − auch ins Ausland gezahlt.
- Gibt es Auswirkungen auf die Grundrente, wenn ich ein Haus habe? Wohneigentum ist bei der Einkommensprüfung ausgenommen, so wie anderes Vermögen.
- Wenn Sie Ihr Haus aber vermieten, sind die Mieteinnahmen als Teil des zu versteuernden Einkommens zu berücksichtigen.
- Ich vermiete eine Wohnung in meinem Mehrfamilienhaus, kann ich trotzdem die Grundrente bekommen? Mieteinnahmen zählen zum Einkommen und sind als Teil des zu versteuernden Einkommens auf den Grundrentenzuschlag anzurechnen, wenn die Einkommensgrenzen überschritten werden.
Was ist ein Freibetrag, und wie funktioniert er? Wird ein Freibetrag gewährt, bedeutet dies, dass ein vollständig auf die Sozialleistung anzurechnendes Einkommen in Höhe eines festgelegten Geldbetrags von der Anrechnung ausgenommen wird. Nur der einen solchen Freibetrag übersteigende Betrag wird dann für die Anrechnung bzw.
Berechnung berücksichtigt. Im Ergebnis verbleibt mit dem Freibetrag eine höhere Sozialleistung, sodass insgesamt mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Warum und ab wann wird es einen Freibetrag für Personen mit Grundrentenzeiten in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, der Hilfe zum Lebensunterhalt und bei der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem sozialen Entschädigungsrecht geben? Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten oder vergleichbare Zeiten in verpflichtenden Alterssicherungssystemen erworben hat und trotzdem bedürftig ist, erhält einen (zusätzlichen) Freibetrag bei der Einkommensanrechnung.
Bei diesen Personen wird monatlich weniger Einkommen angerechnet, so dass sich dadurch die tatsächlichen Sozialleistungen erhöhen. Im Ergebnis kann dadurch ein Leistungsanspruch sogar erstmalig entstehen. Dieser Freibetrag wurde zum 1. Januar 2021 eingeführt.
Wer und unter welchen Voraussetzungen bekommt den Freibetrag? Wer einen Anspruch auf Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem sozialen Entschädigungsrecht hat und mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erreicht hat, erhält einen (zusätzlichen) Freibetrag bei der Anrechnung seines Einkommens.
Um die Lebensleistung von Menschen möglichst umfassend anzuerkennen, können sich die mindestens 33 Jahre auch durch das Zusammenrechnen von Zeiten in unterschiedlichen verpflichtenden Alterssicherungssystemen ergeben. Beispielsweise kann jemand 25 Jahre Grundrentenzeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung und zehn Jahre Beitragszeiten in der Alterssicherung der Landwirte gesammelt haben.
Auch Empfängerinnen und Empfänger einer Hinterbliebenenrente erhalten den Freibetrag, wenn sie bedürftig sind und sie selbst und/oder die verstorbene Person 33 Jahre Grundrenten- oder vergleichbare Zeiten in verpflichtenden Alterssicherungssystemen erworben hat. Bekommt man den Freibetrag nur, wenn man auch einen Anspruch auf die Grundrente hat? Nein, Voraussetzung für den Freibetrag sind 33 Jahre Grundrentenzeiten bzw.
vergleichbare Zeiten. Es ist nicht notwendig, dass tatsächlich Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag besteht. Was sind vergleichbare Zeiten in verpflichtenden Alterssicherungssystemen? Vergleichbare Zeiten in verpflichtenden Alterssicherungssystemen hat erworben, wer aufgrund einer Versicherungspflicht als Beschäftigte/r oder Selbstständige/r Beiträge in die landwirtschaftliche Alterskasse oder in eine berufsständische Versicherungs- und Versorgungseinrichtung eingezahlt hat.
Wie hoch ist der Freibetrag? Wenn 33 Jahre Grundrentenzeiten oder vergleichbare Zeiten erfüllt sind, bleiben von der gesetzlichen Rente monatlich 100 Euro bei der Einkommensanrechnung auf die Sozialleistung unberücksichtigt. Ist die Rente höher als 100 Euro, werden vom übersteigenden Betrag zusätzlich 30 Prozent als Freibetrag berücksichtigt.
