Contents
- 1 Wie hoch ist die Grundsicherung Wenn die Rente nicht reicht?
- 2 Wie niedrig muss die Rente sein um Grundsicherung zu bekommen?
- 3 Was steht mir bei Grundsicherung alles zu?
- 4 Wie hoch muss die Rente sein um Grundrente zu bekommen?
- 5 Wer hat keinen Anspruch auf Grundsicherung?
- 6 Wie erfahre ich ob ich Anspruch auf die Grundrente habe?
- 7 Wie hoch ist die Grundsicherung für 1 Person 2023?
- 8 Wie hoch ist die gesetzliche Mindestrente?
- 9 Was bleibt von 1300 € Rente?
- 10 Was ist der Unterschied zwischen Grundrente und Grundsicherung?
- 11 Ist die Grundrente von 1250 € brutto oder netto?
- 12 Wird die Grundsicherung auch zum Bürgergeld?
- 13 Wer hat ein Recht auf Grundsicherung?
- 14 Wie erfahre ich ob ich Anspruch auf die Grundrente habe?
Wie hoch ist die Grundsicherung für eine Person?
Regelsatz (persönlicher Regelsatz) – Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe bekommt, erhält regelmäßig eine bestimmte Summe Geld. Diese Summe Geld nennt man Regelsatz. Mit dem Geld sollen die Bezieher*innen von Bürgergeld, Grundsicherung oder Sozialhilfe die normalen Dinge des Alltags bezahlen können. Zum Beispiel wie Nahrung oder Kleidung. Die Regelsätze ändern sich jedes Jahr etwas. Es gibt verschiedene Regelsätze. Zum Beispiel den Regelsatz für Menschen, die allein leben. Oder die Regelsätze für Ehepartner*innen und Kinder. Zu allen Begriffen Popup schließen “>Regelsätze an Ihrem Wohnort sind, können Sie bei der Stadt-Verwaltung, beim Landratsamt oder der Kreis-Verwaltung nachfragen. Zusätzlich bekommen Sie noch weitere Beträge, wie zum Beispiel die Kosten für Wohnung und Heizung. Die Grundsicherungs-Zahlung umfasst insgesamt:
- den persönlichen Regelsatz Der Regelsatz beträgt 502 Euro für Erwachsene, die allein oder in einer Wohngemeinschaft leben. Dieser Regelsatz gilt auch für erwachsene Menschen mit Behinderung, die gemeinsam mit ihren Eltern in einer Wohnung leben. Der Regelsatz beträgt 451 Euro für Partner*innen, die in einer gemeinsamen Wohnung leben. Partner*innen sind zum Beispiel Ehegatt*innen oder Lebenspartner*innen. Diesen Regelsatz, also 451 Euro, bekommen auch Menschen mit Behinderung, die in
Wie hoch ist die Grundsicherung Wenn die Rente nicht reicht?
Grundsicherung im Alter: Wenn das Geld später nicht reicht Abgezählt. Die Grundsicherung im Alter unterstützt Menschen, bei denen das Geld kaum zum Leben reicht. © Shutterstock Die staatliche Grundsicherung springt ein, wenn im Alter das Geld zum Leben nicht reicht.
- Test.de erklärt, wie der Staat hilft und beantwortet häufige Fragen zum Thema.
- Lesen Sie auf dieser Seite: Reicht das Geld im Alter nicht, um den Lebensunterhalt zu decken, übernimmt der Staat in gewissem Umfang Kosten für Lebensunterhalt, Miete, Heizung.
- Diese spezielle Sozialhilfe im Alter nennt sich Grundsicherung.
Sie gibt es nur auf Antrag. Der durchschnittliche Bruttobedarf bei der Grundsicherung im Alter lag 2020 nach Angaben des statistischen Bundesamts bei 831 Euro. Bevor die Ämter zahlen, müssen Antragsteller ihre Vermögensverhältnisse offen legen. Nur Bedürftige sollen die Leistung erhalten.
- Neben der Voraussetzung, auf Dauer den Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, müssen Antragsteller ihr Rentenalter erreicht haben, bevor sie Grundsicherung bekommen können.
- Gesetzlich geregelt ist das im vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch.
- Zuständig für die Auszahlung sind kommunale Behörden – meist die örtlichen Träger der Sozialhilfe.
Aber auch die gesetzlichen Rentenversicherungsträger sind verpflichtet, über Leistungsvoraussetzungen zu informieren und bei der Antragstellung zu helfen. Auf Grundsicherung angewiesen sind oft Menschen, die während des Berufslebens keine ausreichenden Rentenansprüche erwerben konnten etwa aufgrund eines niedrigen Einkommens oder großen Lücken im Erwerbsleben.
In Deutschland spiegelt das gesetzliche Rentensystem stark das eigene Erwerbsleben wider. Wer lange gut verdient hat, bekommt eine hohe Rente, wer wenig verdient oder aufgrund von Krankheit, Arbeitslosigkeit, Familienarbeit oder Selbstständigkeit immer wieder große Lücken im Rentenversicherungsverlauf hat, bekommt eine niedrigere Rente.
Zwar erhöht auch unentgeltliche Arbeit wie die eigenen Rentenansprüche. Aber mit langfristig hohen Beiträgen aus einem sozialversicherungspflichtigen Job kann unentgeltliche Fürsorgearbeit nicht mithalten. Seit Januar 2021 gibt es die, Aufgrund des großen Verwaltungsaufwands hat die Rentenversicherung aber erst im Juli 2021 mit deren Auszahlung begonnen.
Wer im Januar bereits einen Anspruch hatte, bekommt eine Nachzahlung. Die Grundrente soll Verbesserung für Menschen mit niedrigen Löhnen und langen Beitragszeiten bringen. Wer auf mindestens 33 Jahre mit “Grundrentenzeiten” kommt, kann einen Rentenzuschlag bekommen. Laut Rentenversicherung wird der Zuschlag im Durchschnitt bei 75 Euro liegen.
Damit ist er aber bei vielen Menschen nicht hoch genug, um unabhängig von der staatlichen Hilfe zu werden. Andere erfüllen die Voraussetzung für die Grundrente erst gar nicht. Altersarmut ist auch im reichen Deutschland ein Thema – weniger für heutige Rentner als für Jüngere mit wenig Einkommen.
Was kommt auf diese Personengruppe zu? Hier beantworten wir elf wichtige Fragen und erklären, wie der Staat später hilft. Wenn Sie im Alter Ihren Lebensbedarf nicht selbst decken können, beantragen Sie „Grundsicherung im Alter”. Das ist eine steuerfinanzierte Sozialleistung. Grundsicherung beantragen Sie beim Sozialhilfeträger.
Das sind meist die Kommunalbehörden, also Städte, Kreise, Landschaftsverbände, Bezirke oder Landessozialämter. Sie können den Antrag aber auch bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Die leitet ihn dann an die zuständige Stelle weiter. Zum Renteneintritt informiert die Rentenversicherung Sie mit dem Rentenbescheid auch über die Leistungen der Grundsicherung.
- Es gibt nicht einen für alle gleichen Grundsicherungsbetrag.
- Das Sozialamt legt vielmehr fest, wie hoch Ihr Bedarf im Einzelfall ist.
- Im September 2020 lag er nach Angaben des Bundesamts für Statistik im Durchschnitt bei 831 Euro brutto im Monat.
- Einen Teil des Lebensunterhalts wie Nahrung, Kleidung, Hausrat, Körperpflege, Strom zahlt das Sozialamt Ihnen als Pauschale – den Regelsatz.
