Wie Hoch Ist Die Grundsicherung?

Wie Hoch Ist Die Grundsicherung

Wie hoch ist die Grundsicherung für eine Person?

Regelsatz (persönlicher Regelsatz) – Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe bekommt, erhält regelmäßig eine bestimmte Summe Geld. Diese Summe Geld nennt man Regelsatz. Mit dem Geld sollen die Bezieher*innen von Bürgergeld, Grundsicherung oder Sozialhilfe die normalen Dinge des Alltags bezahlen können. Zum Beispiel wie Nahrung oder Kleidung. Die Regelsätze ändern sich jedes Jahr etwas. Es gibt verschiedene Regelsätze. Zum Beispiel den Regelsatz für Menschen, die allein leben. Oder die Regelsätze für Ehepartner*innen und Kinder. Zu allen Begriffen Popup schließen “>Regelsätze an Ihrem Wohnort sind, können Sie bei der Stadt-Verwaltung, beim Landratsamt oder der Kreis-Verwaltung nachfragen. Zusätzlich bekommen Sie noch weitere Beträge, wie zum Beispiel die Kosten für Wohnung und Heizung. Die Grundsicherungs-Zahlung umfasst insgesamt:

  • den persönlichen Regelsatz Der Regelsatz beträgt 502 Euro für Erwachsene, die allein oder in einer Wohngemeinschaft leben. Dieser Regelsatz gilt auch für erwachsene Menschen mit Behinderung, die gemeinsam mit ihren Eltern in einer Wohnung leben. Der Regelsatz beträgt 451 Euro für Partner*innen, die in einer gemeinsamen Wohnung leben. Partner*innen sind zum Beispiel Ehegatt*innen oder Lebenspartner*innen. Diesen Regelsatz, also 451 Euro, bekommen auch Menschen mit Behinderung, die in

    Wie hoch ist die Grundsicherung Wenn die Rente nicht reicht?

    Grundsicherung im Alter: Wenn das Geld später nicht reicht Abge­zählt. Die Grund­sicherung im Alter unterstützt Menschen, bei denen das Geld kaum zum Leben reicht. © Shutterstock Die staatliche Grund­sicherung springt ein, wenn im Alter das Geld zum Leben nicht reicht.

    1. Test.de erklärt, wie der Staat hilft und beant­wortet häufige Fragen zum Thema.
    2. Lesen Sie auf dieser Seite: Reicht das Geld im Alter nicht, um den Lebens­unterhalt zu decken, über­nimmt der Staat in gewissem Umfang Kosten für Lebens­unterhalt, Miete, Heizung.
    3. Diese spezielle Sozial­hilfe im Alter nennt sich Grund­sicherung.

    Sie gibt es nur auf Antrag. Der durch­schnitt­liche Bruttobedarf bei der Grund­sicherung im Alter lag 2020 nach Angaben des statistischen Bundes­amts bei 831 Euro. Bevor die Ämter zahlen, müssen Antrag­steller ihre Vermögens­verhält­nisse offen legen. Nur Bedürftige sollen die Leistung erhalten.

    1. Neben der Voraus­setzung, auf Dauer den Lebens­unterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, müssen Antrag­steller ihr Renten­alter erreicht haben, bevor sie Grund­sicherung bekommen können.
    2. Gesetzlich geregelt ist das im vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetz­buch.
    3. Zuständig für die Auszahlung sind kommunale Behörden – meist die örtlichen Träger der Sozial­hilfe.

    Aber auch die gesetzlichen Renten­versicherungs­träger sind verpflichtet, über Leistungs­voraus­setzungen zu informieren und bei der Antrag­stellung zu helfen. Auf Grund­sicherung angewiesen sind oft Menschen, die während des Berufs­lebens keine ausreichenden Renten­ansprüche erwerben konnten etwa aufgrund eines nied­rigen Einkommens oder großen Lücken im Erwerbs­leben.

    In Deutsch­land spiegelt das gesetzliche Renten­system stark das eigene Erwerbs­leben wider. Wer lange gut verdient hat, bekommt eine hohe Rente, wer wenig verdient oder aufgrund von Krankheit, Arbeits­losig­keit, Familien­arbeit oder Selbst­ständig­keit immer wieder große Lücken im Renten­versicherungs­verlauf hat, bekommt eine nied­rigere Rente.

    Zwar erhöht auch unentgeltliche Arbeit wie die eigenen Renten­ansprüche. Aber mit lang­fristig hohen Beiträgen aus einem sozial­versicherungs­pflichtigen Job kann unentgeltliche Fürsorgearbeit nicht mithalten. Seit Januar 2021 gibt es die, Aufgrund des großen Verwaltungs­aufwands hat die Renten­versicherung aber erst im Juli 2021 mit deren Auszahlung begonnen.

    Wer im Januar bereits einen Anspruch hatte, bekommt eine Nach­zahlung. Die Grund­rente soll Verbesserung für Menschen mit nied­rigen Löhnen und langen Beitrags­zeiten bringen. Wer auf mindestens 33 Jahre mit “Grund­renten­zeiten” kommt, kann einen Renten­zuschlag bekommen. Laut Renten­versicherung wird der Zuschlag im Durch­schnitt bei 75 Euro liegen.

    Damit ist er aber bei vielen Menschen nicht hoch genug, um unabhängig von der staatlichen Hilfe zu werden. Andere erfüllen die Voraus­setzung für die Grund­rente erst gar nicht. Alters­armut ist auch im reichen Deutsch­land ein Thema – weniger für heutige Rentner als für Jüngere mit wenig Einkommen.

    Was kommt auf diese Personengruppe zu? Hier beant­worten wir elf wichtige Fragen und erklären, wie der Staat später hilft. Wenn Sie im Alter Ihren Lebens­bedarf nicht selbst decken können, beantragen Sie „Grund­sicherung im Alter”. Das ist eine steuer­finanzierte Sozial­leistung. Grund­sicherung beantragen Sie beim Sozial­hilfeträger.

    Das sind meist die Kommunalbehörden, also Städte, Kreise, Land­schafts­verbände, Bezirke oder Landes­sozial­ämter. Sie können den Antrag aber auch bei der Deutschen Renten­versicherung stellen. Die leitet ihn dann an die zuständige Stelle weiter. Zum Renten­eintritt informiert die Renten­versicherung Sie mit dem Renten­bescheid auch über die Leistungen der Grund­sicherung.

    • Es gibt nicht einen für alle gleichen Grund­sicherungs­betrag.
    • Das Sozial­amt legt vielmehr fest, wie hoch Ihr Bedarf im Einzel­fall ist.
    • Im September 2020 lag er nach Angaben des Bundes­amts für Statistik im Durch­schnitt bei 831 Euro brutto im Monat.
    • Einen Teil des Lebens­unter­halts wie Nahrung, Kleidung, Hausrat, Körper­pflege, Strom zahlt das Sozial­amt Ihnen als Pauschale – den Regel­satz.

    Er liegt 2022 für Allein­stehende bei 449 Euro und für Paare bei 404 Euro im Monat pro Partner. Über den Regel­satz hinaus bekommen Sie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Hier zahlt das Sozial­amt die tatsäch­lichen Kosten, wenn sie angemessen sind.

    Sie haben die Regel­alters­grenze erreicht. Die steigt für jeden Jahr­gang bis zum Jahr 2031 stetig auf 67 Jahre an (nach dem Klick auf den Link bitte etwas herunter­scrollen zur Tabelle). Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um Ihren notwendigen Bedarf etwa für Lebens­mittel, Kleidung, Heizung und Miete selbst zu decken. Das Einkommen und Vermögen Ihres Part­ners ist nicht so hoch, dass er damit auch noch Ihren Lebens­unterhalt bestreiten könnte. Wenn Sie mit einem Partner zusammenleben, bilden Sie eine Bedarfs­gemeinschaft – auch wenn Sie nicht verheiratet oder verpart­nert sind.

