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Wer bekommt noch 60% Witwenrente?
Höhe der großen Witwenrente – Wenn Du nach 2001 geheiratet hast, bekommst Du nach neuem Recht 55 Prozent der Rente, die die Rentenversicherung Deinem verstorbenen Partner zum Todeszeitpunkt gezahlt hat oder hätte. Beispiel: Deine Frau hat im Monat 1.200 Euro Rente bekommen.
- Nach ihrem Tod kannst Du 660 Euro als Witwerrente weiter bekommen.
- Nach neuem Recht kann sich Deine Hinterbliebenenrente um einen Kinderzuschlag erhöhen.
- Wie hoch der ausfällt, erläutern wir weiter unten im Ratgeber.
- Ist Dein Ehepartner vor seinem 65.
- Lebensjahr gestorben, wird der Rentenanspruch um einen Abschlag gekürzt.
Hast Du allerdings vor dem 1. Januar 2002 geheiratet und wurden Du oder Dein verstorbener Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren, stehen Dir nach altem Recht 60 Prozent der Rente des Verstorbenen zu. Es gibt keinen Zuschlag, weil Du Kinder großgezogen hast.
Wie viel Witwenrente steht mir zu?
Wie viel Witwenrente bekomme ich, wenn ich selber Rente bekomme? – Wie viel Witwenrente Sie konkret bekommen, kann nicht pauschal gesagt werden und ist für jede und jeden Versicherten individuell, da das von der Höhe der Altersrente oder anderen Einkommen abhängt.
- Grundsätzlich haben Bezieher einer Witwenrente – wie bereits erwähnt – einen Freibetrag von 992,64 Euro.
- Wenn die Altersrente darunter liegt, dann bekommen Sie die Witwenrente in vollem Umfang.
- Liegt sie darüber werden 40 Prozent darauf angerechnet.
- Für jedes Kind, das minderjährig ist, noch zur Schule geht oder eine Ausbildung macht, steigt der Freibetrag um 210,56 Euro.
Beispiel: Sie bekommen eine Rente von 1500 Euro und haben ein Kind, das gerade noch in der Ausbildung steckt. Ihr Freibetrag liegt somit bei 1203,20 Euro (992,64 Euro plus 210,56 Euro). Die Renteübersteigt den Freibetrag dann um 296,80 Euro (1500 Euro minus 1203,20 Euro).
- Auf diesen Betrag werden daher 40 Prozent angerechnet (40 Prozent mal 296,80 Euro), sodass ein Betrag von 118,72 Euro rauskommt.
- Die Witwenrente sinkt also in diesem Fall um 118,72 Euro.
- Übrigens: Die Witwenrente zählt zur Rente wegen Todes,
- Dazu gehören außerdem noch die Halbwaisenrente, die Waisenrente sowie die Erziehungsrente,
Als Alternative können sich Hinterbliebene übrigens für das Rentensplitting entscheiden.
Wann bekomme ich Witwenrente und wieviel?
Ihre Witwenrente errechnet sich aus dem Rentenanspruch des verstorbenen Partners. In den ersten drei Monaten stehen Ihnen 100 Prozent dieser Summe zu. Später erhalten Sie bei kleiner Witwenrente 25 Prozent, bei großer Witwenrente 55 Prozent (60 Prozent nach altem Recht) des Rentenanspruchs.
Wer bekommt keine große Witwenrente?
Neue Regelungen bei der großen Witwenrente – Grundsätzlich besteht nach neuem Recht erst dann ein Anspruch auf Witwenrente, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat – allerdings gibt es Ausnahmen: Bei beispielsweise einem plötzlichen Unfalltod kann auch eine kürzere Ehedauer einen Rentenanspruch begründen.
Außerdem muss die verstorbene Person die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt oder beispielsweise durch einen Arbeitsunfall einen vorzeitigen Rentenanspruch gehabt haben. Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Versichertenrente, auf die die verstorbene Person Anspruch gehabt hätte oder die sie bereits bezogen hat – fünf Prozentpunkte weniger als nach altem Recht.
