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Wie lange gültig ist ein Überweisung?
Wie lange ist ein Überweisungsschein gültig? – Eine Überweisung ist für das ganze Quartal gültig, in dem er ausgestellt wurde. Beginnt der auf der Überweisung genannte Arzt erst im Folgequartal mit der Behandlung, darf der im vorherigen Quartal ausgestellte Überweisungsschein trotzdem verwendet werden.
Wann braucht man immer eine neue Überweisung?
Warum stellt der Arzt jedes Quartal eine neue Überweisung aus? Wir haben freie Arztwahl in Deutschland. Für Privatpatienten gilt das uneingeschränkt, gesetzlich Versicherte sind auf “Kassenärzte” angewiesen, also auf die Vertragsärzte der Kassen und auf die Medizinischen Versorgungszentren (MVZ).
- Eine Überweisung ist für Fachärzte in der Regel nicht nötig.
- Also sämtliche Spezialisten der Körperteile und Organe von A wie Auge über Darm, Herz, Lunge, Nase bis Z wie Zahn dürfen ohne Schein aufgesucht werden.
- Mitunter ist es aber ratsam, den Umweg über den Hausarzt zu gehen, nämlich dann, wenn dieser besser den Überblick über die verschiedenen Erkrankungen behalten sollte.
Ausnahmen von der Zettelfreiheit gibt es aber trotzdem: Stichwort MRT, CT, Röntgen. Bei Labormedizin, Mikrobiologie, Nuklearmedizin und Röntgendiagnostik ist immer eine Überweisung erforderlich. Una Großmann, Sprecherin Stiftung Gesundheitswissen Der Grund ist naheliegend, die jeweilige Einrichtung muss ja wissen, welches Körperteil in welcher Lage untersucht werden soll.
- Das steht zum Beispiel fürs MRT auf der Überweisung exakt drauf.
- Mit einem verknacksten Fuß kann also zwar der Hausarzt “übersprungen” werden, man geht also direkt zum Orthopäden und der der schickt einen dann aber mit Überweisungsschein gegebenenfalls zum Röntgen.
- Wer zur ambulanten Behandlung zu einem Klinikarzt gehen will, der braucht in jedem Fall eine Überweisung.
Es sind auch nur sogenannte “persönlich ermächtigte” Krankenhausärzte zur ambulanten Versorgung zugelassen. Einen Sonderfall stellen hier noch Unikliniken dar, auch was die Abrechnung betrifft. Das kann dem Patienten zwar egal sein, aber im günstigen Falle kann sich die Zahl der benötigten Überweisungsscheine pro Jahr deutlich verringern.
- Laut Kassenärztlicher Vereinigung Thüringen (KVT) muss unterschieden werden, ob die Überweisung in eine Hochschulambulanz oder zu einem ermächtigen Arzt erfolgt ist.
- Ist es eine Hochschulambulanz, gilt eine Überweisung für bis zu vier Quartale, wenn sich die Behandlung über mehrere Quartale erstreckt.
Grundsätzlich gilt eine Überweisung in dem Quartal, in dem sie erstmals in Anspruch genommen wurde. Also der erste Arzttermin ist entscheidend und dann sind alle weiteren Behandlungen im gleichen Quartal abgedeckt. Allerdings muss niemand Angst haben, dass eine ungenutzte Überweisung schnell ungültig wird, noch bevor der erste Termin überhaupt stattgefunden hat.
- Laut KVT ist eine Überweisung, die Ende März (also im ersten Quartal) ausgestellt wurde, sogar noch im dritten Quartal, also von Juli bis September einlösbar.
- Das ist schwer abschätzbar, geplant ist das – so wie auch die Digitalisierung weiterer Bereiche der Medizin bereits angelaufen ist, wenn auch nur schleppend.
Daran sind nicht nur die verschiedenen Systeme von Ärzten, Apothekern, Krankenhäusern und Abrechnungsstellen schuld. Und auch nicht nur die Bürokratie und der Datenschutz. Laut KVT kommen aktuell die betreuenden Firmen der EDV-Systeme nicht hinterher, den erforderlichen KIM-Dienst (Kommunikation im Medizinwesen) überall einzurichten.
Den größten Nutzen sieht man hier übrigens beim digitalen Arztbriefversand. Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder Rezepte hätten hingegen in den bisherigen Feldversuchen weder zu Vorteilen für Ärzte noch für Patienten geführt, nur zu Unmut und vielen Pannen. Und die elektronische Patientenakte könnte laut KVT von vielen Praxen schon verarbeitet werden, aber der deutsche Durchschnittspatient ist daran nicht interessiert.
Das ist schade, weil es Leben retten und Heilungschancen verbessern kann, wenn alle behandelnden Ärzte (denen man das gestattet) Einblick nehmen könnten. Und: Für Studien zu schweren Krankheiten wie Krebs oder Corona, wären die (anonymisierten) Daten geradezu ein Schatz.