    Das Sozial­amt rechnet fast alle Einkommens­arten auf die Grund­sicherung an: Miet- und Pacht­einnahmen, Einkünfte aus Kapital­vermögen wie Zinsen, Unter­halts­zahlungen eines getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepart­ners. Nur bei Renten bleibt seit 2018 mindestens ein Betrag von 100 Euro monatlich anrechnungs­frei.

    • Die Regelung gilt für alle Formen der zusätzlichen Alters­vorsorge: private Renten, Riester- und Rürup-Renten oder freiwil­lige Beitrags­zahlungen an die gesetzliche Rentenkasse.
    • Über­steigt Ihre Riester-Rente diese 100 Euro, werden zusätzlich 30 Prozent des darüber­liegenden Betrages nicht zum Einkommen gezählt.

    Bei einer Riester-Rente von 200 Euro im Monat blieben also 130 Euro anrechnungs­frei. Wichtig: Der Gesamt­frei­betrag darf höchs­tens 50 Prozent des Eckregel­satzes von derzeit 449 Euro im Jahr betragen. Das sind 224,50 Euro im Jahr 2022. Auch berück­sichtigt das Sozial­amt nicht Ihr volles Brutto­einkommen.

    Steuern und Beiträge zur Sozial­versicherung zieht es ab. Auch private Haft­pflicht−, Hausrat− und bestimmte Ster­begeld­versicherungen können ange­rechnet werden. Die wird nicht voll ange­rechnet. Auch hier gibt es einen Frei­betrag, der je nach Einkommen individuell berechnet wird (siehe Frage 5). Fast alles.

    Behalten können Sie ein angemessenes Haus mit Grund­stück (siehe Frage 11), wenn Sie selbst dort alleine oder mit Angehörigen wohnen. Auch das sogenannte Schon­vermögen lässt Ihnen der Staat. Seit April 2017 beträgt es 5 000 Euro. Im Sozialrecht gehört neben Bargeld fast alles andere zum Vermögen, was Sie theoretisch irgendwie zu Geld machen könnten: Bank­guthaben, Wert­papiere, Bauspar­verträge, Ansprüche aus Kapital­lebens­versicherungen, Schenkungen, Erbansprüche, Haus− und Immobilien­besitz, aber auch Erbbau− und Nieß­brauchs­rechte sowie Gemälde, Schmuck und Ihr Auto.

    • Das Sozial­amt prüft, ob und welche Ihrer Vermögens­gegen­stände über­haupt verwert­bar sind und dann, ob es nicht zum Schon­vermögen (siehe Frage 7) gehört.
    • Geprüft wird auch, ob der der Verkauf eine besondere Härte für Sie darstellen würde.
    • Das kann etwa bei einem Familien- und Erbstück der Fall sein.

    Auch Gegen­stände zur Befriedigung geistiger, wissenschaftlicher oder künst­lerischer Bedürf­nisse, etwa Musik­instru­mente, können Sie unter Umständen behalten. Ein Auto kann zum Schon­vermögen gehören, wenn der Verkaufs­wert unter dem Frei­betrag liegt.

    1. Nein. Bei der Grund­sicherung im Alter verzichten die Behörden auf den sogenannten Unter­halts­rück­griff auf die Kinder.
    2. Auch Erben müssen keine Kosten erstatten.
    3. Ist das Einkommen eines Ihrer Kinder allerdings sehr hoch (mindestens 100 000 Euro jähr­lich), entfällt der Grund­sicherungs­anspruch für Sie.

    In diesem Fall haben Sie aber Anspruch auf eine andere Sozial­leistung: Hilfe zum Lebens­unterhalt. Diese können sich die Sozial­ämter allerdings von Ihren Kindern wieder zurück­erstatten lassen. Aber auch hier gibt es recht hohe Frei­grenzen. Ja, solange Kosten für Unterkunft und Heizung dem Sozial­amt angemessen erscheinen.

    45 bis 50 Quadrat­meter für eine Person 60 Quadrat­meter oder zwei Zimmer für zwei Personen 75 Quadrat­meter oder drei Zimmer für drei Personen 85 bis 90 Quadrat­meter oder vier Zimmer für vier Personen.

    Erachtet das Sozial­amt Ihre Wohnung als unan­gemessen, könnten Sie aufgefordert werden, sich eine andere Bleibe zu suchen oder Ihre Zahlungen könnten gekürzt werden. Allerdings muss der Umzug für Sie zumut­bar sein. Hier müssen Aspekte wie soziale Bindungen oder Infrastruktur berück­sichtigt werden.

    Nein, solange es in den Augen der Behörden angemessen ist und Sie es selbst bewohnen. Häuser dürfen in der Regel bis 130 Quadrat­meter groß sein, Wohnungen bis 120 Quadrat­meter. Sie können bis zu einem Monat nach Erhalt Ihres Bescheids Wider­spruch bei der Behörde einlegen. Diese entscheidet dann erneut und schickt Ihnen einen Wider­spruchs­bescheid.

    Hier haben Sie dann wieder einen Monat Zeit, um vor dem Sozialge­richt dagegen zu klagen. Verfahrens­gebühren fallen dafür nicht an. Unabhängig. Objektiv. Unbestechlich. Jetzt anmelden und 10 % Rabatt auf die test.de-Flatrate im ersten Jahr erhalten!

    Wie Hoch Ist Die Grundsicherung 07.07.2023 – Die gesetzliche Rente ist für viele Haushalte die finanzielle Basis im Alter. Hier erhalten Sie alle Informationen zu Beiträgen, Rentenhöhe und Renten­eintritts­alter. Wie Hoch Ist Die Grundsicherung 31.08.2020 – Die gesetzliche Rente ist auch etwas für Selbst­ständige. Die Alters­vorsorge-Experten der Stiftung Warentest nennen Vor- und Nachteile der gesetzlichen Rente. Wie Hoch Ist Die Grundsicherung 08.04.2019 – Sparen fürs Alter – aber wie? Ob Immobilienkauf, Pfle­geabsicherung oder Vermögens­aufbau – wir zeigen, wie Sie auch mit über 50 noch finanzielle Weichen stellen können.

    : Grundsicherung im Alter: Wenn das Geld später nicht reicht

    Wer bekommt Grundsicherung und wieviel?

    ohne Einkommen/Altersrente 19,7
    unter 400 Euro 36,6
    400 bis 800 Euro 40
    über 800 Euro 3,7

    Wie hoch darf die Rente sein um Grundsicherung zu bekommen?

    Wer kann Grundsicherung bekommen? – Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung können Sie als bedürftiger Mensch bekommen, wenn Sie entweder die Regelaltersgrenze – das ist der Zeitpunkt, an dem Sie die reguläre Altersrente beziehen können – erreicht haben oder Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind.

    Wie niedrig muss die Rente sein um Grundsicherung zu bekommen?

    → Sie als Antragsteller in Deutschland wohnen. Bitte beachten Sie: Als einfache Faustregel gilt: Wenn Ihr gesamtes Einkommen unter 973 Euro liegt, sollten Sie prü fen lassen, ob Sie Anspruch auf Grund sicherung haben. Die Grundsicherung wird unabhängig davon gezahlt, ob Sie bereits eine Altersrente erhalten.

    Was steht mir bei Grundsicherung alles zu?