Er liegt 2022 für Alleinstehende bei 449 Euro und für Paare bei 404 Euro im Monat pro Partner. Über den Regelsatz hinaus bekommen Sie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Hier zahlt das Sozialamt die tatsächlichen Kosten, wenn sie angemessen sind.
Sie haben die Regelaltersgrenze erreicht. Die steigt für jeden Jahrgang bis zum Jahr 2031 stetig auf 67 Jahre an (nach dem Klick auf den Link bitte etwas herunterscrollen zur Tabelle). Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um Ihren notwendigen Bedarf etwa für Lebensmittel, Kleidung, Heizung und Miete selbst zu decken. Das Einkommen und Vermögen Ihres Partners ist nicht so hoch, dass er damit auch noch Ihren Lebensunterhalt bestreiten könnte. Wenn Sie mit einem Partner zusammenleben, bilden Sie eine Bedarfsgemeinschaft – auch wenn Sie nicht verheiratet oder verpartnert sind.
Das Sozialamt rechnet fast alle Einkommensarten auf die Grundsicherung an: Miet- und Pachteinnahmen, Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Zinsen, Unterhaltszahlungen eines getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepartners. Nur bei Renten bleibt seit 2018 mindestens ein Betrag von 100 Euro monatlich anrechnungsfrei.
- Die Regelung gilt für alle Formen der zusätzlichen Altersvorsorge: private Renten, Riester- und Rürup-Renten oder freiwillige Beitragszahlungen an die gesetzliche Rentenkasse.
- Übersteigt Ihre Riester-Rente diese 100 Euro, werden zusätzlich 30 Prozent des darüberliegenden Betrages nicht zum Einkommen gezählt.
Bei einer Riester-Rente von 200 Euro im Monat blieben also 130 Euro anrechnungsfrei. Wichtig: Der Gesamtfreibetrag darf höchstens 50 Prozent des Eckregelsatzes von derzeit 449 Euro im Jahr betragen. Das sind 224,50 Euro im Jahr 2022. Auch berücksichtigt das Sozialamt nicht Ihr volles Bruttoeinkommen.
Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung zieht es ab. Auch private Haftpflicht−, Hausrat− und bestimmte Sterbegeldversicherungen können angerechnet werden. Die wird nicht voll angerechnet. Auch hier gibt es einen Freibetrag, der je nach Einkommen individuell berechnet wird (siehe Frage 5). Fast alles.
Behalten können Sie ein angemessenes Haus mit Grundstück (siehe Frage 11), wenn Sie selbst dort alleine oder mit Angehörigen wohnen. Auch das sogenannte Schonvermögen lässt Ihnen der Staat. Seit April 2017 beträgt es 5 000 Euro. Im Sozialrecht gehört neben Bargeld fast alles andere zum Vermögen, was Sie theoretisch irgendwie zu Geld machen könnten: Bankguthaben, Wertpapiere, Bausparverträge, Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen, Schenkungen, Erbansprüche, Haus− und Immobilienbesitz, aber auch Erbbau− und Nießbrauchsrechte sowie Gemälde, Schmuck und Ihr Auto.
- Das Sozialamt prüft, ob und welche Ihrer Vermögensgegenstände überhaupt verwertbar sind und dann, ob es nicht zum Schonvermögen (siehe Frage 7) gehört.
- Geprüft wird auch, ob der der Verkauf eine besondere Härte für Sie darstellen würde.
- Das kann etwa bei einem Familien- und Erbstück der Fall sein.
Auch Gegenstände zur Befriedigung geistiger, wissenschaftlicher oder künstlerischer Bedürfnisse, etwa Musikinstrumente, können Sie unter Umständen behalten. Ein Auto kann zum Schonvermögen gehören, wenn der Verkaufswert unter dem Freibetrag liegt.
- Nein. Bei der Grundsicherung im Alter verzichten die Behörden auf den sogenannten Unterhaltsrückgriff auf die Kinder.
- Auch Erben müssen keine Kosten erstatten.
- Ist das Einkommen eines Ihrer Kinder allerdings sehr hoch (mindestens 100 000 Euro jährlich), entfällt der Grundsicherungsanspruch für Sie.
In diesem Fall haben Sie aber Anspruch auf eine andere Sozialleistung: Hilfe zum Lebensunterhalt. Diese können sich die Sozialämter allerdings von Ihren Kindern wieder zurückerstatten lassen. Aber auch hier gibt es recht hohe Freigrenzen. Ja, solange Kosten für Unterkunft und Heizung dem Sozialamt angemessen erscheinen.
45 bis 50 Quadratmeter für eine Person 60 Quadratmeter oder zwei Zimmer für zwei Personen 75 Quadratmeter oder drei Zimmer für drei Personen 85 bis 90 Quadratmeter oder vier Zimmer für vier Personen.
Erachtet das Sozialamt Ihre Wohnung als unangemessen, könnten Sie aufgefordert werden, sich eine andere Bleibe zu suchen oder Ihre Zahlungen könnten gekürzt werden. Allerdings muss der Umzug für Sie zumutbar sein. Hier müssen Aspekte wie soziale Bindungen oder Infrastruktur berücksichtigt werden.
Nein, solange es in den Augen der Behörden angemessen ist und Sie es selbst bewohnen. Häuser dürfen in der Regel bis 130 Quadratmeter groß sein, Wohnungen bis 120 Quadratmeter. Sie können bis zu einem Monat nach Erhalt Ihres Bescheids Widerspruch bei der Behörde einlegen. Diese entscheidet dann erneut und schickt Ihnen einen Widerspruchsbescheid.
Hier haben Sie dann wieder einen Monat Zeit, um vor dem Sozialgericht dagegen zu klagen. Verfahrensgebühren fallen dafür nicht an. Unabhängig. Objektiv. Unbestechlich. Jetzt anmelden und 10 % Rabatt auf die test.de-Flatrate im ersten Jahr erhalten!
07.07.2023 – Die gesetzliche Rente ist für viele Haushalte die finanzielle Basis im Alter. Hier erhalten Sie alle Informationen zu Beiträgen, Rentenhöhe und Renteneintrittsalter. 31.08.2020 – Die gesetzliche Rente ist auch etwas für Selbstständige. Die Altersvorsorge-Experten der Stiftung Warentest nennen Vor- und Nachteile der gesetzlichen Rente. 08.04.2019 – Sparen fürs Alter – aber wie? Ob Immobilienkauf, Pflegeabsicherung oder Vermögensaufbau – wir zeigen, wie Sie auch mit über 50 noch finanzielle Weichen stellen können.
: Grundsicherung im Alter: Wenn das Geld später nicht reicht
Wer bekommt Grundsicherung und wieviel?
ohne Einkommen/Altersrente 19,7 unter 400 Euro 36,6 400 bis 800 Euro 40 über 800 Euro 3,7 Wie hoch darf die Rente sein um Grundsicherung zu bekommen?
Wer kann Grundsicherung bekommen? – Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung können Sie als bedürftiger Mensch bekommen, wenn Sie entweder die Regelaltersgrenze – das ist der Zeitpunkt, an dem Sie die reguläre Altersrente beziehen können – erreicht haben oder Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind.
Wie niedrig muss die Rente sein um Grundsicherung zu bekommen?