Wie lange ist ein Quartal gültig?
Leserfragen veröffentlicht am 25.07.2023 von Redaktion krankenkasseninfo.de Wie lange gilt eine ärztliche Überweisung? Anna R. (24) aus Rüsselsheim fragt: Liebe Redaktion, Meine Hausärztin hat mir eine Überweisung für eine Fachärztin ausgestellt. Ich möchte aber erst in den Urlaub. Wie lange bleibt denn eigentlich mein Überweisungsschein gültig? 2023-07-25T11:51:00+00:00 Antwort: Eine ärztliche Überweisung wird immer für das laufende Quartal ausgestellt und bleibt bis zu dessen Ende gültig. Ein Quartal (Jahresviertel) dauert drei Monate und beginnt jeweils am 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober. Die Gültigkeit einer Überweisung oder Verordnung endet also jeweils zum Quartalsende entweder am 31.
- März, 30. Juni, 30.
- September oder 31. Dezember.
- Sollten Sie im betreffenden Quartal keinen Facharzttermin mehr erhalten, können Sie die Überweisung auch im Quartal darauf einsetzen.
- Auch wenn die Behandlung, welche auf der Überweisung vermerkt ist, erst nach Quartalsende im Folgequartal beginnt, bleibt diese für weitere drei Monate bis zum darauffolgenden Quartalsende gültig.
Der Überweisungsschein muss dann nicht neu vom Hausarzt ausgestellt werden. Haben Sie als Versicherte(r) einer gesetzlichen Krankenkasse eine Frage? Wir helfen gern und beantworten diese. Richten Sie Ihre Frage an redaktion ( at) krankenkasseninfo.de Weiterführende Artikel:
Terminservicestellen: Als Kassenpatient schneller zum Spezialisten Wer einen Termin bei einem Facharzt oder Psychotherapeuten bekommen will, muss oft mit langen Wartezeiten rechnen. Abhilfe können die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) schaffen. Leserfrage: Zahnbehandlung nach Krankenkassenwechsel Karin G. (58), aus Salzwedel schrieb: Ich habe zum 1. September die Krankenkasse gewechselt. Vor wenigen Wochen habe ich von meiner alten Kasse noch einen Heil- und Kostenplan für eine Zahnbehandlung bewilligt bekommen. Der erste Zahnarzttermin dafür ist allerdings schon im September. Norbert K.(49): Wohin darf ich abgelaufene Medikamente entsorgen? Norbert K., 49 aus Mannheim: Bei meiner Mutter im Nachttisch haben wir sehr viele unverbrauchte abgelaufene Medikamente gefunden. Tessa H.(23): Warum bekommt meine Freundin die Pille kostenlos? Tessa H. (23 Jahre) aus Bremen, fragt: Meine Freundin erzählte mir dass ihre Krankenkasse die Kosten für die Pille übernimmt. Bei meiner Krankenkasse bekomme ich die Pille aber nicht kostenlos. Liegt das an der Krankenkasse oder an meinem Alter (Meine Freundin ist 20 – ich 23). Hafermilch – wie gesund ist die vegane Alternative? Ob nun wegen Laktoseintoleranz, für den Klimaschutz oder einfach aus Überzeugung: immer häufiger greifen Einkäufer im Supermarkt zur Pflanzenmilch.
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Was passiert wenn die Überweisung abgelaufen ist?
Überweisungen gelten quartalsübergreifend – Aber: Die meisten Ärzte erkennen einen abgelaufenen Überweisungsschein trotzdem noch an. Allerdings nur im Folgequartal und in Verbindung mit einer gültigen elektronischen Gesundheitskarte der Krankenkasse. Auch wenn einige Praxen das anders handhaben – diese Vorgehensweise ist eigentlich die richtige.
Wann brauche ich eine Überweisung zum Facharzt?
Bin ich verpflichtet eine Überweisung vorzulegen? In Deutschland besteht grundsätzlich freie Arztwahl – das gilt auch für Kassenpatienten. Von daher ist eine Überweisung aus Patientensicht nicht zwingend. Man kann demnach sofort zum Facharzt gehen und muss nicht den Umweg über den Hausarzt wählen.
Kann eine Überweisung Rückdatiert werden?
Überweisungen | KV Nordrhein Ja, das Überweisungsgebot nach § 24 Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV-Ä) ist nach wie vor gültig. Danach muss ein Vertragsarzt diagnostische und therapeutische Leistungen, die von einem anderen Vertragsarzt durchgeführt werden sollen, per Überweisung (Muster 6) veranlassen.