    Wie hoch ist die Grundsicherung? – Wer keine weiteren Einkünfte hat, sollte in jedem Fall prüfen, ob nicht zusätzlich noch Anspruch auf eine Aufstockung durch die Grundsicherung besteht. Dabei stehen Ihnen folgende Ansprüche zu:

    Hilfe zum Lebensunterhalt : 449 Euro beziehungsweise 808 Euro für (Ehe-)Paare Angemessene Kosten für die Wohnung : Die Höhe ist abhängig von der anrechenbaren Warmmiete.

    Wann eine Miete hinsichtlich der Grundsicherung als angemessen gilt, hängt vom örtlichen Mietniveau ab und variiert von Stadt zu Stadt. Beträgt die Warmmiete eines Rentner-Ehepaars aus Berlin beispielsweise 500 Euro, so liegt der rechnerische “Bedarf” des Paares bei 1.308 Euro.

    Wie hoch muss die Rente sein um Grundrente zu bekommen?

    Was ist eine “kleine Rente”? – Was als kleine Rente gilt, die per Grundrente aufgewertet werden kann, hängt von einer komplizierten Berechnung ab. Vereinfacht gesagt kann eine Grundrente gezahlt werden, wenn die ausgezahlte Rente nach 45 Jahren Beitragszahlung aus Erwerbstätigkeit unter 1100 Euro liegt, bei 40 Beitragsjahren unter 975 Euro.

    Wer hat keinen Anspruch auf Grundsicherung?

    Wer kann Leistungen der Grundsicherung erhalten und wer nicht? 1. Wer hat Anspruch auf Leistungen der sozialen Grundsicherung Leistungen der sozialen Grundsicherung werden zur Sicherung des Lebensunterhaltes gewährt. Anspruchsberechtigt sind bei Bedürftigkeit Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland wegen Alters, wenn sie die Altersgrenze erreicht haben.

    für den Geburtsjahrgang erfolgt eine Anhebung um Monate auf Vollendung eines Lebensalters von
    1947 1 65 Jahren und 1 Monat
    1948 2 65 Jahren und 2 Monaten
    1949 3 65 Jahren und 3 Monaten
    1950 4 65 Jahren und 4 Monaten
    1951 5 65 Jahren und 5 Monaten
    1952 6 65 Jahren und 6 Monaten
    1953 7 65 Jahren und 7 Monaten
    1954 8 65 Jahren und 8 Monaten
    1955 9 65 Jahren und 9 Monaten
    1956 10 65 Jahren und 10 Monaten
    1957 11 65 Jahren und 11 Monaten
    1958 12 66 Jahren
    1959 14 66 Jahren und 2 Monaten
    1960 16 66 Jahren und 4 Monaten
    1961 18 66 Jahren und 6 Monaten
    1962 20 66 Jahren und 8 Monaten
    1963 22 66 Jahren und 10 Monaten
    ab 1964 24 67 Jahren.

    Leistungsberechtigt sind ferner Personen wegen einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung (unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes nicht mindestens 3 Stunden täglich erwerbsfähig), wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Absatz 2 des Sechsten Buches sind und bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.

    in einer Werkstatt für behinderte Menschen (§ 57 des Neunten Buches) oder bei einem anderen Leistungsanbieter (§ 60 des Neunten Buches) das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen oder in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das sie ein Budget für Ausbildung (§ 61a des Neunten Buches) erhalten.

    Keinen Anspruch auf Leistungen nach diesem Kapitel hat, wer in den letzten zehn Jahren die Hilfebedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben Personen (auch Bewohner in sog. besonderen Wohnformen, den ehemals stationären Einrichtungen), wenn sie

    ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem (z.B. Rente) und (z.B. aus Haus- und Grundbesitz, Sparvermögen) bzw. aus dem Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft oder einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, soweit es deren Eigenbedarf übersteigt, bestreiten können.

    Ein Anspruch besteht erst zu dem Zeitpunkt, wo festgestellt worden ist, dass die volle Erwerbsminderung nicht behoben werden kann. Solange nur eine vorübergehende volle Erwerbsminderung festgestellt worden ist oder vom Rententräger nur eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit gewährt wird, besteht auch bei konkreter Bedürftigkeit kein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4.

    Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch SGB XII. Nur bei einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung oder nach einer für einen Gesamtzeitraum von 9 Jahren bezogenen Erwerbsminderungsrente auf Zeit besteht ein Anspruch auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Der Bezug einer Rente wegen Alters oder voller Erwerbsminderung wird nicht vorausgesetzt.

    Die Leistung wird nur auf Antrag erbracht, § 44 SGB XII ! 2. Wer ist nicht anspruchsberechtigt auf Leistungen der Grundsicherung? Voraussetzung für den Anspruch auf Leistungen der sozialen Grundsicherung ist neben Sozialhilfebedürftigkeit die Zugehörigkeit zum anspruchsberechtigten Personenkreis.

    Der anspruchsberechtigte Personenkreis ist eingeschränkt auf Menschen, die das Renteneintrittsalter erreicht haben (s.o.) und auf dauerhaft voll Erwerbsgeminderte mit dem vollendetem 18. Lebensjahr bei einem gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik. Personen, die nicht zu diesem Kreis gehören, erhalten bei Bedürftigkeit keine Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4.

    Kapitel des SGB XII, sondern Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII oder Bürgergeld bzw. Sozialgeld (SGB II). Auch bei Vorliegen einer Hilfebedürftigkeit erhalten folgende Personenkreise keine Leistungen der sozialen Grundsicherung:

    Personen, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen der Kinder bzw. Eltern über 100.000 Euro liegt (erfolgen hier dennoch keine Unterhaltszahlungen, besteht allenfalls Anspruch auf Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII – die Kinder bzw. Eltern werden in diesem Falle jedoch ggf. zu Unterhaltszahlungen herangezogen). Personen, die ihre Bedürftigkeit innerhalb der vergangenen zehn Jahre vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben (z.B. bei Schenkungen ohne Gegenleistungen). Ausländische Staatsangehörige, die dem Grunde nach Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) haben.

    : Wer kann Leistungen der Grundsicherung erhalten und wer nicht?

    Wie erfahre ich ob ich Anspruch auf die Grundrente habe?

    Wird Einkommen auf den Grundrentenzuschlag angerechnet? – Ja, auf den Grundrentenzuschlag wird Einkommen angerechnet. Den vollen Grundrentenzuschlag erhalten Sie in den Jahren 2021 und 2022 bis zu einem monatlichen Einkommen von 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro bei Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften.

    Wird der jeweilige Freibetrag überschritten, werden 60 Prozent des darüber liegenden Einkommens angerechnet. Bei Einkommen über 1.600 Euro (Paare: 2.300 Euro) wird der über diesem Betrag liegende Teil in voller Höhe angerechnet. Diese Freibeträge werden zum 1. Januar eines Jahres entsprechend der vorjährigen Rentenanpassung angepasst.

    Somit gelten ab Januar 2023 folgende Werte: Den vollen Grundrentenzuschlag erhalten Sie bis zu einem monatlichen Einkommen von 1.317 Euro für Alleinstehende und 2.055 Euro bei Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften. Wird der jeweilige Freibetrag überschritten, werden 60 Prozent des darüber liegenden Einkommens angerechnet.

    Wie hoch ist die monatliche Grundsicherung für Rentner?

    So hoch liegt der Regelbedarf für Singles und Paare – Bedürftige Alleinstehende erhalten 502 Euro Grundsicherung im Alter. Leben Ehe- oder Lebenspartner gemeinsam in einer Wohnung, beträgt der Regelsatz pro Person 451 Euro – pro Paar also 902 Euro.

    Wann bekommen Rentner eine Grundsicherung?

    Wer kann Grundsicherung bekommen? – Laut der Deutschen Rentenversicherung können bedürftige Menschen Grundsicherung im Alter und bei voller bekommen, wenn sie entweder die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft erwerbsgemindert sind und mindestens 18 Jahre alt sind.