Unter diesen Gesichtspunkten ist das neue Recht weniger vorteilhaft für verwitwete Personen, da die Voraussetzungen für die große Witwenrente höher, die Bezüge jedoch niedriger sind. Außerdem müssen mehr Arten von Einkommen angerechnet werden als nach altem Recht.
- In den alten Bundesländern: für das erste Kind monatlich 72,03 Euro, für jedes weitere Kind 36,02 Euro
- In den neuen Bundesländern: für das erste Kind monatlich 71,03 Euro, für jedes weitere Kind 35,52 Euro
Wenn die Person vor dem 65. Geburtstag gestorben ist, wird die große Witwenrente gemindert: um 0,3 Prozent für jeden Monat zwischen dem 62. und 65. Geburtstag. Lag der Todeszeitpunkt vor dem 62. Geburtstag, beträgt der Abschlag pauschal 10,8 Prozent. Wenn die verstorbene Person bereits eine eigene Rente, wie zum Beispiel eine Altersrente, erhalten hat, wird die Witwenrente frühestens ab dem Monat nach dem Sterbemonat gezahlt.
Wie lange muss man verheiratet sein um die volle Witwenrente zu bekommen?
Witwen- und Witwerrente – Sie haben grundsätzlich Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, wenn Sie bis zum Tod Ihres Ehepartners/Lebenspartners oder Ihrer Ehepartnerin/Lebenspartnerin miteinander verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft bestand und Ihre Ehe/Lebenspartnerschaft mindestens ein Jahr bestanden hat.
Bei welchem Einkommen wird die Witwenrente gekürzt?
Freibetrag für jedes waisenberechtigte Kind – Der monatliche Freibetrag erhöht sich um das 5,6fache des aktuellen Rentenwerts für jedes Kind des Berechtigten, das Anspruch auf Waisenrente hat oder nur deshalb nicht hat, weil es nicht ein Kind des Verstorbenen ist. Es ist nicht notwendig, dass das Kind die Waisenrente tatsächlich bezieht. Als waisenberechtigt gelten
leibliche und adoptierte Kinder, Stief- und Pflegekinder, sofern sie im Haushalt des Verstorbenen lebten. Enkelkinder und Geschwister, die im Haushalt des Verstorbenen lebten oder überwiegend von ihm unterhalten wurden.
Mit Erreichen der Volljährigkeit erlischt jedoch grundsätzlich die Waisenberechtigung. Über diesen Zeitraum hinaus gilt sie bei der Ausübung einer Ausbildung, wie Schule, betriebliche Ausbildung oder Erststudium weiterhin. Das Höchstalter liegt für Kinder in Ausbildung und behinderten Kindern bei 27 Jahren.
Freibetrag je Kind auf anzurechnendes Einkommen für die Witwenrente | ||
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Zeitraum | Ost | West |
Juli 2008 bis Juni 2009 | 130,70 Euro | 148,74 Euro |
Juli 2009 bis Juni 2010 | 135,13 Euro | 152,32 Euro |
Juli 2010 bis Juni 2011 | 135,13 Euro | 152,32 Euro |
Juli 2011 bis Juni 2012 | 136,47 Euro | 153,83 Euro |
Juli 2012 bis Juni 2013 | 139,55 Euro | 157,19 Euro |
Juli 2013 bis Juni 2014 | 144,14 Euro | 157,58 Euro |
Juli 2014 bis Juni 2015 | 147,78 Euro | 160,22 Euro |
Juli 2015 bis Juni 2016 | 151,48 Euro | 163,58 Euro |
Juli 2016 bis Juni 2017 | 160,50 Euro | 170,52 Euro |
Juli 2017 bis Juni 2018 | 166,26 Euro | 173,77 Euro |
Juli 2018 bis Juni 2019 | 171,86 Euro | 179,37 Euro |
Juli 2019 bis Juni 2020 | 178,58 Euro | 185,08 Euro |
Juli 2020 bis Juni 2021 | 186,09 Euro | 191,46 Euro |
Juli 2021 bis Juni 2022 | 187,43 Euro | 191,46 Euro |
Juli 2022 bis Juni 2023 | 198,91 Euro | 201,71 Euro |
Juli 2023 bis Juni 2024 | 210,56 Euro | 210,56 Euro |
Der Freibetrag je Kind liegt damit aktuell für die Zeit vom 01.07.2023 bis 30.06.2024 bei 210,56 Euro im Osten und bei 210,56 Euro im Westen.