In diesen Fällen stellen Sie bitte eine Überweisung aus beziehungsweise nehmen die vorgelegte Überweisung an. Nein. Wenn der Patient eine Überweisung vorlegt, legen Sie den Datensatz in der Abrechnung auch als Überweisung an. Ja, das ist in Anlage 2 zum BMV-Ä geregelt. Wird der Überweisungsnehmer erst im Folgequartal tätig, ist die ausgestellte Überweisung trotzdem gültig.
Voraussetzung: Der Patient legt eine gültige Versichertenkarte oder einen anderen gültigen Behandlungsausweis des zuständigen Kostenträgers vor. Bei sonstigen Kostenträgern gelten Besonderheiten. Nein. Der auf Überweisung handelnde Arzt darf Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erst erbringen, wenn ihm die Überweisung vorliegt.
- Sucht ein Patient ohne Abstimmung mit seinem Arzt einen ermächtigten Arzt zur Durchführung einer ambulanten Behandlung auf, kann er nachträglich keine Überweisung verlangen.
- Ja, dafür muss dem weiterbehandelnden Arzt eine Überweisung des Operateurs vorliegen.
- Dieser muss das Operationsdatum und die entsprechende Gebührenordnungsposition aus dem EBM auf der Überweisung vermerken (EBM, Kap.31.4).
Ja. Ausgenommen sind laut BMV-Ärzte § 13 Absatz 4 nur Fachgruppen, die ausschließlich auf Überweisung tätig werden dürfen: Ärzte für Labormedizin, Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, Nuklearmedizin, Pathologie, Radiologische Diagnostik bzw. Radiologie, Strahlentherapie und Transfusionsmedizin.
Auch Ermächtigte Ärzte können in Nordrhein nur auf Überweisung in Anspruch genommen werden. Aufgrund der freien Arztwahl soll nur die Gebiets-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung genannt werden, in deren Bereich die Überweisung ausgeführt werden soll. Eine namentliche Überweisung kann zur Durchführung bestimmter Untersuchungen an hierfür ermächtigte Ärzte bzw.
ermächtigte ärztlich geleitete Einrichtungen erfolgen. Eine Überweisung reicht als alleiniger Versicherungsnachweis nicht aus. Laut BMV-Ä sind Versicherte verpflichtet, beim Arztbesuch die eGK vorzulegen, auch wenn sie den Arzt mit einer Überweisung aufsuchen.
- Ja, der koordinierende Arzt muss die Teilnahme eines Patienten am jeweiligen DMP auf Überweisungen für weitere DMP-Behandler angeben.
- Hier reicht die Angabe des DMPs (z.B.
- DMP KHK”) im Bereich „Diagnose/Verdachtsdiagnose” aus.
- Bei einer Behandlung nach §116b SGB V handelt es sich um die Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV).
Die ASV umfasst die Diagnostik und Behandlung von bestimmten schweren beziehungsweise seltenen Erkrankungen. Sie erfolgt durch genehmigte ASV-Teams, in denen Ärzte verschiedener Fachrichtungen aus Praxis und Krankenhaus zusammenarbeiten. In der Regel überweist der behandelnde Vertragsarzt in die ASV, das Nähere regelt eine Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.
- Nein, seit dem 1.
- Januar 2018 ist der Überweisungsvordruck „ F2900″ zur Vorstellung beim Durchgangsarzt weggefallen.
- Die Gebühr für die Überweisung wird aber auch ohne diesen Vordruck weiterhin nach der Gebührennummer 145 UV-GOÄ gezahlt.
- Der Überweisungscode kennzeichnet eine aus medizinischer Sicht dringliche Überweisung für die Terminservicestelle.
Sie konnten die Überweisungscodes früher bei unserem Formularversand erhalten. Seit dem 16. März 2023 hat der Formularversand jedoch keine Dringlichkeitscodes mehr im Bestand. Diese werden seit November 2022 nicht mehr hergestellt. Praxen können die Codes im eTerminservice auf Standard-Etikettenbögen generieren.
Das geht über das KVNO-Portal/Services/eTerminservice/Vermittlungscodes. Bei Schwierigkeiten wenden Praxen sich bitte telefonisch an 0211 / 5970 – 8988 oder, Alternativ besteht die Möglichkeit, die Codes direkt aus dem PVS zu generieren – dies ist aber nicht zu empfehlen, weil hier schon beim Druck zielgenau die zutreffende Fachgruppe ausgewählt werden muss.
Der Patient erhält durch den Überweisungscode einen Anspruch auf die Vermittlung eines Facharzt-Termins innerhalb von vier Wochen. Bitte kleben Sie den Code auf der Überweisung in dem Feld „Auftrag” neben der gewünschten Auftragsleistung auf. Näheres zur Terminservicestelle erfahren Sie auf unserer Homepage.
Warum wollen Ärzte Überweisungen?
Warum Überweisungen so wichtig sind | Home | Internist; Hausarzt Welche Risiken entstehen, wenn Patienten ohne Überweisung einen weiteren Arzt aufsuchen? Für Patienten und Hausarzt gibt die Überweisung zusätzliche Sicherheit,Ihr Hausarzt berät Sie kompetent bei der Wahl des weiter bzw.