    Wie hoch ist die Grundsicherung für 1 Person 2023?

    Höhere Regelsätze ab 2023 in der Grundsicherung und der Sozialhilfe 23.12.2022 Der Landkreis Fürstenfeldbruck gewährt Senioren nach Erreichen der Regelaltersgrenze und Personen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können, Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) im Rahmen der Grundsicherung bzw.

    der Sozialhilfe. Die Höhe der Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt wird nach Regelbedarfen bemessen, welche sich insbesondere aus den notwendigen angemessenen Unterkunftskosten und den Regelsätzen errechnen. Der Kreistag hatte bereits 2017 beschlossen, dass in Abweichung von den bundeseinheitlichen Regelsätzen für den Landkreis Fürstenfeldbruck höhere örtliche Regelsätze gelten sollen.

    Der Landkreis trug mit dieser Entscheidung dem Umstand Rechnung, dass die Lebenshaltungskosten im Ballungsraum München insgesamt sehr hoch sind und die bedürftigen Senioren und Grundsicherungsempfänger im Landkreis Fürstenfeldbruck einen höheren Bedarf für den Lebensunterhalt haben als Personen in anderen Regionen Deutschlands.

    1. Die bundeseinheitlichen Regelsätze wurden für den Landkreis Fürstenfeldbruck diesbezüglich ab 01.01.2022 bspw.
    2. In der Regelbedarfsstufe 1 (Volljährige, die nicht in einer Partnerschaft leben) um mtl.24 € auf 473 € aufgestockt.
    3. Nach den gesetzlichen Vorschriften werden die Regelsätze jährlich zum 1.
    4. Januar eines jeden Jahres angepasst.

    Grundlage für die Anpassung zum 01.01.2023 ist das Bürgergeldgesetz, das am 20.12.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist. Die Regelbedarfe steigen zum 01.01.2023 jeweils um 11,8 %. Regelbedarfsstufe 1 sieht z.B. eine Anpassung des bundesweit geltenden Regelsatzes von 449 € auf 502 € vor.

    Damit auch die bedürftigen Senioren und Grundsicherungsempfänger im Landkreis Fürstenfeldbruck von dieser Erhöhung vollumfänglich profitieren, beschloss der Kreistag per Verordnung vom 18.12.2017 eine an den jeweils bundesgesetzlichen Regelungen entsprechende Fortschreibung der örtlichen Regelsätze.

    Durch diesen Beschluss erhält der betroffene Personenkreis weiterhin die sogenannte örtliche Aufstockung der Regelsätze. Konkret wird der örtliche Regelsatz in der Regelbedarfsstufe 1 ab 01.01.2023 von monatlich 473 € auf 529 € steigen. : Höhere Regelsätze ab 2023 in der Grundsicherung und der Sozialhilfe

    Wie hoch ist die gesetzliche Mindestrente?

    Hinzuverdienstgrenzen: Wird ein 520-Euro-Job auf die Grundrente angerechnet? – Manchmal kommt es vor, dass Rentner sich zu ihrer noch etwas dazu verdienen möchten oder müssen. Entfällt deshalb gleich der Grundrentenanspruch? Die Antwort ist recht einfach: Es kommt auf die Art der Beschäftigung an.

    • Ein 520-Euro-Job, lange bekannt als 450-Euro-Job, wird zum Beispiel nicht auf die Grundrente angerechnet.
    • Grundrente und uneingeschränkt kassieren geht aber auch nicht in jedem Fall.
    • Der Staat schiebt dem eine konkrete Grenze vor.2023 liegt der Betrag, den man im Monat maximal erhalten darf, bei 1317 Euro (2022: 1250 Euro) für eine alleinstehende Person.

    Bei Ehepaaren sind es 2055 Euro (2021/2022: 1950 Euro). Verdient man mehr Geld, werden 2023 bis 1686 Euro (oder 2424 Euro bei Ehepaaren), 60 Prozent der Differenz zwischen dem Freibetrag und dem Verdienst auf die Grundrente angerechnet, darüber 100 Prozent.2021 und 2022 wurden schon ab 1600 Euro (2300 Euro bei Ehepaaren) 100 Prozent angerechnet.

    Liegt der Verdienst darüber, wird die gesamte Differenz zwischen Verdienst und Freibetrag angerechnet. Maßgeblich ist aber in der Regel der Verdienst des vorletzten Jahres, bezogen auf den Zeitpunkt der Überprüfung. Immobilienmarkt in der Krise? Stimmt gar nicht, sagt einer der größten privaten Wohnungseigentümer Deutschlands.

    Er rechnet mit einer fabelhaften Wertentwicklung, auch in den nächsten Jahren. Mit der Zinswende haben sich die Spielregeln am Immobilienmarkt verändert. Die Kaufpreise sind laut einer Studie auf das Niveau von 2018 gefallen. Für Käufer und Kapitalanleger ergeben sich jetzt neue Chancen.

    1. Schlechte Nachrichten für Thomas Flohr: Bei der Hamburger Privatjetfirma Air Hamburg sollen sich nach der Übernahme durch Vistajet die Kündigungen häufen.
    2. Nicht das einzige Problem für den Superstar der Privatfliegerei.
    3. Diese Einkommensprüfung findet jährlich statt, sodass sich jeweils ab Januar Änderungen beim Grundrentenzuschlag ergeben können.

    Das genaue Prozedere ist wie folgt: Das Finanzamt meldet im Herbst das Einkommen des vorletzten Jahres. Ist dieses nicht bekannt – was eher die Regel ist –, wird stattdessen das vorvorletzte Jahr herangezogen. Für den seit Anfang 2023 gewährten Grundrentenzuschlag wurden die Daten also im Herbst 2022 gemeldet.

    • Meist wurden dabei Einkommensdaten für das Jahr 2020 ausgewertet und dieses Einkommen gegebenenfalls angerechnet.
    • Angesetzt wird das zu versteuernde Einkommen zuzüglich des steuerfrei gestellten Anteils von Renten und Versorgungsbezügen.
    • Dieser Wert wird automatisch beim Finanzamt abgefragt.
    • Liegen dafür keine Daten vor, wird das drittletzte Jahr abgefragt.

    Fehlen auch hierzu Daten, zeiht die Rentenversicherung zur Einkommensanrechnung die Daten ihrer zwei Jahre zurückliegenden Rentenzahlung heran. Generell müssen Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags, die nicht in der Steuererklärung berücksichtigt worden sind, gemeldet werden und werden dann zusätzlich erfasst.

    Wie die Anrechnung funktioniert zeigt ein Beispiel: Eine Person hat einen Anspruch auf Grundrente. Geprüft wird der Grundrentenzuschlag für das Jahr 2023. Die Grundrente der Person würde 120 Euro pro Monat betragen. Sie hat jedoch im vorletzten Jahr 2020 (bezogen auf die Datenmeldung im Herbst 2022) monatlich 50 Euro mehr erhalten als der Freibetrag von 1317 Euro.

    Von den 50 Euro werden daher 60 Prozent angerechnet. Das sind 30 Euro. Von der Grundrente in Höhe von 120 Euro werden ihr also 30 Euro abgezogen. Ausgezahlt werden 2023 noch 90 Euro Grundrente im Monat. Hätte unsere Person 2020 monatlich sogar 1700 verdient, wäre das anders.

    • Sie hat dann nämlich ein Einkommen, das voll anrechnungspflichtig ist.
    • Denn: Sie landet über 1.686 Euro.
    • In unserem Beispiel heißt das: Die Grundrente der Person wird erst um 60 Prozent des Betrags zwischen 1317 und 1686 Euro gekürzt, das sind 221 Euro.
    • Der Betrag oberhalb von 1686 Euro (hier: 14 Euro) wird voll angerechnet.