→ Sie als Antragsteller in Deutschland wohnen. Bitte beachten Sie: Als einfache Faustregel gilt: Wenn Ihr gesamtes Einkommen unter 973 Euro liegt, sollten Sie prü fen lassen, ob Sie Anspruch auf Grund sicherung haben. Die Grundsicherung wird unabhängig davon gezahlt, ob Sie bereits eine Altersrente erhalten.
Was steht mir bei Grundsicherung alles zu?
Wie hoch ist die Grundsicherung? – Wer keine weiteren Einkünfte hat, sollte in jedem Fall prüfen, ob nicht zusätzlich noch Anspruch auf eine Aufstockung durch die Grundsicherung besteht. Dabei stehen Ihnen folgende Ansprüche zu:
Hilfe zum Lebensunterhalt : 449 Euro beziehungsweise 808 Euro für (Ehe-)Paare Angemessene Kosten für die Wohnung : Die Höhe ist abhängig von der anrechenbaren Warmmiete.
Wann eine Miete hinsichtlich der Grundsicherung als angemessen gilt, hängt vom örtlichen Mietniveau ab und variiert von Stadt zu Stadt. Beträgt die Warmmiete eines Rentner-Ehepaars aus Berlin beispielsweise 500 Euro, so liegt der rechnerische “Bedarf” des Paares bei 1.308 Euro.
Wie hoch muss die Rente sein um Grundrente zu bekommen?
Was ist eine “kleine Rente”? – Was als kleine Rente gilt, die per Grundrente aufgewertet werden kann, hängt von einer komplizierten Berechnung ab. Vereinfacht gesagt kann eine Grundrente gezahlt werden, wenn die ausgezahlte Rente nach 45 Jahren Beitragszahlung aus Erwerbstätigkeit unter 1100 Euro liegt, bei 40 Beitragsjahren unter 975 Euro.
Wer hat keinen Anspruch auf Grundsicherung?
Wer kann Leistungen der Grundsicherung erhalten und wer nicht? 1. Wer hat Anspruch auf Leistungen der sozialen Grundsicherung Leistungen der sozialen Grundsicherung werden zur Sicherung des Lebensunterhaltes gewährt. Anspruchsberechtigt sind bei Bedürftigkeit Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland wegen Alters, wenn sie die Altersgrenze erreicht haben.
für den Geburtsjahrgang erfolgt eine Anhebung um Monate auf Vollendung eines Lebensalters von 1947 1 65 Jahren und 1 Monat 1948 2 65 Jahren und 2 Monaten 1949 3 65 Jahren und 3 Monaten 1950 4 65 Jahren und 4 Monaten 1951 5 65 Jahren und 5 Monaten 1952 6 65 Jahren und 6 Monaten 1953 7 65 Jahren und 7 Monaten 1954 8 65 Jahren und 8 Monaten 1955 9 65 Jahren und 9 Monaten 1956 10 65 Jahren und 10 Monaten 1957 11 65 Jahren und 11 Monaten 1958 12 66 Jahren 1959 14 66 Jahren und 2 Monaten 1960 16 66 Jahren und 4 Monaten 1961 18 66 Jahren und 6 Monaten 1962 20 66 Jahren und 8 Monaten 1963 22 66 Jahren und 10 Monaten ab 1964 24 67 Jahren. Leistungsberechtigt sind ferner Personen wegen einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung (unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes nicht mindestens 3 Stunden täglich erwerbsfähig), wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Absatz 2 des Sechsten Buches sind und bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.
in einer Werkstatt für behinderte Menschen (§ 57 des Neunten Buches) oder bei einem anderen Leistungsanbieter (§ 60 des Neunten Buches) das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen oder in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das sie ein Budget für Ausbildung (§ 61a des Neunten Buches) erhalten.
Keinen Anspruch auf Leistungen nach diesem Kapitel hat, wer in den letzten zehn Jahren die Hilfebedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben Personen (auch Bewohner in sog. besonderen Wohnformen, den ehemals stationären Einrichtungen), wenn sie
ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem (z.B. Rente) und (z.B. aus Haus- und Grundbesitz, Sparvermögen) bzw. aus dem Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft oder einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, soweit es deren Eigenbedarf übersteigt, bestreiten können.
Ein Anspruch besteht erst zu dem Zeitpunkt, wo festgestellt worden ist, dass die volle Erwerbsminderung nicht behoben werden kann. Solange nur eine vorübergehende volle Erwerbsminderung festgestellt worden ist oder vom Rententräger nur eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit gewährt wird, besteht auch bei konkreter Bedürftigkeit kein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4.
Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch SGB XII. Nur bei einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung oder nach einer für einen Gesamtzeitraum von 9 Jahren bezogenen Erwerbsminderungsrente auf Zeit besteht ein Anspruch auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Der Bezug einer Rente wegen Alters oder voller Erwerbsminderung wird nicht vorausgesetzt.
Die Leistung wird nur auf Antrag erbracht, § 44 SGB XII ! 2. Wer ist nicht anspruchsberechtigt auf Leistungen der Grundsicherung? Voraussetzung für den Anspruch auf Leistungen der sozialen Grundsicherung ist neben Sozialhilfebedürftigkeit die Zugehörigkeit zum anspruchsberechtigten Personenkreis.
Der anspruchsberechtigte Personenkreis ist eingeschränkt auf Menschen, die das Renteneintrittsalter erreicht haben (s.o.) und auf dauerhaft voll Erwerbsgeminderte mit dem vollendetem 18. Lebensjahr bei einem gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik. Personen, die nicht zu diesem Kreis gehören, erhalten bei Bedürftigkeit keine Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4.
Kapitel des SGB XII, sondern Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII oder Bürgergeld bzw. Sozialgeld (SGB II). Auch bei Vorliegen einer Hilfebedürftigkeit erhalten folgende Personenkreise keine Leistungen der sozialen Grundsicherung:
Personen, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen der Kinder bzw. Eltern über 100.000 Euro liegt (erfolgen hier dennoch keine Unterhaltszahlungen, besteht allenfalls Anspruch auf Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII – die Kinder bzw. Eltern werden in diesem Falle jedoch ggf. zu Unterhaltszahlungen herangezogen). Personen, die ihre Bedürftigkeit innerhalb der vergangenen zehn Jahre vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben (z.B. bei Schenkungen ohne Gegenleistungen). Ausländische Staatsangehörige, die dem Grunde nach Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) haben.
: Wer kann Leistungen der Grundsicherung erhalten und wer nicht?
Wie erfahre ich ob ich Anspruch auf die Grundrente habe?
Wird Einkommen auf den Grundrentenzuschlag angerechnet? – Ja, auf den Grundrentenzuschlag wird Einkommen angerechnet. Den vollen Grundrentenzuschlag erhalten Sie in den Jahren 2021 und 2022 bis zu einem monatlichen Einkommen von 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro bei Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften.
Wird der jeweilige Freibetrag überschritten, werden 60 Prozent des darüber liegenden Einkommens angerechnet. Bei Einkommen über 1.600 Euro (Paare: 2.300 Euro) wird der über diesem Betrag liegende Teil in voller Höhe angerechnet. Diese Freibeträge werden zum 1. Januar eines Jahres entsprechend der vorjährigen Rentenanpassung angepasst.
Somit gelten ab Januar 2023 folgende Werte: Den vollen Grundrentenzuschlag erhalten Sie bis zu einem monatlichen Einkommen von 1.317 Euro für Alleinstehende und 2.055 Euro bei Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften. Wird der jeweilige Freibetrag überschritten, werden 60 Prozent des darüber liegenden Einkommens angerechnet.
Wie hoch ist die monatliche Grundsicherung für Rentner?