Mitbehandelnden Arztes – brauchen Sie für Ihren Brustschmerz einen Kardiologen, einen Pulmologen oder doch besser einen Orthopäden? Das verhindert unsinnige Wartezeiten und Diagnostik beim „falschen” Spezialisten. Die Überweisung schützt vor Informationsverlust, denn nur durch die Überweisung erfährt der „neue” Arzt bisherige Maßnahmen und aktuelle Befunde bzw.
weiß, wo er diese anfordern kann. Behandelt der Facharzt ohne Überweisung, erfährt er über die bisherige Behandlung nur, was der Patient selbst erzählt. Ihm entgehen z.B. aktuelle Labor- und anderen Vorbefunde, die seine Therapieentscheidung wesentlich mit beeinflussen.
- So kann es zur Wahl eines ungeeigneten oder kontraindizierten Medikamentes kommen.
- Oder aber der 2.
- Arzt muß nochmal Untersuchungen veranlassen, deren Ergebnisse der Hausarzt bereits vorliegen hat.
- So käme es ohne Überweisung zu sinnlosen und für den Patienten unnötigen Doppeluntersuchungen.
- Außerdem muß der 2.
Arzt ohne Überweisung den Hausarzt bzw. den vorbehandelnden Arzt KEINEN Bericht zu schicken. Damit entgehen diesem wichtige Informationen, die für die weitere Therapie entscheidend sein können. Das birgt z.T. große Risiken für die Patienten, wenn z.B. Medikamente verordnet wurden.
Die nebeneinander einen Patienten behandelnden Ärzte erfahren voneinander grundsätzlich nichts, auch nicht welche Medikamente vom jeweils anderen Arzt verordnet wurden. Das kann bei vielen Medikamenten schnell zu Wechselwirkungen und bis zu lebensbedrohlichen Komplikationen führen. Das muß nicht sein, wenn die behandelnden Ärzte voreinander wissen und durch die Überweisung gezwungen werden im Interesse des Patienten miteinander zu kommunizieren.
Schützen Sie sich und lassen Sie sich auch weiterhin von Ihrem Hausarzt überweisen, auch ohne Praxisgebühr. Unser Tip: Bestellen Sie Ihre Überweisung vorab! oder noch besser, besprechen Sie mit Ihrem Hausarzt, welche Überweisung bze. Fachärztlichen Mitbehandlung für sie sinnvoll ist.
Wie oft Überweisung zum Facharzt?
Ärztliche Überweisung – wann und wozu? Berlin, 28.05.2021 – Hausärzte sollten bei gesundheitlichen Beschwerden die erste Anlaufstelle sein. Sie haben den ganzen Patienten im Blick und können einschätzen, ob man wirklich einen Spezialisten braucht und wenn ja welchen.
- Wer jedoch direkt einen Facharzt aufsuchen will, kann das in den meisten Fällen aus rechtlicher Sicht auch tun, ohne vorher den Hausarzt zu Rate zu ziehen.
- Welche Ausnahmen es gibt, warum Überweisungen wichtig sind und wie lange sie Gültigkeit haben – wichtige Fakten rund um die ärztliche Überweisung.
In Deutschland besteht grundsätzlich freie Arztwahl. Das gilt für Privatpatienten uneingeschränkt und für Versicherte von gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der zur ambulanten Versorgung zugelassenen Vertragsärzte und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ).
- Daher ist grundsätzlich – von bestimmten Ausnahmen abgesehen – keine Überweisung an einen Facharzt oder eine Fachärztin nötig.
- Man kann in den meisten Fällen direkt zum Facharzt und muss nicht den Weg über den Hausarzt gehen.
- Allerdings gibt es für Patienten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein paar Einschränkungen.
Und: Ob eine Überweisung medizinisch nötig ist oder nicht, kann der Hausarzt oder die Hausärztin meistens am besten einschätzen, da er oder sie einen besseren Gesamtüberblick hat. Am besten klärt man vor Behandlungsbeginn, ob der Arzt oder die Ärztin vielleicht doch eine Überweisung zur Abrechnung benötigt.
Nur mit Überweisung behandeln dürfen Ärzte bzw. Ärztinnen in medizinisch-technisch ausgerichteten Fachgebieten (Labormedizin, Mikrobiologie, Nuklearmedizin, Pathologie, Röntgendiagnostik, Strahlentherapie, Transfusionsmedizin). Krankenhausärzte können außer in einem medizinischen Notfall nur mit Überweisung in Anspruch genommen werden und auch nur, wenn sie zur Teilnahme an der ambulanten Versorgung ermächtigt sind.