    In Summe würden also 235 Euro abgezogen. Weil der Grundrentenzuschlag geringer ist, würde er komplett wegfallen. Wie eine Nachfrage des Sozialverbands VdK im März 2023 ergab, erhalten Grundrentenempfänger in einzelnen Fällen nur wenige Euro oder Centbeträge.

    Wird die komplette Rente auf die Grundsicherung angerechnet?

    Zunächst sind die ersten 100 Euro der Rente anrechnungsfrei. Von dem Betrag, der darüber hinaus geht, werden 30 Prozent nicht auf die Grundsicherung im Alter angerechnet. Beispiel: Die Monatsrente beträgt 400 Euro.100 Euro sind generell anrechnungsfrei, bleiben also noch 300 Euro.

    Was bleibt von 1300 € Rente?

    Aus 1300 können 950 Euro werden – So sorgen Sie richtig vor „Berücksichtigt man alle Abzüge, landet selbst ein Durchschnittsverdiener, der 45 Jahre sechsstellige Beträge in die Rentenkasse eingezahlt hat, im Alter an der Armutsgrenze. Von 1300 Euro, die die Renteninformation beispielsweise einem Durchschnittsverdiener in Aussicht stellt, bleiben real gerade einmal 950 Euro übrig”, teilte der Sender mit.

    Ein Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund nannte die Darstellung „in hohem Maße irreführend und teilweise auch schlicht falsch”. Im Informationsschreiben würden die Versicherten ausdrücklich darauf hingewiesen, dass von der Rente Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und auch Steuern zu zahlen seien.

    „Wieso “Plusminus” dennoch meint, hier werde eine gefährliche Rentenillusion vermittelt, bleibt unerfindlich”, sagte der Sprecher. Die Aussage, selbst ein Durchschnittsverdiener lande im Alter an der Armutsgrenze nannte er nicht nachvollziehbar. In dem Fall des Rentners mit 1300 Euro Monatsrente liege – sofern er nicht über erhebliche weitere Einkünfte verfüge – „die Netto-Monatsrente bei etwa 1100 Euro und damit weit über dem Betrag, der im Regelfall als Grundsicherung gezahlt würde”.

    1. Aus der Renteninformation könne man „gar nicht herauslesen, wie dramatisch es wirklich um die eigene Rente bestellt ist”, zitiert das Magazin den Versicherungsmathematiker Peter Schramm.
    2. Nach Ansicht von Stefan Sell von der Fachhochschule Remagen stellen die Ergebnisse das Rentensystem grundsätzlich infrage: „Wenn das den Leuten transparent gemacht werden würde, dann würde natürlich der gesamte Legitimationsunterbau der Rente in sich zusammenbrechen.

    Die Leute würden sich zu Recht fragen, warum soll ich in so ein System einzahlen, (.) wenn ich eh nur eine Leistung bekomme, die der Grundsicherung entspricht”. © Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?

    Was ist der Unterschied zwischen Grundrente und Grundsicherung?

    Während es sich bei der Grundsicherung um eine Sozialleistung handelt, ist die neue Grundrente eine gezielte Aufstockung ganz bestimmter Renten. Wer das eine bekommt, kriegt noch lange nicht auch das andere.

    Ist die Grundrente von 1250 € brutto oder netto?

    Grundrente: Wer von der neuen Grundrente profitiert Eine höhere Rente bekommen vor allem Frauen, die lange gearbeitet aber wenig verdient haben. © Getty Images Wer lange gearbeitet aber wenig verdient hat, bekommt einen Renten­zuschlag. Die Stiftung Warentest erklärt, wie die Grund­rente funk­tioniert und hilft bei der Berechnung.

    Lesen Sie auf dieser Seite: Nachdem die Renten­versicherung den Anspruch aller Rentne­rinnen und Rentner über­prüft hat, bekommen nun 1,1 Millionen Menschen eine Aufstockung ihrer Rente. Durch­schnitt­lich werden 86 Euro zusätzlich zur „normalen” Rente ausgezahlt. Die Grund­rente ist für all jene gedacht, die lange gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, aber eher wenig verdient haben.

    Damit jahr­zehnte­lange Arbeit mit nied­rigem Verdienst bei der Rente besser berück­sichtigt wird, gibt es für solche Menschen jetzt einen Zuschlag. Sie sollen mit der Grund­rente im Alter besser dastehen als diejenigen, die gar nicht oder nur kurz in die Renten­versicherung einge­zahlt haben. Wie Hoch Ist Die Grundsicherung © Stiftung Warentest / René Reichelt Um die volle Grund­rente zu bekommen, müssen Versicherte mindestens 35 Jahre sogenannte Grund­renten­zeiten vorweisen können. Dazu zählen:

    Pflicht­beiträge aus Berufs­tätig­keit oder Selb­ständig­keit, Pflicht­beitrags­zeiten für Kinder­erziehung und Pflege, Zeiten der Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation, Berück­sichtigungs­zeiten wegen Kinder­erziehung und Pflege, Ersatz­zeiten (das sind zum Beispiel Zeiten der politischen Haft in der DDR).

    Für alle, die mindestens 33 aber nicht 35 Jahre mit Grund­renten­zeiten vorweisen können, gibt es eine geringere Aufstockung. Sie steigt mit jedem Monat, bis mit 35 Jahren die volle Grund­rente erreicht ist. Wie Hoch Ist Die Grundsicherung © Stiftung Warentest / René Reichelt Die Grund­rente richtet sich zwar an Menschen mit nied­rigen Löhnen. Zu wenig dürfen sie aber auch nicht verdient haben. Der Gesetz­geber will mit einer Unter­grenze verhindern, dass Personen vom Zuschlag profitieren, deren Arbeits­entgelte nur die Bedeutung eines ergänzenden Einkommens hatten – wie das etwa bei „Minijobbern” oft der Fall ist.

    Berechnet wird die Grund­rente deshalb aus allen „Grund­rentenbe­wertungs­zeiten”, in denen der Verdienst mindestens 30 Prozent des Durch­schnitts­verdienstes in Deutsch­land betragen hat. Das sind im Jahr 2023 monatlich rund 1079 Euro brutto und entspricht 0,025 monatlichen Entgelt­punkten auf dem Renten­konto.

    Liegt der Verdienst in einem bestimmten Zeitraum darunter, zählt dieser nicht mit. Hat ein Rentner also 40 Jahre gearbeitet und in 15 Jahren davon weniger als 30 Prozent des Durch­schnitts verdient, wird die Grund­rente nur aus den Entgelt­punkten der anderen 25 Jahre berechnet.

    Der Durch­schnitts­verdienst ändert sich jedes Jahr. Die Gehalts­grenzen sind deshalb für vergangene Jahre andere. Der Verdienst während des Berufs­lebens darf aber für den Grund­renten­anspruch auch eine bestimmte Ober­grenze nicht über­schritten haben. Im Schnitt dürfen Rentne­rinnen und Rentner höchs­tens 80 Prozent des durch­schnitt­lichen Einkommens erzielt haben.

    Das sind im Jahr 2023 rund 2 876 Euro brutto im Monat und entspricht 0,8 jähr­lichen Entgelt­punkten auf dem Renten­konto. Ist das übers gesamte Berufs­leben erzielte durch­schnitt­liche Einkommen höher, gibt es keinen Zuschlag. Tipp: Mehr Informationen zur Berechnung der Rente in unserem Artikel,

    Die Grund­rente wird anhand bestimmter Entgelt­punkte auf dem Renten­konto berechnet, die Versicherte im Laufe ihres Erwerbs­lebens gesammelt haben. Für ein Jahr Rentenbeiträge mit Durch­schnitts­verdienst (2023: 43 142 Euro) bekommen Versicherte in den alten Bundes­ländern einen Entgelt­punkt, in den neuen Bundes­ländern etwas mehr.