So hoch liegt der Regelbedarf für Singles und Paare – Bedürftige Alleinstehende erhalten 502 Euro Grundsicherung im Alter. Leben Ehe- oder Lebenspartner gemeinsam in einer Wohnung, beträgt der Regelsatz pro Person 451 Euro – pro Paar also 902 Euro.
Wann bekommen Rentner eine Grundsicherung?
Wer kann Grundsicherung bekommen? – Laut der Deutschen Rentenversicherung können bedürftige Menschen Grundsicherung im Alter und bei voller bekommen, wenn sie entweder die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft erwerbsgemindert sind und mindestens 18 Jahre alt sind.
Wie hoch ist die Grundsicherung für 1 Person 2023?
Höhere Regelsätze ab 2023 in der Grundsicherung und der Sozialhilfe 23.12.2022 Der Landkreis Fürstenfeldbruck gewährt Senioren nach Erreichen der Regelaltersgrenze und Personen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können, Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) im Rahmen der Grundsicherung bzw.
der Sozialhilfe. Die Höhe der Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt wird nach Regelbedarfen bemessen, welche sich insbesondere aus den notwendigen angemessenen Unterkunftskosten und den Regelsätzen errechnen. Der Kreistag hatte bereits 2017 beschlossen, dass in Abweichung von den bundeseinheitlichen Regelsätzen für den Landkreis Fürstenfeldbruck höhere örtliche Regelsätze gelten sollen.
Der Landkreis trug mit dieser Entscheidung dem Umstand Rechnung, dass die Lebenshaltungskosten im Ballungsraum München insgesamt sehr hoch sind und die bedürftigen Senioren und Grundsicherungsempfänger im Landkreis Fürstenfeldbruck einen höheren Bedarf für den Lebensunterhalt haben als Personen in anderen Regionen Deutschlands.
- Die bundeseinheitlichen Regelsätze wurden für den Landkreis Fürstenfeldbruck diesbezüglich ab 01.01.2022 bspw.
- In der Regelbedarfsstufe 1 (Volljährige, die nicht in einer Partnerschaft leben) um mtl.24 € auf 473 € aufgestockt.
- Nach den gesetzlichen Vorschriften werden die Regelsätze jährlich zum 1.
- Januar eines jeden Jahres angepasst.
Grundlage für die Anpassung zum 01.01.2023 ist das Bürgergeldgesetz, das am 20.12.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist. Die Regelbedarfe steigen zum 01.01.2023 jeweils um 11,8 %. Regelbedarfsstufe 1 sieht z.B. eine Anpassung des bundesweit geltenden Regelsatzes von 449 € auf 502 € vor.
Damit auch die bedürftigen Senioren und Grundsicherungsempfänger im Landkreis Fürstenfeldbruck von dieser Erhöhung vollumfänglich profitieren, beschloss der Kreistag per Verordnung vom 18.12.2017 eine an den jeweils bundesgesetzlichen Regelungen entsprechende Fortschreibung der örtlichen Regelsätze.
Durch diesen Beschluss erhält der betroffene Personenkreis weiterhin die sogenannte örtliche Aufstockung der Regelsätze. Konkret wird der örtliche Regelsatz in der Regelbedarfsstufe 1 ab 01.01.2023 von monatlich 473 € auf 529 € steigen. : Höhere Regelsätze ab 2023 in der Grundsicherung und der Sozialhilfe
Wie hoch ist die gesetzliche Mindestrente?
Hinzuverdienstgrenzen: Wird ein 520-Euro-Job auf die Grundrente angerechnet? – Manchmal kommt es vor, dass Rentner sich zu ihrer noch etwas dazu verdienen möchten oder müssen. Entfällt deshalb gleich der Grundrentenanspruch? Die Antwort ist recht einfach: Es kommt auf die Art der Beschäftigung an.
- Ein 520-Euro-Job, lange bekannt als 450-Euro-Job, wird zum Beispiel nicht auf die Grundrente angerechnet.
- Grundrente und uneingeschränkt kassieren geht aber auch nicht in jedem Fall.
- Der Staat schiebt dem eine konkrete Grenze vor.2023 liegt der Betrag, den man im Monat maximal erhalten darf, bei 1317 Euro (2022: 1250 Euro) für eine alleinstehende Person.
Bei Ehepaaren sind es 2055 Euro (2021/2022: 1950 Euro). Verdient man mehr Geld, werden 2023 bis 1686 Euro (oder 2424 Euro bei Ehepaaren), 60 Prozent der Differenz zwischen dem Freibetrag und dem Verdienst auf die Grundrente angerechnet, darüber 100 Prozent.2021 und 2022 wurden schon ab 1600 Euro (2300 Euro bei Ehepaaren) 100 Prozent angerechnet.
Liegt der Verdienst darüber, wird die gesamte Differenz zwischen Verdienst und Freibetrag angerechnet. Maßgeblich ist aber in der Regel der Verdienst des vorletzten Jahres, bezogen auf den Zeitpunkt der Überprüfung. Immobilienmarkt in der Krise? Stimmt gar nicht, sagt einer der größten privaten Wohnungseigentümer Deutschlands.
Er rechnet mit einer fabelhaften Wertentwicklung, auch in den nächsten Jahren. Mit der Zinswende haben sich die Spielregeln am Immobilienmarkt verändert. Die Kaufpreise sind laut einer Studie auf das Niveau von 2018 gefallen. Für Käufer und Kapitalanleger ergeben sich jetzt neue Chancen.
- Schlechte Nachrichten für Thomas Flohr: Bei der Hamburger Privatjetfirma Air Hamburg sollen sich nach der Übernahme durch Vistajet die Kündigungen häufen.
- Nicht das einzige Problem für den Superstar der Privatfliegerei.
- Diese Einkommensprüfung findet jährlich statt, sodass sich jeweils ab Januar Änderungen beim Grundrentenzuschlag ergeben können.
Das genaue Prozedere ist wie folgt: Das Finanzamt meldet im Herbst das Einkommen des vorletzten Jahres. Ist dieses nicht bekannt – was eher die Regel ist –, wird stattdessen das vorvorletzte Jahr herangezogen. Für den seit Anfang 2023 gewährten Grundrentenzuschlag wurden die Daten also im Herbst 2022 gemeldet.
- Meist wurden dabei Einkommensdaten für das Jahr 2020 ausgewertet und dieses Einkommen gegebenenfalls angerechnet.
- Angesetzt wird das zu versteuernde Einkommen zuzüglich des steuerfrei gestellten Anteils von Renten und Versorgungsbezügen.
- Dieser Wert wird automatisch beim Finanzamt abgefragt.
- Liegen dafür keine Daten vor, wird das drittletzte Jahr abgefragt.
Fehlen auch hierzu Daten, zeiht die Rentenversicherung zur Einkommensanrechnung die Daten ihrer zwei Jahre zurückliegenden Rentenzahlung heran. Generell müssen Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags, die nicht in der Steuererklärung berücksichtigt worden sind, gemeldet werden und werden dann zusätzlich erfasst.
Wie die Anrechnung funktioniert zeigt ein Beispiel: Eine Person hat einen Anspruch auf Grundrente. Geprüft wird der Grundrentenzuschlag für das Jahr 2023. Die Grundrente der Person würde 120 Euro pro Monat betragen. Sie hat jedoch im vorletzten Jahr 2020 (bezogen auf die Datenmeldung im Herbst 2022) monatlich 50 Euro mehr erhalten als der Freibetrag von 1317 Euro.