Patienten oder Patientinnen, die bei ihrer Krankenkasse die Koordination ihrer Behandlung durch ihren Hausarzt gewählt haben („Hausarztvertrag”), sind grundsätzlich vor dem Gang zum Facharzt dazu verpflichtet, eine Überweisung einzuholen. Im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherungen spricht man hier von der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) – umgangssprachlich „das Hausarztmodell”.
Dabei verpflichtet man sich freiwillig, zuerst den Hausarzt aufzusuchen und Fachärzte nur auf Überweisung in Anspruch zu nehmen. Als Anreiz für diese Wahlentscheidung, kann ein GKV-Versicherter ggf. Vorteile in Form von reduzierten Zuzahlungen oder Prämienzahlungen erhalten. Als selbstzahlender Patient haben Sie die freie Wahl unter allen Ärzten, die in eigener Praxis niedergelassen oder mit Sprechstundengenehmigung in leitender Position am Krankenhaus tätig sind.
Allerdings gilt auch bei Patienten mit einer privaten Krankenversicherung, dass die Behandlung medizinisch notwendig sein muss, damit die Kosten erstattet werden. Über 70 % der deutschen Bevölkerung hat einen Hausarzt oder eine Hausärztin. Diese Ärzte haben eine Vermittlerrolle zwischen Patienten und Spezialisten, koordinieren die medizinische Versorgung und wissen im Zweifelsfall am besten, welcher Facharzt jeweils geeignet ist.
Ein Überweisungsschein erleichtert die Kommunikation zwischen Fach- und Hausarzt: Er informiert über die Diagnose, bisherige Befunde und verschriebene Medikamente. So vermeidet der Facharzt unnötige Doppeluntersuchungen oder gefährliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten. Der Spezialist informiert wiederum den Hausarzt oder die Hausärztin, wo der Befund in die weitere Behandlung integriert wird.
Neben den Überweisungen vom Hausarzt zum Facharzt gibt es auch Überweisungen der Fachärzte untereinander. Sie helfen dabei, in einem geregelten Verfahren Kollegen oder Kolleginnen einer anderen Fachgruppe zur Behandlung hinzuzuziehen oder ihnen die weitere Behandlung zu übertragen.
Mit einer Überweisung kann der Facharzt beispielsweise einen anderen Arzt mit der Durchführung einzelner benötigter Leistungen beauftragen (z.B. Laboruntersuchungen) – man spricht dabei von Auftragsüberweisungen. Sie kann auch dazu dienen, eigene Zweifel durch die Beauftragung einer Konsiliaruntersuchung, also einer fachlichen Zweitmeinung, klären zulassen.
Auch eine Mit- oder Weiterbehandlung durch den Arzt eines anderen Fachgebietes erfolgt in der Regel per Überweisung. Mit Ausnahme einer Überweisung zur Konsiliaruntersuchung darf die Überweisung nicht auf einen konkreten Arzt (gemeint ist eine Person) erfolgen.
Das Recht des Patienten auf freie Arztwahl bleibt so auch im Falle einer Überweisung gewährleistet. Überweisungen werden für das laufende Quartal ausgestellt, konkret bis zum Ende des jeweiligen Quartals. Da man Termine bei Fachärzten aber manchmal nicht sofort bekommt, kann eine Überweisung auch im Folgequartal weiterverwendet werden.
Das gilt auch für den Fall, dass eine Behandlung nicht innerhalb eines Quartals abgeschlossen wird. Es muss dann nicht erneut ein Überweisungsschein vorgelegt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der oder die Versicherte zum Zeitpunkt der Behandlung eine gültige elektronische Gesundheitskarte (eGK) oder einen anderen Versicherungsnachweis des zuständigen Kostenträgers vorweisen kann.
Was versteht man unter kurativ?
Anlass der Überweisung – Der Arzt kann ankreuzen, ob es sich um eine Überweisung zu einer kurativen Behandlung oder zu einer präventiven Behandlung handelt. Kurativ bedeutet „ heilend ” und meint, dass eine Behandlung mit der Absicht der Heilung einer Erkrankung durchgeführt wird.
Wann beginnt und endet ein Quartal?
Wie lange geht das Quartal beim Arzt? – Anna R (24): Wie lange ist eine Überweisung gültig? veröffentlicht am 25.05.2022 von Redaktion krankenkasseninfo.de Wie lange gilt eine ärztliche Überweisung? Anna R. (24) aus Rüsselsheim fragt: Liebe Redaktion, Meine Hausärztin hat mir eine Überweisung für eine Fachärztin ausgestellt.
Ich möchte aber erst in den Urlaub. Wie lange bleibt denn eigentlich mein Überweisungsschein gültig? Antwort: Eine ärztliche Überweisung wird immer für das laufende Quartal ausgestellt und bleibt bis zu dessen Ende gültig. Ein Quartal (Jahresviertel) dauert drei Monate und beginnt jeweils am 1. Januar, 1.