    Die erworbenen Entgelt­punkte werden verdoppelt, allerdings auf maximal 0,8 Entgelt­punkte pro Jahr und für maximal 35 Jahre. Der ermittelte Wert wird danach um 12,5 Prozent gekürzt. Das soll dafür sorgen, dass Menschen, die einen höheren Beitrag gezahlt haben, auch eine höhere Gesamt­rente bekommen.

    Wer zwischen 33 und 35 Jahren Grund­renten­zeiten vorweisen kann, bekommt einen kleineren Zuschlag. Bei 33 Jahren werden die Entgelt­punkte auf maximal 0,4 Entgelt­punkte hoch­gewertet. Für jeden zusätzlichen Monat erhöht sich die Aufwertung – bis auf maximal 0,8 Entgelt­punkte bei 35 Jahren. Allzu viel sollten Rentne­rinnen und Rentner nicht erwarten.

    Im Durch­schnitt liegt der Zuschlag laut Arbeits­ministerium 2023 bei rund 86 Euro im Monat. Im Optimalfall sind jedoch knapp 420 Euro möglich. Wie Hoch Ist Die Grundsicherung © Stiftung Warentest / René Reichelt Ist das Einkommen im Ruhe­stand trotz nied­riger gesetzlicher Rente ordentlich, etwa durch einen Job oder Miet­einkünfte, zahlt die Rentenkasse den Zuschlag nicht oder nur teil­weise. Die volle Grund­rente wird nur an Rentne­rinnen und Rentner gezahlt, deren Einkommen unter einem Frei­betrag von 1 250 Euro für Allein­stehende und 1 950 Euro für verheiratete Paare liegt.

    Dieser Frei­betrag soll jähr­lich angepasst werden. Der Einkommens­frei­betrag bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen (Gehalt, Renten,, Miet­einkünfte und ähnliches) inklusive zu versteuernder Kapital­erträge. Der steuerfreie Anteil der Rente wird hinzugerechnet. Das zu versteuernde Einkommen ist geringer als das Brutto­einkommen.

    Das Finanz­amt berück­sichtigt dafür Abzüge wie zum Beispiel und, Liegt das berück­sichtigte Einkommen ober­halb des Frei­betrags, wird das darüber­liegende Einkommen zu 60 Prozent auf die Grund­rente ange­rechnet. Das soll durch einen auto­matischen Daten­abgleich mit dem Finanz­amt passieren.

    1. Über­steigt das Einkommen bei Allein­stehenden 1 600 Euro und bei Ehepaaren 2 300 Euro, wird das Einkommen darüber zu 100 Prozent ange­rechnet.
    2. Ein Aspekt der Einkommensan­rechnung, der sicher für Verwirrung sorgen wird: Ange­rechnet wird immer das vom Finanz­amt über­mittelte Einkommen des vorvergangenen Jahres.

    Für 2023 wird also das Einkommen von 2021 ange­rechnet. Das liegt laut Renten­versicherung daran, dass der Abgleich mit dem Finanz­amt auto­matisch geschehen soll und für Neurentner 2023 beim Finanz­amt erst das steuer­pflichtige Einkommen des Jahres 2021 vorliegt.

    • Wer also 2023 eine kleine Rente bekommt, aber in den beiden Jahren davor noch ordentlich verdient hat, hat zwei Jahre lang keinen Anspruch auf die Grund­rente.
    • Es muss jedoch laut Arbeits­ministerium keine Rentnerin und kein Rentner eine Steuererklärung abgeben, um eine Grund­rente zu erhalten, wenn sie oder er nicht zur Steuererklärung verpflichtet ist.

    Gibt es kein zu versteuerndes Einkommen, würden nur die Renten­einkommen und Versorgungs­bezüge mit pauschalen Abzügen berück­sichtigt. Bei Paaren, die zwar zusammenleben, aber nicht verheiratet sind, wird das Einkommen einzeln betrachtet. Ein Partner könnte also hohe Einkommen haben, ohne dass die Grund­rente des anderen Part­ners davon betroffen ist.

    1. Heiraten die beiden, würde der Grund­renten­zuschlag entfallen, da nun das Einkommen des Paares ­betrachtet würde – unabhängig davon, ob sie sich steuerlich zusammen oder einzeln veranlagen lassen.
    2. Das System der Grund­rente ist kompliziert.
    3. Deshalb hier einige Beispiele zur Verdeutlichung: Ein Rentner aus Köln hat 40 Jahre lang 0,5 Entgelt­punkte pro Jahr erarbeitet, er hat also halb so viel wie der Durch­schnitt verdient.

    Das entspricht aktuell einem Jahres­gehalt von 19 451 Euro. Seine gesetzliche Rente beträgt damit 752 Euro. Durch die Grund­rente bekommt er für 35 Jahre 0,3 Entgelt­punkte zusätzlich (395 Euro). Damit kommt er insgesamt auf die Maximal­erhöhung von 0,8 Entgelt­punkten.

    Dieser Wert wird um 12,5 Prozent gekürzt. Der Zuschlag des Rentners würde somit 345 Euro betragen. Als neue Rente bekäme er 1 097 Euro. Angenommen, der allein­lebende Kölner Beispiel-Rentner arbeitet nebenbei und kommt so zusammen mit seiner Rente auf ein monatliches anrechen­bares Einkommen von insgesamt 1 400 Euro.

    Nach Abzug des Frei­betrags (1 250 Euro) bleiben 150 Euro. Davon werden 60 Prozent – 90 Euro – von seiner ursprüng­lichen Grund­rente von 345 Euro abge­zogen. Der Zuschlag durch die Grund­rente würde dann nur noch 255 Euro betragen (345 Euro – 90 Euro).

    Eine Rentnerin aus Chemnitz hat 40 Jahre lang 0,75 Entgelt­punkte pro Jahr erarbeitet. Ihre gesetzliche Rente beträgt damit etwa 1 128 Euro. Durch die Grund­rente bekäme sie für 35 Jahre 0,05 Entgelt­punkte zusätzlich. Nach der Kürzung um 12,5 Prozent wären das 66 Euro. Angenommen, sie würde nebenbei arbeiten und wie der Rentner im Beispiel oben auf 1 400 Euro monatlich anrechen­bares Einkommen kommen, würden ihr theoretisch ebenfalls 90 Euro abge­zogen.

    Ihre Grund­rente von 66 Euro entfällt damit. Eine Rentnerin in Braun­schweig hat 35 Jahre gearbeitet und 5 Jahre Kinder erzogen. Während ihres Arbeits­lebens hat sie die ersten 20 Jahre 0,6 Entgelt­punkte pro Jahr erarbeitet und danach 15 Jahre nur noch 0,25 Prozent (monatlich 25 Prozent des Durch­schnitts­entgelts).

    1. Ihre Rente beträgt damit inklusive Kinder­erziehungs­zeiten 780 Euro.
    2. Sie hat Anspruch auf eine Grund­rente, allerdings werden nur die 20 Jahre mit 0,6 Entgelt­punkten für die Berechnung heran­gezogen.
    3. Die 15 Jahre mit dem geringeren Gehalt entfallen für die Berechnung.
    4. Sie bekommt also für 20 Jahre 0,2 Entgelt­punkte hinzu.

    Nach der Kürzung um 12,5 Prozent sind das 132 Euro Grund­renten­zuschlag. Anders als beim Einkommen spielt die Höhe des Vermögens bei der Grund­rente keine Rolle. Eine Vermögens­prüfung findet nicht statt. Versicherte können also Grund­rente erhalten, auch wenn sie Haus, Land, oder andere größere Vermögens­werte haben.