Von den 50 Euro werden daher 60 Prozent angerechnet. Das sind 30 Euro. Von der Grundrente in Höhe von 120 Euro werden ihr also 30 Euro abgezogen. Ausgezahlt werden 2023 noch 90 Euro Grundrente im Monat. Hätte unsere Person 2020 monatlich sogar 1700 verdient, wäre das anders.
- Sie hat dann nämlich ein Einkommen, das voll anrechnungspflichtig ist.
- Denn: Sie landet über 1.686 Euro.
- In unserem Beispiel heißt das: Die Grundrente der Person wird erst um 60 Prozent des Betrags zwischen 1317 und 1686 Euro gekürzt, das sind 221 Euro.
- Der Betrag oberhalb von 1686 Euro (hier: 14 Euro) wird voll angerechnet.
In Summe würden also 235 Euro abgezogen. Weil der Grundrentenzuschlag geringer ist, würde er komplett wegfallen. Wie eine Nachfrage des Sozialverbands VdK im März 2023 ergab, erhalten Grundrentenempfänger in einzelnen Fällen nur wenige Euro oder Centbeträge.
Wird die komplette Rente auf die Grundsicherung angerechnet?
Zunächst sind die ersten 100 Euro der Rente anrechnungsfrei. Von dem Betrag, der darüber hinaus geht, werden 30 Prozent nicht auf die Grundsicherung im Alter angerechnet. Beispiel: Die Monatsrente beträgt 400 Euro.100 Euro sind generell anrechnungsfrei, bleiben also noch 300 Euro.
Was bleibt von 1300 € Rente?
Aus 1300 können 950 Euro werden – So sorgen Sie richtig vor „Berücksichtigt man alle Abzüge, landet selbst ein Durchschnittsverdiener, der 45 Jahre sechsstellige Beträge in die Rentenkasse eingezahlt hat, im Alter an der Armutsgrenze. Von 1300 Euro, die die Renteninformation beispielsweise einem Durchschnittsverdiener in Aussicht stellt, bleiben real gerade einmal 950 Euro übrig”, teilte der Sender mit.
Ein Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund nannte die Darstellung „in hohem Maße irreführend und teilweise auch schlicht falsch”. Im Informationsschreiben würden die Versicherten ausdrücklich darauf hingewiesen, dass von der Rente Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und auch Steuern zu zahlen seien.
„Wieso “Plusminus” dennoch meint, hier werde eine gefährliche Rentenillusion vermittelt, bleibt unerfindlich”, sagte der Sprecher. Die Aussage, selbst ein Durchschnittsverdiener lande im Alter an der Armutsgrenze nannte er nicht nachvollziehbar. In dem Fall des Rentners mit 1300 Euro Monatsrente liege – sofern er nicht über erhebliche weitere Einkünfte verfüge – „die Netto-Monatsrente bei etwa 1100 Euro und damit weit über dem Betrag, der im Regelfall als Grundsicherung gezahlt würde”.
- Aus der Renteninformation könne man „gar nicht herauslesen, wie dramatisch es wirklich um die eigene Rente bestellt ist”, zitiert das Magazin den Versicherungsmathematiker Peter Schramm.
- Nach Ansicht von Stefan Sell von der Fachhochschule Remagen stellen die Ergebnisse das Rentensystem grundsätzlich infrage: „Wenn das den Leuten transparent gemacht werden würde, dann würde natürlich der gesamte Legitimationsunterbau der Rente in sich zusammenbrechen.
Die Leute würden sich zu Recht fragen, warum soll ich in so ein System einzahlen, (.) wenn ich eh nur eine Leistung bekomme, die der Grundsicherung entspricht”. © Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Was ist der Unterschied zwischen Grundrente und Grundsicherung?
Während es sich bei der Grundsicherung um eine Sozialleistung handelt, ist die neue Grundrente eine gezielte Aufstockung ganz bestimmter Renten. Wer das eine bekommt, kriegt noch lange nicht auch das andere.
Ist die Grundrente von 1250 € brutto oder netto?
Grundrente: Wer von der neuen Grundrente profitiert Eine höhere Rente bekommen vor allem Frauen, die lange gearbeitet aber wenig verdient haben. © Getty Images Wer lange gearbeitet aber wenig verdient hat, bekommt einen Rentenzuschlag. Die Stiftung Warentest erklärt, wie die Grundrente funktioniert und hilft bei der Berechnung.
Lesen Sie auf dieser Seite: Nachdem die Rentenversicherung den Anspruch aller Rentnerinnen und Rentner überprüft hat, bekommen nun 1,1 Millionen Menschen eine Aufstockung ihrer Rente. Durchschnittlich werden 86 Euro zusätzlich zur „normalen” Rente ausgezahlt. Die Grundrente ist für all jene gedacht, die lange gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, aber eher wenig verdient haben.
Damit jahrzehntelange Arbeit mit niedrigem Verdienst bei der Rente besser berücksichtigt wird, gibt es für solche Menschen jetzt einen Zuschlag. Sie sollen mit der Grundrente im Alter besser dastehen als diejenigen, die gar nicht oder nur kurz in die Rentenversicherung eingezahlt haben. © Stiftung Warentest / René Reichelt Um die volle Grundrente zu bekommen, müssen Versicherte mindestens 35 Jahre sogenannte Grundrentenzeiten vorweisen können. Dazu zählen:
Pflichtbeiträge aus Berufstätigkeit oder Selbständigkeit, Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung und Pflege, Zeiten der Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation, Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege, Ersatzzeiten (das sind zum Beispiel Zeiten der politischen Haft in der DDR).
Für alle, die mindestens 33 aber nicht 35 Jahre mit Grundrentenzeiten vorweisen können, gibt es eine geringere Aufstockung. Sie steigt mit jedem Monat, bis mit 35 Jahren die volle Grundrente erreicht ist. © Stiftung Warentest / René Reichelt Die Grundrente richtet sich zwar an Menschen mit niedrigen Löhnen. Zu wenig dürfen sie aber auch nicht verdient haben. Der Gesetzgeber will mit einer Untergrenze verhindern, dass Personen vom Zuschlag profitieren, deren Arbeitsentgelte nur die Bedeutung eines ergänzenden Einkommens hatten – wie das etwa bei „Minijobbern” oft der Fall ist.
Berechnet wird die Grundrente deshalb aus allen „Grundrentenbewertungszeiten”, in denen der Verdienst mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland betragen hat. Das sind im Jahr 2023 monatlich rund 1079 Euro brutto und entspricht 0,025 monatlichen Entgeltpunkten auf dem Rentenkonto.
Liegt der Verdienst in einem bestimmten Zeitraum darunter, zählt dieser nicht mit. Hat ein Rentner also 40 Jahre gearbeitet und in 15 Jahren davon weniger als 30 Prozent des Durchschnitts verdient, wird die Grundrente nur aus den Entgeltpunkten der anderen 25 Jahre berechnet.
Der Durchschnittsverdienst ändert sich jedes Jahr. Die Gehaltsgrenzen sind deshalb für vergangene Jahre andere. Der Verdienst während des Berufslebens darf aber für den Grundrentenanspruch auch eine bestimmte Obergrenze nicht überschritten haben. Im Schnitt dürfen Rentnerinnen und Rentner höchstens 80 Prozent des durchschnittlichen Einkommens erzielt haben.