Wird die Witwenrente auf die eigene Rente angerechnet?
Witwenrente und eigene Rente: Das wird angerechnet – Ist das Sterbevierteljahr vorbei, sinkt die Hinterbliebenenrente, wenn Sie selbst eine eigene Rente beziehen. Zum anrechenbaren Einkommen zählen Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, aber auch Betriebsrenten und Renten aus privaten Lebens-, Renten- oder Unfallversicherungen.
Wann bekomme ich keine Witwenrente mehr?
5. Geschiedene erhalten keine Witwenrente. – Nicht nur aktuelle Ehepartner, auch Geschiedene können unter Umständen eine Hinterbliebenenrente bekommen. Generell besteht kein Anspruch nach einer Scheidung auf eine Hinterbliebenenrente, aber es gibt Ausnahmen.
Warum sinkt die Witwenrente?
Witwenrente: Was das Sterbevierteljahr bedeutet – Eine Ausnahme gilt für das sogenannte Sterbevierteljahr, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Das sind die drei Monate, die auf den Monat folgen, in dem der Ehe- oder Lebenspartner gestorben ist. In dieser Zeit wird das eigene Einkommen und damit auch die Rente nicht angerechnet. Dann gibt es die Witwen- oder Witwerrente also in voller Höhe. Auf die Witwenrente werden unter Umständen weitere Einkünfte angerechnet. © Imago Ist das Sterbevierteljahr vorbei, sinkt die Hinterbliebenenrente, wenn daneben eine eigene Rente existiert. Zum anrechenbaren Einkommen zählen Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, aber auch Betriebsrenten und Renten aus privaten Lebens-, Renten- oder Unfallversicherungen.
Wie lange muss man verheiratet sein um 60% Witwenrente zu bekommen?
Dauer der Ehe für die Witwenrente – Damit Ihnen eine Witwenrente gezahlt werden kann, müssen Sie bis zum Tod Ihres Ehe- oder Lebenspartners mindestens ein Jahr lang mit ihm verheiratet gewesen sein. Waren Sie weniger als ein Jahr lang verheiratet, haben Sie keinen Anspruch, da der Rentenversicherungsträger von einer Versorgungsehe ausgeht.
Wer bekommt keine große Witwenrente?
Neue Regelungen bei der großen Witwenrente – Grundsätzlich besteht nach neuem Recht erst dann ein Anspruch auf Witwenrente, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat – allerdings gibt es Ausnahmen: Bei beispielsweise einem plötzlichen Unfalltod kann auch eine kürzere Ehedauer einen Rentenanspruch begründen.
Außerdem muss die verstorbene Person die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt oder beispielsweise durch einen Arbeitsunfall einen vorzeitigen Rentenanspruch gehabt haben. Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Versichertenrente, auf die die verstorbene Person Anspruch gehabt hätte oder die sie bereits bezogen hat – fünf Prozentpunkte weniger als nach altem Recht.
Unter diesen Gesichtspunkten ist das neue Recht weniger vorteilhaft für verwitwete Personen, da die Voraussetzungen für die große Witwenrente höher, die Bezüge jedoch niedriger sind. Außerdem müssen mehr Arten von Einkommen angerechnet werden als nach altem Recht.
- In den alten Bundesländern: für das erste Kind monatlich 72,03 Euro, für jedes weitere Kind 36,02 Euro
- In den neuen Bundesländern: für das erste Kind monatlich 71,03 Euro, für jedes weitere Kind 35,52 Euro
Wenn die Person vor dem 65. Geburtstag gestorben ist, wird die große Witwenrente gemindert: um 0,3 Prozent für jeden Monat zwischen dem 62. und 65. Geburtstag. Lag der Todeszeitpunkt vor dem 62. Geburtstag, beträgt der Abschlag pauschal 10,8 Prozent. Wenn die verstorbene Person bereits eine eigene Rente, wie zum Beispiel eine Altersrente, erhalten hat, wird die Witwenrente frühestens ab dem Monat nach dem Sterbemonat gezahlt.