    Damit die Grund­rente keine negative Auswirkung auf einen eventuellen Bezug von hat und damit wirkungs­los würde, gibt es hier einen Frei­betrag. Wohn­geld ist ein Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutztem Wohn­eigentums für Menschen mit nied­rigen Einkünften. Gerade in Groß­städten sind viele Rentne­rinnen und Rentner auf Wohn­geld angewiesen.

    Durch den Frei­betrag wird die gesetzliche Rente, einschließ­lich der Grund­rente, beim Wohn­geld nicht voll als Einkommen ange­rechnet. Der Frei­betrag wird je nach Einkommen individuell berechnet und beträgt mindestens 100 Euro und maximal 251 Euro. Wie Hoch Ist Die Grundsicherung © Stiftung Warentest / René Reichelt Im Juli 2021 hat die Renten­versicherung die ersten Bescheide zur Grund­rente vers­endet. Sie wurde am 2. Juli 2020 vom Bundes­tag verabschiedet. Einen gesetzlichen Anspruch darauf haben Rentner seit dem 1. Januar 2021.

    Die Deutsche Renten­versicherung warnte allerdings schon früh vor dem hohen Verwaltungs­aufwand bei der Prüfung der Neu- und Bestands­rentner, so dass die Zuschläge nicht sofort ausgezahlt werden konnten. Seit Januar 2021 aufgelaufene Beträge werden nachgezahlt. Zuschläge, die vor dem Tod des Berechtigten noch nicht ausgezahlt wurden, bekommt der hinterbliebene Ehepartner.

    Auch die Hinterbliebenenrente erhöht sich durch den Grund­renten­zuschlag. Damit es durch die Grund­rente nicht zu einer höheren Belastung der Renten­beitrags­zahler kommt, sollen die Kosten voll­ständig durch eine Erhöhung des Bundes­zuschusses zur Renten­versicherung – also aus Steuer­mitteln – finanziert werden.

    Wie Hoch Ist Die Grundsicherung 01.01.2023 – Arbeitnehmer können Alters­teil­zeit für einen früheren Jobausstieg nutzen. Gehalt und Rente sind höher als bei Teil­zeit. Unser Rechner ermittelt Ihr ungefähres Gehalt. Wie Hoch Ist Die Grundsicherung 12.01.2022 – Die staatliche Grund­sicherung springt ein, wenn im Alter das Geld zum Leben nicht reicht. test.de erklärt, wie der Staat hilft und beant­wortet häufige Fragen zum Thema. Wie Hoch Ist Die Grundsicherung 07.07.2023 – Die gesetzliche Rente ist für viele Haushalte die finanzielle Basis im Alter. Hier erhalten Sie alle Informationen zu Beiträgen, Rentenhöhe und Renten­eintritts­alter.

    : Grundrente: Wer von der neuen Grundrente profitiert

    Wird die Grundsicherung auch zum Bürgergeld?

    Das wird SGB II abgekürzt. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende wird auch Bürgergeld genannt. Die Grundsicherung soll den Lebensunterhalt für alle sicherstellen.

    Was ändert sich 2023 in der Grundsicherung?

    Bürgergeld kommt, Kindergeld und Renten steigen –

    Das Bürgergeld löst im Januar das Hartz-IV-System ab. Die Bezüge in der Grundsicherung steigen um mehr als 50 Euro, Alleinstehende erhalten künftig 502 Euro. Die Jobcenter sollen sich stärker um Arbeitslose kümmern. So soll die Vermittlung in dauerhafte Arbeit anstatt in einfache Aushilfsjobs besser gelingen. Das Kindergeld steigt zum 1. Januar auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat.Höherer Kinderfreibetrag : Zum 1. Januar erfolgt eine Erhöhung um 404 auf 8.952 Euro. Im Folgejahr soll der Freibetrag auf 9.312 Euro steigen.Getrennt lebende Eltern müssen wieder etwas mehr Unterhalt für ihre Kinder bezahlen. Die wurde angepasst.Rentnerinnen und Rentner können voraussichtlich mit mehr Geld rechnen. In Westdeutschland sollen die Renten im Juli um rund 3,5 Prozent steigen und in Ostdeutschland um gut 4,2 Prozent. Die Daten sind vorläufig, Klarheit gibt es im Frühjahr.Der Mindestlohn in der Pflege steigt 2023 in zwei Stufen – im Mai und im Dezember. Je nach Qualifikation gibt es mehr Geld pro Stunde, für Pflegehilfskräfte 13,90 Euro/14,15 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte 14,90 Euro/15,25 Euro und für Pflegefachkräfte 17,65 Euro/18,25 Euro.Die Krankenkassenbeiträge – momentan im Schnitt bei 15,9 Prozent – werden um voraussichtlich 0,3 Punkte auf durchschnittlich 16,2 Prozent angehoben. Wohngeld: Mehr Haushalte sollen ab Januar mit einem staatlichen Mietzuschuss entlastet werden: Zu den bisher 600.000 Wohngeld-Haushalten sollen bis zu 1,4 Millionen weitere dazukommen. Das soll außerdem um durchschnittlich 190 Euro im Monat aufgestockt werden. Damit erhalten die berechtigten Haushalte im Schnitt rund 370 Euro monatlich. Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben.

    Wie viel Geld darf man bei Sozialhilfe auf dem Konto haben?

    Grundsicherung: Wird ein Vermögensfreibetrag gewährt? – Bei der Grundsicherung darf bestimmtes Vermögen der Sozialhilfe nicht im Weg stehen. Genau wie beim Bürgergeld, das durch das Zweite Sozialgesetzbuch (SGB II) gesetzlich geregelt wird, gibt es bei der hier beschriebenen Grundsicherung ebenfalls eine Vermögensfreigrenze.

    Wie hoch ist die Rente wenn man noch nie gearbeitet hat?

    Statt Rente, wenn man nie gearbeitet hat: Wie hoch ist die Grundsicherung? – Während in die Deutschland über eine Inflationsprämie für Rentenbeziehende diskutiert wird, hängt die Höhe der Grundsicherung ebenso wie die Rente von mehreren Faktoren ab. Vermögen und Einkommen spielen genauso eine Rolle, wie das Vermögen des eigenen Partners.

    Wie viel Geld steht mir zum Leben zu?

    Arbeitslosengeld II – Hartz IV – Bürgergeld – Das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und das Sozialgeld sind Teil der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und damit Teil der Leistungen zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Bedarfe für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwasser) sowie Bedarfe zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben.

    • das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,
    • erwerbsfähig sind,
    • hilfebedürftig sind und
    • ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Leistungsberechtigte).
    • Auch Kinder, die mit Leistungsberechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben, haben einen Hartz IV Anspruch.

    Regelsatz 2022

    • 449 Euro im Monat für Alleinstehende und Alleinerziehende (2021: 446 Euro).
    • 404 Euro für Partner, wenn beide volljährige sind (2021: 401 Euro).
    • 360 Euro für erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben. Damit sind über 25 Jahre alte Erwachsene gemeint, die im Elternhaus leben oder Wohngemeinschaften (2021: 357 Euro).
    • 376 Euro für Kinder in der Bedarfsgemeinschaft von 14. bis 17. Jahren sowie Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Zusicherung des BGA umziehen (2021: 373 Euro).
    • 311 Euro für Kinder von 6 bis 13 Jahre (2021: 309 Euro).
    • 285 Euro für Kinder bis 6 Jahre (Sozialgeld) (2021: 283 Euro).