Das sind im Jahr 2023 rund 2 876 Euro brutto im Monat und entspricht 0,8 jährlichen Entgeltpunkten auf dem Rentenkonto. Ist das übers gesamte Berufsleben erzielte durchschnittliche Einkommen höher, gibt es keinen Zuschlag. Tipp: Mehr Informationen zur Berechnung der Rente in unserem Artikel,
Die Grundrente wird anhand bestimmter Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto berechnet, die Versicherte im Laufe ihres Erwerbslebens gesammelt haben. Für ein Jahr Rentenbeiträge mit Durchschnittsverdienst (2023: 43 142 Euro) bekommen Versicherte in den alten Bundesländern einen Entgeltpunkt, in den neuen Bundesländern etwas mehr.
Die erworbenen Entgeltpunkte werden verdoppelt, allerdings auf maximal 0,8 Entgeltpunkte pro Jahr und für maximal 35 Jahre. Der ermittelte Wert wird danach um 12,5 Prozent gekürzt. Das soll dafür sorgen, dass Menschen, die einen höheren Beitrag gezahlt haben, auch eine höhere Gesamtrente bekommen.
Wer zwischen 33 und 35 Jahren Grundrentenzeiten vorweisen kann, bekommt einen kleineren Zuschlag. Bei 33 Jahren werden die Entgeltpunkte auf maximal 0,4 Entgeltpunkte hochgewertet. Für jeden zusätzlichen Monat erhöht sich die Aufwertung – bis auf maximal 0,8 Entgeltpunkte bei 35 Jahren. Allzu viel sollten Rentnerinnen und Rentner nicht erwarten.
Im Durchschnitt liegt der Zuschlag laut Arbeitsministerium 2023 bei rund 86 Euro im Monat. Im Optimalfall sind jedoch knapp 420 Euro möglich. © Stiftung Warentest / René Reichelt Ist das Einkommen im Ruhestand trotz niedriger gesetzlicher Rente ordentlich, etwa durch einen Job oder Mieteinkünfte, zahlt die Rentenkasse den Zuschlag nicht oder nur teilweise. Die volle Grundrente wird nur an Rentnerinnen und Rentner gezahlt, deren Einkommen unter einem Freibetrag von 1 250 Euro für Alleinstehende und 1 950 Euro für verheiratete Paare liegt.
Dieser Freibetrag soll jährlich angepasst werden. Der Einkommensfreibetrag bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen (Gehalt, Renten,, Mieteinkünfte und ähnliches) inklusive zu versteuernder Kapitalerträge. Der steuerfreie Anteil der Rente wird hinzugerechnet. Das zu versteuernde Einkommen ist geringer als das Bruttoeinkommen.
Das Finanzamt berücksichtigt dafür Abzüge wie zum Beispiel und, Liegt das berücksichtigte Einkommen oberhalb des Freibetrags, wird das darüberliegende Einkommen zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Das soll durch einen automatischen Datenabgleich mit dem Finanzamt passieren.
- Übersteigt das Einkommen bei Alleinstehenden 1 600 Euro und bei Ehepaaren 2 300 Euro, wird das Einkommen darüber zu 100 Prozent angerechnet.
- Ein Aspekt der Einkommensanrechnung, der sicher für Verwirrung sorgen wird: Angerechnet wird immer das vom Finanzamt übermittelte Einkommen des vorvergangenen Jahres.
Für 2023 wird also das Einkommen von 2021 angerechnet. Das liegt laut Rentenversicherung daran, dass der Abgleich mit dem Finanzamt automatisch geschehen soll und für Neurentner 2023 beim Finanzamt erst das steuerpflichtige Einkommen des Jahres 2021 vorliegt.
- Wer also 2023 eine kleine Rente bekommt, aber in den beiden Jahren davor noch ordentlich verdient hat, hat zwei Jahre lang keinen Anspruch auf die Grundrente.
- Es muss jedoch laut Arbeitsministerium keine Rentnerin und kein Rentner eine Steuererklärung abgeben, um eine Grundrente zu erhalten, wenn sie oder er nicht zur Steuererklärung verpflichtet ist.
Gibt es kein zu versteuerndes Einkommen, würden nur die Renteneinkommen und Versorgungsbezüge mit pauschalen Abzügen berücksichtigt. Bei Paaren, die zwar zusammenleben, aber nicht verheiratet sind, wird das Einkommen einzeln betrachtet. Ein Partner könnte also hohe Einkommen haben, ohne dass die Grundrente des anderen Partners davon betroffen ist.
- Heiraten die beiden, würde der Grundrentenzuschlag entfallen, da nun das Einkommen des Paares betrachtet würde – unabhängig davon, ob sie sich steuerlich zusammen oder einzeln veranlagen lassen.
- Das System der Grundrente ist kompliziert.
- Deshalb hier einige Beispiele zur Verdeutlichung: Ein Rentner aus Köln hat 40 Jahre lang 0,5 Entgeltpunkte pro Jahr erarbeitet, er hat also halb so viel wie der Durchschnitt verdient.
Das entspricht aktuell einem Jahresgehalt von 19 451 Euro. Seine gesetzliche Rente beträgt damit 752 Euro. Durch die Grundrente bekommt er für 35 Jahre 0,3 Entgeltpunkte zusätzlich (395 Euro). Damit kommt er insgesamt auf die Maximalerhöhung von 0,8 Entgeltpunkten.
Dieser Wert wird um 12,5 Prozent gekürzt. Der Zuschlag des Rentners würde somit 345 Euro betragen. Als neue Rente bekäme er 1 097 Euro. Angenommen, der alleinlebende Kölner Beispiel-Rentner arbeitet nebenbei und kommt so zusammen mit seiner Rente auf ein monatliches anrechenbares Einkommen von insgesamt 1 400 Euro.
Nach Abzug des Freibetrags (1 250 Euro) bleiben 150 Euro. Davon werden 60 Prozent – 90 Euro – von seiner ursprünglichen Grundrente von 345 Euro abgezogen. Der Zuschlag durch die Grundrente würde dann nur noch 255 Euro betragen (345 Euro – 90 Euro).
Eine Rentnerin aus Chemnitz hat 40 Jahre lang 0,75 Entgeltpunkte pro Jahr erarbeitet. Ihre gesetzliche Rente beträgt damit etwa 1 128 Euro. Durch die Grundrente bekäme sie für 35 Jahre 0,05 Entgeltpunkte zusätzlich. Nach der Kürzung um 12,5 Prozent wären das 66 Euro. Angenommen, sie würde nebenbei arbeiten und wie der Rentner im Beispiel oben auf 1 400 Euro monatlich anrechenbares Einkommen kommen, würden ihr theoretisch ebenfalls 90 Euro abgezogen.
Ihre Grundrente von 66 Euro entfällt damit. Eine Rentnerin in Braunschweig hat 35 Jahre gearbeitet und 5 Jahre Kinder erzogen. Während ihres Arbeitslebens hat sie die ersten 20 Jahre 0,6 Entgeltpunkte pro Jahr erarbeitet und danach 15 Jahre nur noch 0,25 Prozent (monatlich 25 Prozent des Durchschnittsentgelts).
- Ihre Rente beträgt damit inklusive Kindererziehungszeiten 780 Euro.
- Sie hat Anspruch auf eine Grundrente, allerdings werden nur die 20 Jahre mit 0,6 Entgeltpunkten für die Berechnung herangezogen.
- Die 15 Jahre mit dem geringeren Gehalt entfallen für die Berechnung.
- Sie bekommt also für 20 Jahre 0,2 Entgeltpunkte hinzu.