April, 1. Juli und 1. Oktober. Die Gültigkeit einer Überweisung oder endet also jeweils zum Quartalsende entweder am 31. März, 30. Juni, 30. September oder 31. Dezember. Sollten Sie im betreffenden Quartal keinen mehr erhalten, können Sie die Überweisung auch im Quartal darauf einsetzen.
- Auch wenn die Behandlung, welche auf der Überweisung vermerkt ist, erst nach Quartalsende im Folgequartal beginnt, bleibt diese für weitere drei Monate bis zum darauffolgenden Quartalsende gültig.
- Der Überweisungsschein muss dann nicht neu vom Hausarzt ausgestellt werden. Karin G.
- 58), aus Salzwedel schrieb: Ich habe zum 1.
September die Krankenkasse gewechselt. Vor wenigen Wochen habe ich von meiner alten Kasse noch einen Heil- und Kostenplan für eine Zahnbehandlung bewilligt bekommen. Der erste Zahnarzttermin dafür ist allerdings schon im September. Bewerten Sie uns 4,8 / 5 https://www.krankenkasseninfo.de 11014 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.
Wie oft darf man im Quartal zum Arzt?
Hausärzte-Verdrossenheit: Wie die Patienten vergrämt wurden Die Zahl jener, die Fachärzte aufsuchen, ohne zuvor beim Hausarzt gewesen zu sein, steigt rasant. Haben Allgemeinmediziner endgültig ausgedient? Jeder kennt das. Man geht zu einem Facharzt und wird von der Ordinationsassistenz gefragt, ob man eine Überweisung vom Hausarzt habe.
Wenn ja, ist alles gut. Wenn nein, auch. Behandelt wird man so oder so. Selbiges gilt für eine Spitalsambulanz. Eine Überweisung ist also keine Voraussetzung dafür, die Dienste eines Facharztes in Anspruch zu nehmen. Die Patienten entscheiden selbst, welcher Mediziner in welcher Einrichtung ihrem Anfangsverdacht auf eine Erkrankung nachgeht.
Seit 2005 genügt dafür die E-Card, zuvor waren eine Überweisung bzw. Zuweisung oder ein sogenannter Facharztkrankenschein erforderlich. Der Hausarzt war also schwer zu umgehen. Damit ist es schon lang vorbei. Mit der Einführung der E-Card begann auch der Bedeutungsverlust des Hausarztes: Aus einer aktuellen Studie der Med-Uni Wien geht hervor, dass immer mehr Menschen einen Facharzt oder eine Spitalsambulanz aufsuchen, ohne zuvor bei ihrem Hausarzt gewesen zu sein.
Hatten 2006 noch 15,1 Prozent der Österreicher in den vorangegangenen zwölf Monaten ohne vorherigen Besuch ihres Hausarztes einen Facharzt konsultiert, waren es 2014 schon 18,8 Prozent. Tendenz stark steigend. Nun lassen wir einmal die Frage beiseite, ob es medizinisch und ökonomisch sinnvoll ist, es dem Ermessen der Patienten zu überlassen, welchen Arzt sie bemühen – anstatt die spezialisierten und damit teureren Stufen der Gesundheitsversorgung ausschließlich durch Gatekeeping der Hausärzte folgen zu lassen, wie das in vielen anderen Ländern der Fall ist.
Und konzentrieren uns auf eine andere, nicht weniger wichtige Frage: Wann hat der Hausarzt eigentlich derart an Vertrauen, Prestige und Autorität eingebüßt? Wie kam es zur, nennen wir es Hausärzte-Verdrossenheit der Österreicher? Die Antwort liefert das eingangs erwähnte Beispiel und heißt Überweisung – die Patienten brauchen sie nicht mehr.
- Und entscheiden sich daher vermehrt für One-Stop-Shops – also einen Arzt- oder Spitalsbesuch, der zwar länger dauern kann, an dessen Ende aber eine Diagnose sowie Therapie stehen.
- Ohne Spießrutenlauf.
- Denn viele praktische Ärzte haben sich in den vergangenen Jahrzehnten – vor allem in Städten – selbst zu reinen Überweisern degradiert.
Zumeist mit dem Argument, dass zahlreiche ärztliche Leistungen von den Kassen schlecht honoriert würden und nicht rentabel seien. Das ist nicht ganz falsch. Aber auch nicht ganz richtig. Dass Hausärzte als eine wichtige Stütze des Gesundheitssystems von den Kassen lange Zeit stiefmütterlich behandelt wurden und auch unter der steigenden Zahl an Privatversicherten leiden, die auf Wahlärzte ausweichen, ist unbestritten.
Aber sie haben diese Entwicklung teilweise auch zugelassen, indem sie vernachlässigten, Ordinationen technisch aufzurüsten und Behandlungen anzubieten, die sich sehr wohl auszahlen. Oder sich mit anderen Ärzten zusammenzuschließen, um länger offen halten zu können – ein Konzept, das Primärversorgungszentren umsetzen sollen, ohne darin aber aus diversen Gründen bisher erfolgreich zu sein.