    Wie wurde der Hartz-IV-Regelsatz berechnet? Die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze erfolgte anhand der statistisch erfassten Daten von rund 60.000 Haushalten zu Einnahmen und Ausgaben. Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe wurden dabei nicht berücksichtigt.

    Die Höhe des Regelsatzes orientierte sich an den unteren 20 Prozent der Haushalte. Im Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) wurden die prozentualen Anteile der Verbrauchsausgaben festgelegt. Quelle: Bundesregierung Für die Ermittlung des Regelbedarfs der Verbrauchsausgaben wurden aus der Sonderauswertung für Einpersonenhaushalte der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 für den Regelbedarf berücksichtigt.

    Die Verbrauchsausgaben wurden jedes Jahr angepasst (RBEG).

    Anteil am Regelbedarf in % von der RL in € von der RL
    Nahrung, alkoholfreie Getränke 34,70% 155,82 €
    Freizeit, Unterhaltung, Kultur 9,76% 43,82 €
    Post und Telekommunikation 8,94% 40,15 €
    Bekleidung, Schuhe 8,30% 37,26 €
    Wohnen, Energie (Strom), Wohninstandhaltung 8,48% 38,07 €
    Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände 6,09% 27,35 €
    andere Waren und Dienstleistungen 7,97% 35,77 €
    Verkehr 8,97% 40,27 €
    Gesundheitspflege 3,82% 17,14 €
    Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen 2,62% 11,73 €
    Bildung 0,36% 1,62 €
    Summe 100 % 449,00 €

    Wer hat ein Recht auf Grundsicherung?

    Wer kann Leistungen der Grundsicherung erhalten und wer nicht? 1. Wer hat Anspruch auf Leistungen der sozialen Grundsicherung Leistungen der sozialen Grundsicherung werden zur Sicherung des Lebensunterhaltes gewährt. Anspruchsberechtigt sind bei Bedürftigkeit Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland wegen Alters, wenn sie die Altersgrenze erreicht haben.

    für den Geburtsjahrgang erfolgt eine Anhebung um Monate auf Vollendung eines Lebensalters von
    1947 1 65 Jahren und 1 Monat
    1948 2 65 Jahren und 2 Monaten
    1949 3 65 Jahren und 3 Monaten
    1950 4 65 Jahren und 4 Monaten
    1951 5 65 Jahren und 5 Monaten
    1952 6 65 Jahren und 6 Monaten
    1953 7 65 Jahren und 7 Monaten
    1954 8 65 Jahren und 8 Monaten
    1955 9 65 Jahren und 9 Monaten
    1956 10 65 Jahren und 10 Monaten
    1957 11 65 Jahren und 11 Monaten
    1958 12 66 Jahren
    1959 14 66 Jahren und 2 Monaten
    1960 16 66 Jahren und 4 Monaten
    1961 18 66 Jahren und 6 Monaten
    1962 20 66 Jahren und 8 Monaten
    1963 22 66 Jahren und 10 Monaten
    ab 1964 24 67 Jahren.

    Leistungsberechtigt sind ferner Personen wegen einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung (unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes nicht mindestens 3 Stunden täglich erwerbsfähig), wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Absatz 2 des Sechsten Buches sind und bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.

    in einer Werkstatt für behinderte Menschen (§ 57 des Neunten Buches) oder bei einem anderen Leistungsanbieter (§ 60 des Neunten Buches) das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen oder in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das sie ein Budget für Ausbildung (§ 61a des Neunten Buches) erhalten.

    Keinen Anspruch auf Leistungen nach diesem Kapitel hat, wer in den letzten zehn Jahren die Hilfebedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben Personen (auch Bewohner in sog. besonderen Wohnformen, den ehemals stationären Einrichtungen), wenn sie

    ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem (z.B. Rente) und (z.B. aus Haus- und Grundbesitz, Sparvermögen) bzw. aus dem Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft oder einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, soweit es deren Eigenbedarf übersteigt, bestreiten können.

    Ein Anspruch besteht erst zu dem Zeitpunkt, wo festgestellt worden ist, dass die volle Erwerbsminderung nicht behoben werden kann. Solange nur eine vorübergehende volle Erwerbsminderung festgestellt worden ist oder vom Rententräger nur eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit gewährt wird, besteht auch bei konkreter Bedürftigkeit kein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4.

    1. Apitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch SGB XII.
    2. Nur bei einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung oder nach einer für einen Gesamtzeitraum von 9 Jahren bezogenen Erwerbsminderungsrente auf Zeit besteht ein Anspruch auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
    3. Der Bezug einer Rente wegen Alters oder voller Erwerbsminderung wird nicht vorausgesetzt.

    Die Leistung wird nur auf Antrag erbracht, § 44 SGB XII ! 2. Wer ist nicht anspruchsberechtigt auf Leistungen der Grundsicherung? Voraussetzung für den Anspruch auf Leistungen der sozialen Grundsicherung ist neben Sozialhilfebedürftigkeit die Zugehörigkeit zum anspruchsberechtigten Personenkreis.

    1. Der anspruchsberechtigte Personenkreis ist eingeschränkt auf Menschen, die das Renteneintrittsalter erreicht haben (s.o.) und auf dauerhaft voll Erwerbsgeminderte mit dem vollendetem 18.
    2. Lebensjahr bei einem gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik.
    3. Personen, die nicht zu diesem Kreis gehören, erhalten bei Bedürftigkeit keine Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4.

    Kapitel des SGB XII, sondern Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII oder Bürgergeld bzw. Sozialgeld (SGB II). Auch bei Vorliegen einer Hilfebedürftigkeit erhalten folgende Personenkreise keine Leistungen der sozialen Grundsicherung:

    Personen, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen der Kinder bzw. Eltern über 100.000 Euro liegt (erfolgen hier dennoch keine Unterhaltszahlungen, besteht allenfalls Anspruch auf Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII – die Kinder bzw. Eltern werden in diesem Falle jedoch ggf. zu Unterhaltszahlungen herangezogen). Personen, die ihre Bedürftigkeit innerhalb der vergangenen zehn Jahre vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben (z.B. bei Schenkungen ohne Gegenleistungen). Ausländische Staatsangehörige, die dem Grunde nach Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) haben.

    : Wer kann Leistungen der Grundsicherung erhalten und wer nicht?

    Wie erfahre ich ob ich Anspruch auf die Grundrente habe?

    Wird Einkommen auf den Grundrentenzuschlag angerechnet? – Ja, auf den Grundrentenzuschlag wird Einkommen angerechnet. Den vollen Grundrentenzuschlag erhalten Sie in den Jahren 2021 und 2022 bis zu einem monatlichen Einkommen von 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro bei Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften.

    Wird der jeweilige Freibetrag überschritten, werden 60 Prozent des darüber liegenden Einkommens angerechnet. Bei Einkommen über 1.600 Euro (Paare: 2.300 Euro) wird der über diesem Betrag liegende Teil in voller Höhe angerechnet. Diese Freibeträge werden zum 1. Januar eines Jahres entsprechend der vorjährigen Rentenanpassung angepasst.

    Somit gelten ab Januar 2023 folgende Werte: Den vollen Grundrentenzuschlag erhalten Sie bis zu einem monatlichen Einkommen von 1.317 Euro für Alleinstehende und 2.055 Euro bei Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften. Wird der jeweilige Freibetrag überschritten, werden 60 Prozent des darüber liegenden Einkommens angerechnet.

    Wann bekommen Rentner eine Grundsicherung?

    Wer kann Grundsicherung bekommen? – Laut der Deutschen Rentenversicherung können bedürftige Menschen Grundsicherung im Alter und bei voller bekommen, wenn sie entweder die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft erwerbsgemindert sind und mindestens 18 Jahre alt sind.