Der Freibetrag ist auf einen Betrag von 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 gedeckelt. Seit dem 1. Januar 2023 sind das 251 Euro monatlich. Was muss ich machen, wenn ich noch keine Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem sozialen Entschädigungsrecht beziehe, jedoch davon ausgehe, dass ich nun aufgrund des Freibetrags berechtigt bin? Wichtig: Wenn man annimmt, dass aufgrund der Einführung des neuen Freibetrags ein Anspruch auf Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt besteht, muss zunächst ein Antrag auf diese Sozialleistung beim zuständigen Träger gestellt werden.
Erst ab dem Monat der Antragstellung kann der Freibetrag berücksichtigt werden. Dies gilt auch für Bezieherinnen und Bezieher einer Hinterbliebenenrente, wenn die Voraussetzungen des Freibetrags erfüllt sind und bisher noch keine der genannten Leistungen bezogen werden. Wird der erstmalige Antrag zunächst ohne Berücksichtigung des Freibetrages abgelehnt oder droht eine Ablehnung, weil ein Nachweis (noch) nicht vorliegt, kann der für die jeweilige Sozialleistung zuständige Träger vom Rententräger einen Nachweis über die Grundrentenzeiten anfordern.
Sofern nach Eingang des Nachweises 33 Jahre Grundrentenzeiten erfüllt sind, wird der Leistungsanspruch von Amts wegen rückwirkend zum Zeitpunkt der Antragsstellung erneut überprüft bzw. bewilligt. Vergleichbare Zeiten in anderen verpflichtenden Alterssicherungssystemen sind durch die antragstellende Person nachzuweisen.
Genaue Informationen zur Antragstellung und zu dem laufenden Antragsprozess kann Ihnen nur Ihr zuständiger Träger geben. Welche Verbesserungen gibt es beim Wohngeld? Für viele Rentnerinnen und Rentner sind die steigenden Wohnkosten eine große finanzielle Belastung. Zum 1. Januar 2023 ist daher die größte Reform in der Geschichte des Wohngeldes umgesetzt worden.
Rund drei Mal so viele Menschen wie bisher sind nun wohngeldberechtigt. Statt 600.000 können nun rund zwei Mio. Haushalte Wohngeld erhalten. Auch die Höhe des Wohngeldes verdoppelt sich im Durchschnitt für die bisherigen Wohngeldhaushalte. Ein durchschnittlicher Empfängerhaushalt erhält nun statt rund 180 Euro insgesamt rund 370 Euro,
Auch wurden eine dauerhafte Heizkostenkomponente und eine Klimakomponente im Wohngeld eingeführt, um die gestiegenen Energiekosten abzufedern und den Klimaschutz zu fördern. Seit dem Jahr 2022 wird das Wohngeld spätestens alle zwei Jahre an die allgemeine Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst. Damit wird das Wohngeld als Leistung dauerhaft gestärkt.
Hiervon profitieren auch alle Rentnerinnen und Rentner, die Wohngeld beziehen. Ein weiterer wirksamer Schritt zur Anerkennung der Lebensleistung war die Einführung eines Freibetrags beim Wohngeld für diejenigen, die mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Zeiten in anderen verpflichtenden Alterssicherungssystemen haben.
- Durch den neuen Freibetrag wird die Rente beim Wohngeld nicht voll als Einkommen angerechnet, sodass sich für Rentnerinnen und Rentner die Ansprüche auf Wohngeld erhöhen.
- Freibeträge gab es im Wohngeldrecht bereits vorher, zum Beispiel für Menschen mit einer Schwerbehinderung oder für Alleinerziehende.