Übrigens: Wenn es ohnehin keinen Unterschied macht – warum wird man beim Facharzt dann noch nach einer Überweisung gefragt? Nun, einen kleinen Unterschied gibt es schon. Pro Quartal darf man nur einen Arzt desselben Faches (auch mehrmals) und drei Fachärzte insgesamt (plus Zahnarzt) ohne Überweisung aufsuchen – bei weiteren braucht es eine Überweisung, sonst zahlt die Krankenkasse nicht.
Ab dem vierten Facharzt braucht man also einen Hausarzt. Oder muss den Besuch bei der Kasse selbst begründen. Diese Möglichkeit wird immer öfter genutzt. Sie hören es nicht gern – und sind auch nicht allein dafür verantwortlich –, aber Hausärzte haben ihre Patienten ein Stück weit selbst vergrämt. Jetzt liegt es in ihrer Verantwortung, die (längst überfällige) Erhöhung der Hausarzthonorare Anfang des Jahres zum Anlass zu nehmen und mit neuen Ideen und Angeboten verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen – um wieder mehr zu sein als der, zu dem man geht, wenn man ein Rezept braucht.
Denn irgendwann wird sich herumsprechen, dass man auch Rezepte bei jedem Facharzt bekommt. (“Die Presse”, Print-Ausgabe, 01.07.2019) : Hausärzte-Verdrossenheit: Wie die Patienten vergrämt wurden
Wie lange Überweisung gültig NRW?
Wie lange ist eine Überweisung gültig? – Eine Überweisung gilt immer bis zum Ende eines Quartals, Das erste Quartal des Jahres dauert vom 01. Januar bis zum 31. März, das zweite endet am 30. Juni und das dritte zum 30. September. Allerdings ist es in Deutschland üblich, Überweisungen quartalsübergreifend auch im Folgequartal anzuerkennen, unter der Bedingung, dass der Versicherte seine Gesundheitskarte vorlegen kann.
Diese Vorgehensweise ist sinnvoll, wenn Überweisungen am Quartalsende ausgestellt werden oder kein Facharzttermin innerhalb des laufenden Quartals vergeben werden konnte. Anno Fricke, „Ohne Überweisung geht’s oft schneller”: (aufgerufen am 13.12.2016) Bundesministerium für Gesundheit, „Freie Arztwahl”: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/grundprinzipien/freie-arztwahl.html, 13.12.2016 Kassenärztliche Bundesvereinigung, „Bundesmantelvertrag Ärzte vom 01.
Oktober 2016″: http://www.kbv.de/media/sp/BMV_Aerzte.pdf (aufgerufen am 13.12.2016) Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz, „Überweisung/Einweisung”: (aufgerufen am 13.12.2016) : Überweisung zu einem Arzt oder Facharzt wegen Weiterbehandlung
Kann man ohne Überweisung ins Krankenhaus gehen?
Für die stationäre Behandlung im Krankenhaus wird in der Regel eine Einweisung, für die ambulante Behandlung im Krankenhaus grundsätzlich eine Überweisung benötigt. Die Einweisung ist überschrieben mit „Verordnung von Kranken- hausbehandlung’.
Wann brauche ich eine Überweisung zum Arzt?
Ärztliche Überweisung – wann und wozu? Berlin, 28.05.2021 – Hausärzte sollten bei gesundheitlichen Beschwerden die erste Anlaufstelle sein. Sie haben den ganzen Patienten im Blick und können einschätzen, ob man wirklich einen Spezialisten braucht und wenn ja welchen.
- Wer jedoch direkt einen Facharzt aufsuchen will, kann das in den meisten Fällen aus rechtlicher Sicht auch tun, ohne vorher den Hausarzt zu Rate zu ziehen.
- Welche Ausnahmen es gibt, warum Überweisungen wichtig sind und wie lange sie Gültigkeit haben – wichtige Fakten rund um die ärztliche Überweisung.
In Deutschland besteht grundsätzlich freie Arztwahl. Das gilt für Privatpatienten uneingeschränkt und für Versicherte von gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der zur ambulanten Versorgung zugelassenen Vertragsärzte und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ).
Daher ist grundsätzlich – von bestimmten Ausnahmen abgesehen – keine Überweisung an einen Facharzt oder eine Fachärztin nötig. Man kann in den meisten Fällen direkt zum Facharzt und muss nicht den Weg über den Hausarzt gehen. Allerdings gibt es für Patienten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein paar Einschränkungen.
Und: Ob eine Überweisung medizinisch nötig ist oder nicht, kann der Hausarzt oder die Hausärztin meistens am besten einschätzen, da er oder sie einen besseren Gesamtüberblick hat. Am besten klärt man vor Behandlungsbeginn, ob der Arzt oder die Ärztin vielleicht doch eine Überweisung zur Abrechnung benötigt.