Nach der Kürzung um 12,5 Prozent sind das 132 Euro Grundrentenzuschlag. Anders als beim Einkommen spielt die Höhe des Vermögens bei der Grundrente keine Rolle. Eine Vermögensprüfung findet nicht statt. Versicherte können also Grundrente erhalten, auch wenn sie Haus, Land, oder andere größere Vermögenswerte haben.
Damit die Grundrente keine negative Auswirkung auf einen eventuellen Bezug von hat und damit wirkungslos würde, gibt es hier einen Freibetrag. Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutztem Wohneigentums für Menschen mit niedrigen Einkünften. Gerade in Großstädten sind viele Rentnerinnen und Rentner auf Wohngeld angewiesen.
Durch den Freibetrag wird die gesetzliche Rente, einschließlich der Grundrente, beim Wohngeld nicht voll als Einkommen angerechnet. Der Freibetrag wird je nach Einkommen individuell berechnet und beträgt mindestens 100 Euro und maximal 251 Euro. © Stiftung Warentest / René Reichelt Im Juli 2021 hat die Rentenversicherung die ersten Bescheide zur Grundrente versendet. Sie wurde am 2. Juli 2020 vom Bundestag verabschiedet. Einen gesetzlichen Anspruch darauf haben Rentner seit dem 1. Januar 2021.
Die Deutsche Rentenversicherung warnte allerdings schon früh vor dem hohen Verwaltungsaufwand bei der Prüfung der Neu- und Bestandsrentner, so dass die Zuschläge nicht sofort ausgezahlt werden konnten. Seit Januar 2021 aufgelaufene Beträge werden nachgezahlt. Zuschläge, die vor dem Tod des Berechtigten noch nicht ausgezahlt wurden, bekommt der hinterbliebene Ehepartner.
Auch die Hinterbliebenenrente erhöht sich durch den Grundrentenzuschlag. Damit es durch die Grundrente nicht zu einer höheren Belastung der Rentenbeitragszahler kommt, sollen die Kosten vollständig durch eine Erhöhung des Bundeszuschusses zur Rentenversicherung – also aus Steuermitteln – finanziert werden.
01.01.2023 – Arbeitnehmer können Altersteilzeit für einen früheren Jobausstieg nutzen. Gehalt und Rente sind höher als bei Teilzeit. Unser Rechner ermittelt Ihr ungefähres Gehalt. 12.01.2022 – Die staatliche Grundsicherung springt ein, wenn im Alter das Geld zum Leben nicht reicht. test.de erklärt, wie der Staat hilft und beantwortet häufige Fragen zum Thema. 07.07.2023 – Die gesetzliche Rente ist für viele Haushalte die finanzielle Basis im Alter. Hier erhalten Sie alle Informationen zu Beiträgen, Rentenhöhe und Renteneintrittsalter.
: Grundrente: Wer von der neuen Grundrente profitiert
Wird die Grundsicherung auch zum Bürgergeld?
Das wird SGB II abgekürzt. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende wird auch Bürgergeld genannt. Die Grundsicherung soll den Lebensunterhalt für alle sicherstellen.
Was ändert sich 2023 in der Grundsicherung?
Bürgergeld kommt, Kindergeld und Renten steigen –
Das Bürgergeld löst im Januar das Hartz-IV-System ab. Die Bezüge in der Grundsicherung steigen um mehr als 50 Euro, Alleinstehende erhalten künftig 502 Euro. Die Jobcenter sollen sich stärker um Arbeitslose kümmern. So soll die Vermittlung in dauerhafte Arbeit anstatt in einfache Aushilfsjobs besser gelingen. Das Kindergeld steigt zum 1. Januar auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat.Höherer Kinderfreibetrag : Zum 1. Januar erfolgt eine Erhöhung um 404 auf 8.952 Euro. Im Folgejahr soll der Freibetrag auf 9.312 Euro steigen.Getrennt lebende Eltern müssen wieder etwas mehr Unterhalt für ihre Kinder bezahlen. Die wurde angepasst.Rentnerinnen und Rentner können voraussichtlich mit mehr Geld rechnen. In Westdeutschland sollen die Renten im Juli um rund 3,5 Prozent steigen und in Ostdeutschland um gut 4,2 Prozent. Die Daten sind vorläufig, Klarheit gibt es im Frühjahr.Der Mindestlohn in der Pflege steigt 2023 in zwei Stufen – im Mai und im Dezember. Je nach Qualifikation gibt es mehr Geld pro Stunde, für Pflegehilfskräfte 13,90 Euro/14,15 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte 14,90 Euro/15,25 Euro und für Pflegefachkräfte 17,65 Euro/18,25 Euro.Die Krankenkassenbeiträge – momentan im Schnitt bei 15,9 Prozent – werden um voraussichtlich 0,3 Punkte auf durchschnittlich 16,2 Prozent angehoben. Wohngeld: Mehr Haushalte sollen ab Januar mit einem staatlichen Mietzuschuss entlastet werden: Zu den bisher 600.000 Wohngeld-Haushalten sollen bis zu 1,4 Millionen weitere dazukommen. Das soll außerdem um durchschnittlich 190 Euro im Monat aufgestockt werden. Damit erhalten die berechtigten Haushalte im Schnitt rund 370 Euro monatlich. Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben.
Wie viel Geld darf man bei Sozialhilfe auf dem Konto haben?
Grundsicherung: Wird ein Vermögensfreibetrag gewährt? – Bei der Grundsicherung darf bestimmtes Vermögen der Sozialhilfe nicht im Weg stehen. Genau wie beim Bürgergeld, das durch das Zweite Sozialgesetzbuch (SGB II) gesetzlich geregelt wird, gibt es bei der hier beschriebenen Grundsicherung ebenfalls eine Vermögensfreigrenze.
Wie hoch ist die Rente wenn man noch nie gearbeitet hat?
Statt Rente, wenn man nie gearbeitet hat: Wie hoch ist die Grundsicherung? – Während in die Deutschland über eine Inflationsprämie für Rentenbeziehende diskutiert wird, hängt die Höhe der Grundsicherung ebenso wie die Rente von mehreren Faktoren ab. Vermögen und Einkommen spielen genauso eine Rolle, wie das Vermögen des eigenen Partners.
Wie viel Geld steht mir zum Leben zu?
Arbeitslosengeld II – Hartz IV – Bürgergeld – Das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und das Sozialgeld sind Teil der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und damit Teil der Leistungen zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Bedarfe für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwasser) sowie Bedarfe zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben.
- das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,
- erwerbsfähig sind,
- hilfebedürftig sind und
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Leistungsberechtigte).
- Auch Kinder, die mit Leistungsberechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben, haben einen Hartz IV Anspruch.
Regelsatz 2022
- 449 Euro im Monat für Alleinstehende und Alleinerziehende (2021: 446 Euro).
- 404 Euro für Partner, wenn beide volljährige sind (2021: 401 Euro).
- 360 Euro für erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben. Damit sind über 25 Jahre alte Erwachsene gemeint, die im Elternhaus leben oder Wohngemeinschaften (2021: 357 Euro).
- 376 Euro für Kinder in der Bedarfsgemeinschaft von 14. bis 17. Jahren sowie Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Zusicherung des BGA umziehen (2021: 373 Euro).
- 311 Euro für Kinder von 6 bis 13 Jahre (2021: 309 Euro).
- 285 Euro für Kinder bis 6 Jahre (Sozialgeld) (2021: 283 Euro).