Wie hoch ist der Freibetrag beim Wohngeld? Wenn 33 Jahre Grundrentenzeiten oder vergleichbare Zeiten erfüllt sind, werden mindestens 1.200 Euro von der Summe der Jahreseinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder abgezogen. Ist die jährliche gesetzliche Rente höher als 1.200 Euro, können vom übersteigenden Betrag zusätzlich 30 Prozent als Freibetrag berücksichtigt werden.
- Auch hier wird auf 50 Prozent des Jahresbetrages der Regelbedarfsstufe 1 begrenzt ( 251 Euro x 12 = 3.012 Euro im Jahr 2023).
- Ab wann gibt es den Freibetrag und muss er beantragt werden? Der Freibetrag wurde zum 1.
- Januar 2021 eingeführt.
- Wenn Sie schon seit längerer Zeit Wohngeld beziehen, wurden Ihre Grundrentenzeiten aus der gesetzlichen Rentenversicherung automatisch abgefragt und bei Vorliegen der erforderlichen 33 Jahre die Freibeträge berücksichtigt.
Beziehen Sie noch kein Wohngeld, haben aber einen Anspruch darauf oder werden durch die neuen Freibeträge einen Anspruch auf Wohngeld haben, dann müssen Sie bei den Wohngeldbehörden einen Antrag stellen. Die Freibeträge können erst ab Antragstellung berücksichtigt werden.
- Auch wenn Sie keinen Anspruch auf die Grundrente selbst haben, können Sie die Freibeträge in Anspruch nehmen.
- Sie gelten für alle, die mindestens 33 Jahre in gesetzlich verpflichtenden Alterssicherungssystemen versichert waren.
- Hierzu zählen die Grundrentenzeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, aber auch vergleichbare Zeiten zum Beispiel in der Alterssicherung der Landwirte oder in einem berufsständischen Versorgungswerk.
Wie wird die Grundrente finanziert? Wenn die Menschen spüren, dass ihre Lebensleistung anerkannt wird, weil sie jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, stärkt dies auch den Zusammenhalt in Deutschland und das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung als wichtigste Säule der Alterssicherung.
Wird ein 450 Euro Job auf die Grundrente angerechnet?
Kein Grundrentenzuschlag für RV-pflichtigen Minijob – Die gezahlten Pflichtbeiträge für einen Minijob haben zwar Einfluss auf die Mindestversicherungszeit für den Anspruch auf Grundrente, wirken sich aber nicht auf die Höhe der Grundrente aus, Denn für die Berechnung der Grundrente werden nur Zeiten mit einem Einkommen von mindestens 30 Prozent des bundesweiten Durchschnittsverdienstes aller Versicherten berücksichtigt.
Was ändert sich bei der Rente ab 2023?
Rentenanerhöhung 2023: Die Renten steigen Ein Jahr früher als geplant sind die Rentenwerte in Ost und West angeglichen. Der Rentenwert beträgt nun einheitlich 37,60 Euro. Foto: Bundesregierung Zum 1. Juli 2023 bekommen die etwa 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland mehr Geld: 4,39 Prozent im Westen und 5,86 Prozent im Osten.
Was bringen mir 35 Versicherungsjahre?
Gekürzte Frührente – Die Abschläge bei vorzeitiger Altersrente mit 63 nach 35 Versicherungsjahren steigen für Neurentner. Ein zweiter Renten-Kürzungseffekt kommt dazu: Auch die Basis, von der die vorgezogene Rente berechnet wird, ist geringer als bei der regulären Rente – es fehlen Einzahlungen bis zum Beginn der Regelaltersrente. Hier geht’s zum FOCUS Online Live-Ticker zur Corona-Krise
Kann ich mit 60 in Rente gehen wenn ich 35 Jahre gearbeitet habe?
Vorzeitig in Rente mit Abschlag – Sie sind beispielsweise 63 Jahre alt, haben das Regelalter noch nicht erreicht und möchten vorzeitig in Rente gehen? Wenn Sie mindestens 35 Beitragsjahre angespart haben, greift die Rente für langjährig Versicherte. Allerdings wird Ihnen pro Jahr Ihres vorzeitigen Rentenbezugs eine Minderung von 3,6 Prozent von Ihrer Rente abgezogen.