Nur mit Überweisung behandeln dürfen Ärzte bzw. Ärztinnen in medizinisch-technisch ausgerichteten Fachgebieten (Labormedizin, Mikrobiologie, Nuklearmedizin, Pathologie, Röntgendiagnostik, Strahlentherapie, Transfusionsmedizin). Krankenhausärzte können außer in einem medizinischen Notfall nur mit Überweisung in Anspruch genommen werden und auch nur, wenn sie zur Teilnahme an der ambulanten Versorgung ermächtigt sind.
Patienten oder Patientinnen, die bei ihrer Krankenkasse die Koordination ihrer Behandlung durch ihren Hausarzt gewählt haben („Hausarztvertrag”), sind grundsätzlich vor dem Gang zum Facharzt dazu verpflichtet, eine Überweisung einzuholen. Im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherungen spricht man hier von der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) – umgangssprachlich „das Hausarztmodell”.
Dabei verpflichtet man sich freiwillig, zuerst den Hausarzt aufzusuchen und Fachärzte nur auf Überweisung in Anspruch zu nehmen. Als Anreiz für diese Wahlentscheidung, kann ein GKV-Versicherter ggf. Vorteile in Form von reduzierten Zuzahlungen oder Prämienzahlungen erhalten. Als selbstzahlender Patient haben Sie die freie Wahl unter allen Ärzten, die in eigener Praxis niedergelassen oder mit Sprechstundengenehmigung in leitender Position am Krankenhaus tätig sind.
Allerdings gilt auch bei Patienten mit einer privaten Krankenversicherung, dass die Behandlung medizinisch notwendig sein muss, damit die Kosten erstattet werden. Über 70 % der deutschen Bevölkerung hat einen Hausarzt oder eine Hausärztin. Diese Ärzte haben eine Vermittlerrolle zwischen Patienten und Spezialisten, koordinieren die medizinische Versorgung und wissen im Zweifelsfall am besten, welcher Facharzt jeweils geeignet ist.
- Ein Überweisungsschein erleichtert die Kommunikation zwischen Fach- und Hausarzt: Er informiert über die Diagnose, bisherige Befunde und verschriebene Medikamente.
- So vermeidet der Facharzt unnötige Doppeluntersuchungen oder gefährliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten.
- Der Spezialist informiert wiederum den Hausarzt oder die Hausärztin, wo der Befund in die weitere Behandlung integriert wird.
Neben den Überweisungen vom Hausarzt zum Facharzt gibt es auch Überweisungen der Fachärzte untereinander. Sie helfen dabei, in einem geregelten Verfahren Kollegen oder Kolleginnen einer anderen Fachgruppe zur Behandlung hinzuzuziehen oder ihnen die weitere Behandlung zu übertragen.
- Mit einer Überweisung kann der Facharzt beispielsweise einen anderen Arzt mit der Durchführung einzelner benötigter Leistungen beauftragen (z.B.
- Laboruntersuchungen) – man spricht dabei von Auftragsüberweisungen.
- Sie kann auch dazu dienen, eigene Zweifel durch die Beauftragung einer Konsiliaruntersuchung, also einer fachlichen Zweitmeinung, klären zulassen.
Auch eine Mit- oder Weiterbehandlung durch den Arzt eines anderen Fachgebietes erfolgt in der Regel per Überweisung. Mit Ausnahme einer Überweisung zur Konsiliaruntersuchung darf die Überweisung nicht auf einen konkreten Arzt (gemeint ist eine Person) erfolgen.
- Das Recht des Patienten auf freie Arztwahl bleibt so auch im Falle einer Überweisung gewährleistet.
- Überweisungen werden für das laufende Quartal ausgestellt, konkret bis zum Ende des jeweiligen Quartals.
- Da man Termine bei Fachärzten aber manchmal nicht sofort bekommt, kann eine Überweisung auch im Folgequartal weiterverwendet werden.
Das gilt auch für den Fall, dass eine Behandlung nicht innerhalb eines Quartals abgeschlossen wird. Es muss dann nicht erneut ein Überweisungsschein vorgelegt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der oder die Versicherte zum Zeitpunkt der Behandlung eine gültige elektronische Gesundheitskarte (eGK) oder einen anderen Versicherungsnachweis des zuständigen Kostenträgers vorweisen kann.
Wie lange ist eine ärztliche Verordnung gültig?
Wie bei allen anderen Rezepten, hat auch die Verordnung für Osteopathie keine unbefristete Gültigkeit. Die erste Behandlung sollte innerhalb von 6 Wochen nach Ausstellung in Anspruch genommen werden, es sei denn, Sie erhalten keinen Termin innerhalb dieser Zeit.