Wie wurde der Hartz-IV-Regelsatz berechnet? Die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze erfolgte anhand der statistisch erfassten Daten von rund 60.000 Haushalten zu Einnahmen und Ausgaben. Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe wurden dabei nicht berücksichtigt.
Die Höhe des Regelsatzes orientierte sich an den unteren 20 Prozent der Haushalte. Im Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) wurden die prozentualen Anteile der Verbrauchsausgaben festgelegt. Quelle: Bundesregierung Für die Ermittlung des Regelbedarfs der Verbrauchsausgaben wurden aus der Sonderauswertung für Einpersonenhaushalte der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 für den Regelbedarf berücksichtigt.
Die Verbrauchsausgaben wurden jedes Jahr angepasst (RBEG).
Anteil am Regelbedarf in % von der RL in € von der RL Nahrung, alkoholfreie Getränke 34,70% 155,82 € Freizeit, Unterhaltung, Kultur 9,76% 43,82 € Post und Telekommunikation 8,94% 40,15 € Bekleidung, Schuhe 8,30% 37,26 € Wohnen, Energie (Strom), Wohninstandhaltung 8,48% 38,07 € Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände 6,09% 27,35 € andere Waren und Dienstleistungen 7,97% 35,77 € Verkehr 8,97% 40,27 € Gesundheitspflege 3,82% 17,14 € Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen 2,62% 11,73 € Bildung 0,36% 1,62 € Summe 100 % 449,00 € Wer hat ein Recht auf Grundsicherung?
Wer kann Leistungen der Grundsicherung erhalten und wer nicht? 1. Wer hat Anspruch auf Leistungen der sozialen Grundsicherung Leistungen der sozialen Grundsicherung werden zur Sicherung des Lebensunterhaltes gewährt. Anspruchsberechtigt sind bei Bedürftigkeit Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland wegen Alters, wenn sie die Altersgrenze erreicht haben.
für den Geburtsjahrgang erfolgt eine Anhebung um Monate auf Vollendung eines Lebensalters von 1947 1 65 Jahren und 1 Monat 1948 2 65 Jahren und 2 Monaten 1949 3 65 Jahren und 3 Monaten 1950 4 65 Jahren und 4 Monaten 1951 5 65 Jahren und 5 Monaten 1952 6 65 Jahren und 6 Monaten 1953 7 65 Jahren und 7 Monaten 1954 8 65 Jahren und 8 Monaten 1955 9 65 Jahren und 9 Monaten 1956 10 65 Jahren und 10 Monaten 1957 11 65 Jahren und 11 Monaten 1958 12 66 Jahren 1959 14 66 Jahren und 2 Monaten 1960 16 66 Jahren und 4 Monaten 1961 18 66 Jahren und 6 Monaten 1962 20 66 Jahren und 8 Monaten 1963 22 66 Jahren und 10 Monaten ab 1964 24 67 Jahren. Leistungsberechtigt sind ferner Personen wegen einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung (unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes nicht mindestens 3 Stunden täglich erwerbsfähig), wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Absatz 2 des Sechsten Buches sind und bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.
in einer Werkstatt für behinderte Menschen (§ 57 des Neunten Buches) oder bei einem anderen Leistungsanbieter (§ 60 des Neunten Buches) das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen oder in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das sie ein Budget für Ausbildung (§ 61a des Neunten Buches) erhalten.
Keinen Anspruch auf Leistungen nach diesem Kapitel hat, wer in den letzten zehn Jahren die Hilfebedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben Personen (auch Bewohner in sog. besonderen Wohnformen, den ehemals stationären Einrichtungen), wenn sie
ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem (z.B. Rente) und (z.B. aus Haus- und Grundbesitz, Sparvermögen) bzw. aus dem Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft oder einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, soweit es deren Eigenbedarf übersteigt, bestreiten können.
Ein Anspruch besteht erst zu dem Zeitpunkt, wo festgestellt worden ist, dass die volle Erwerbsminderung nicht behoben werden kann. Solange nur eine vorübergehende volle Erwerbsminderung festgestellt worden ist oder vom Rententräger nur eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit gewährt wird, besteht auch bei konkreter Bedürftigkeit kein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4.
- Apitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch SGB XII.
- Nur bei einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung oder nach einer für einen Gesamtzeitraum von 9 Jahren bezogenen Erwerbsminderungsrente auf Zeit besteht ein Anspruch auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
- Der Bezug einer Rente wegen Alters oder voller Erwerbsminderung wird nicht vorausgesetzt.
Die Leistung wird nur auf Antrag erbracht, § 44 SGB XII ! 2. Wer ist nicht anspruchsberechtigt auf Leistungen der Grundsicherung? Voraussetzung für den Anspruch auf Leistungen der sozialen Grundsicherung ist neben Sozialhilfebedürftigkeit die Zugehörigkeit zum anspruchsberechtigten Personenkreis.
- Der anspruchsberechtigte Personenkreis ist eingeschränkt auf Menschen, die das Renteneintrittsalter erreicht haben (s.o.) und auf dauerhaft voll Erwerbsgeminderte mit dem vollendetem 18.
- Lebensjahr bei einem gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik.
- Personen, die nicht zu diesem Kreis gehören, erhalten bei Bedürftigkeit keine Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4.
Kapitel des SGB XII, sondern Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII oder Bürgergeld bzw. Sozialgeld (SGB II). Auch bei Vorliegen einer Hilfebedürftigkeit erhalten folgende Personenkreise keine Leistungen der sozialen Grundsicherung:
Personen, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen der Kinder bzw. Eltern über 100.000 Euro liegt (erfolgen hier dennoch keine Unterhaltszahlungen, besteht allenfalls Anspruch auf Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII – die Kinder bzw. Eltern werden in diesem Falle jedoch ggf. zu Unterhaltszahlungen herangezogen). Personen, die ihre Bedürftigkeit innerhalb der vergangenen zehn Jahre vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben (z.B. bei Schenkungen ohne Gegenleistungen). Ausländische Staatsangehörige, die dem Grunde nach Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) haben.
: Wer kann Leistungen der Grundsicherung erhalten und wer nicht?
Wie erfahre ich ob ich Anspruch auf die Grundrente habe?
Wird Einkommen auf den Grundrentenzuschlag angerechnet? – Ja, auf den Grundrentenzuschlag wird Einkommen angerechnet. Den vollen Grundrentenzuschlag erhalten Sie in den Jahren 2021 und 2022 bis zu einem monatlichen Einkommen von 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro bei Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften.
Wird der jeweilige Freibetrag überschritten, werden 60 Prozent des darüber liegenden Einkommens angerechnet. Bei Einkommen über 1.600 Euro (Paare: 2.300 Euro) wird der über diesem Betrag liegende Teil in voller Höhe angerechnet. Diese Freibeträge werden zum 1. Januar eines Jahres entsprechend der vorjährigen Rentenanpassung angepasst.
Somit gelten ab Januar 2023 folgende Werte: Den vollen Grundrentenzuschlag erhalten Sie bis zu einem monatlichen Einkommen von 1.317 Euro für Alleinstehende und 2.055 Euro bei Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften. Wird der jeweilige Freibetrag überschritten, werden 60 Prozent des darüber liegenden Einkommens angerechnet.
Wann bekommen Rentner eine Grundsicherung?
Wer kann Grundsicherung bekommen? – Laut der Deutschen Rentenversicherung können bedürftige Menschen Grundsicherung im Alter und bei voller bekommen, wenn sie entweder die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft erwerbsgemindert sind und mindestens 18 Jahre alt sind.