Diese Kürzung können Sie durch zusätzliche Beitragszahlungen ganz oder teilweise ausgleichen. Das lohnt sich jedoch nicht immer. Wenn Sie wissen wollen, welchen Betrag Sie aufwenden müssen, um Ihre Rentenabschläge auszugleichen, beantragen Sie bei uns eine spezielle Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich der Rentenminderung.
Beispiel: Michael K. will zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Bei einer Rente von 1.000 Euro (brutto) würde sich seine Monatsrente um 7,2 Prozent beziehungsweise um 72 Euro verringern. Zusatzbeiträge an die Rentenversicherung zum vollen Ausgleich des Abschlags würden derzeit in den alten Bundesländern etwa 17.527 Euro kosten.
Was bedeutet Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren?
Wartezeit von 45 Jahren – Die Wartezeit von 45 Jahren ist Voraussetzung für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Auf die Wartezeit von 45 Jahren sind Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit sowie für Kindererziehung (maximal bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes), Ersatzzeiten (zum Beispiel Zeiten der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR) und Berücksichtigungszeiten (zum Beispiel Zeiten der Erziehung eines Kindes, das noch keine 10 Jahre alt ist) anzurechnen.
Seit dem 01.07.2014 können zusätzlich auch noch beispielsweise Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung, Leistungen bei Krankheit und Übergangsgeld (soweit sie Anrechnungszeiten sind) sowie Kalendermonate mit freiwilligen Beiträgen angerechnet werden. Zu beachten ist dabei, dass freiwillige Beiträge nur angerechnet werden können, wenn mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorhanden sind.
Nicht angerechnet werden können auf die Wartezeit von 45 Jahren u.a. folgende Zeiten:
Pflichtbeitragszeiten und Anrechnungszeiten wegen des Bezugs einer Entgeltersatzleistung der Arbeitsförderung in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn, es sei denn, der Bezug dieser Entgeltersatzleistung ist durch eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt, Kalendermonate mit freiwilligen Beiträgen in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn, wenn gleichzeitig Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit vorliegen, Zeiten wegen des Bezugs von Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II.
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Wie hoch ist die Grundrente nach 30 Jahren?
Hinzuverdienstgrenzen: Wird ein 520-Euro-Job auf die Grundrente angerechnet? – Manchmal kommt es vor, dass Rentner sich zu ihrer noch etwas dazu verdienen möchten oder müssen. Entfällt deshalb gleich der Grundrentenanspruch? Die Antwort ist recht einfach: Es kommt auf die Art der Beschäftigung an.
Ein 520-Euro-Job, lange bekannt als 450-Euro-Job, wird zum Beispiel nicht auf die Grundrente angerechnet. Grundrente und uneingeschränkt kassieren geht aber auch nicht in jedem Fall. Der Staat schiebt dem eine konkrete Grenze vor.2023 liegt der Betrag, den man im Monat maximal erhalten darf, bei 1317 Euro (2022: 1250 Euro) für eine alleinstehende Person.
Bei Ehepaaren sind es 2055 Euro (2021/2022: 1950 Euro). Verdient man mehr Geld, werden 2023 bis 1686 Euro (oder 2424 Euro bei Ehepaaren), 60 Prozent der Differenz zwischen dem Freibetrag und dem Verdienst auf die Grundrente angerechnet, darüber 100 Prozent.2021 und 2022 wurden schon ab 1600 Euro (2300 Euro bei Ehepaaren) 100 Prozent angerechnet.
- Liegt der Verdienst darüber, wird die gesamte Differenz zwischen Verdienst und Freibetrag angerechnet.
- Maßgeblich ist aber in der Regel der Verdienst des vorletzten Jahres, bezogen auf den Zeitpunkt der Überprüfung.
- Immobilienmarkt in der Krise? Stimmt gar nicht, sagt einer der größten privaten Wohnungseigentümer Deutschlands.
Er rechnet mit einer fabelhaften Wertentwicklung, auch in den nächsten Jahren. Mit der Zinswende haben sich die Spielregeln am Immobilienmarkt verändert. Die Kaufpreise sind laut einer Studie auf das Niveau von 2018 gefallen. Für Käufer und Kapitalanleger ergeben sich jetzt neue Chancen.
Schlechte Nachrichten für Thomas Flohr: Bei der Hamburger Privatjetfirma Air Hamburg sollen sich nach der Übernahme durch Vistajet die Kündigungen häufen. Nicht das einzige Problem für den Superstar der Privatfliegerei. Diese Einkommensprüfung findet jährlich statt, sodass sich jeweils ab Januar Änderungen beim Grundrentenzuschlag ergeben können.
Das genaue Prozedere ist wie folgt: Das Finanzamt meldet im Herbst das Einkommen des vorletzten Jahres. Ist dieses nicht bekannt – was eher die Regel ist –, wird stattdessen das vorvorletzte Jahr herangezogen. Für den seit Anfang 2023 gewährten Grundrentenzuschlag wurden die Daten also im Herbst 2022 gemeldet.
Meist wurden dabei Einkommensdaten für das Jahr 2020 ausgewertet und dieses Einkommen gegebenenfalls angerechnet. Angesetzt wird das zu versteuernde Einkommen zuzüglich des steuerfrei gestellten Anteils von Renten und Versorgungsbezügen. Dieser Wert wird automatisch beim Finanzamt abgefragt. Liegen dafür keine Daten vor, wird das drittletzte Jahr abgefragt.
Fehlen auch hierzu Daten, zeiht die Rentenversicherung zur Einkommensanrechnung die Daten ihrer zwei Jahre zurückliegenden Rentenzahlung heran. Generell müssen Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags, die nicht in der Steuererklärung berücksichtigt worden sind, gemeldet werden und werden dann zusätzlich erfasst.
- Wie die Anrechnung funktioniert zeigt ein Beispiel: Eine Person hat einen Anspruch auf Grundrente.
- Geprüft wird der Grundrentenzuschlag für das Jahr 2023.
- Die Grundrente der Person würde 120 Euro pro Monat betragen.
- Sie hat jedoch im vorletzten Jahr 2020 (bezogen auf die Datenmeldung im Herbst 2022) monatlich 50 Euro mehr erhalten als der Freibetrag von 1317 Euro.
Von den 50 Euro werden daher 60 Prozent angerechnet. Das sind 30 Euro. Von der Grundrente in Höhe von 120 Euro werden ihr also 30 Euro abgezogen. Ausgezahlt werden 2023 noch 90 Euro Grundrente im Monat. Hätte unsere Person 2020 monatlich sogar 1700 verdient, wäre das anders.
Sie hat dann nämlich ein Einkommen, das voll anrechnungspflichtig ist. Denn: Sie landet über 1.686 Euro. In unserem Beispiel heißt das: Die Grundrente der Person wird erst um 60 Prozent des Betrags zwischen 1317 und 1686 Euro gekürzt, das sind 221 Euro. Der Betrag oberhalb von 1686 Euro (hier: 14 Euro) wird voll angerechnet.
In Summe würden also 235 Euro abgezogen. Weil der Grundrentenzuschlag geringer ist, würde er komplett wegfallen. Wie eine Nachfrage des Sozialverbands VdK im März 2023 ergab, erhalten Grundrentenempfänger in einzelnen Fällen nur wenige Euro oder Centbeträge.
Wird ein 450 Euro Job auf die Grundrente angerechnet?
Kein Grundrentenzuschlag für RV-pflichtigen Minijob – Die gezahlten Pflichtbeiträge für einen Minijob haben zwar Einfluss auf die Mindestversicherungszeit für den Anspruch auf Grundrente, wirken sich aber nicht auf die Höhe der Grundrente aus, Denn für die Berechnung der Grundrente werden nur Zeiten mit einem Einkommen von mindestens 30 Prozent des bundesweiten Durchschnittsverdienstes aller Versicherten berücksichtigt.