Wie Lange Muss Man Unterhalt Zahlen?

Wie lange muss mein Vater noch Unterhalt zahlen?

Wie lange bekommen Studenten Unterhalt? – Eltern müssen ihren Kindern grundsätzlich bis zum Ende des Studiums Unterhalt zahlen. Maßgeblich ist die Regelstudienzeit, wobei im Einzelfall auch darüber hinaus noch ein Unterhaltsanspruch bestehen kann. Im Gegenzug müssen Studierende ihre Eltern über den Fortgang des Studiums informieren.

Wann darf der Vater den Unterhalt einstellen?

Kindesunterhalt ab 18 Jahren schulden die Eltern dem volljährigen Kind grundsätzlich nur dann, wenn es in der Ausbildung oder im Studium ist. Hintergrund ist § 1610 Abs.2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), wonach die Eltern dem Kind eine angemessene Ausbildung ermöglichen müssen.

  1. Dabei ist der Unterhalt für Volljährige regelmäßig in bar zu leisten ( Barunterhalt ).
  2. Der sogenannte Naturalunterhalt durch Kost, Logis, Bekleidung, Taschengeld usw., der von beiden Elternteilen oder im Falle getrennt lebender Eltern von dem Elternteil zu erbringen ist, bei dem das Kind lebt, spielt beim Kindesunterhalt für Volljährige keine Rolle mehr.

Literatur zum Thema Unterhalt

Sind Eltern ab 25 noch unterhaltspflichtig?

Der Unterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes ist an keine Altersgrenze gebunden. Grundsätzlich schulden die Eltern Unterhalt für eine begabungsbezogene Berufsausbildung ihres Kindes. Je nach Lebenslauf und eingeschlagenem Bildungsweg können daher auch ältere Kinder noch Unterhalt beanspruchen, allerdings setzt die Pflicht zur Zielstrebigkeit Zumutbarkeitsgrenzen.

  • Der Unterhaltsanspruch eines Kindes endet weder mit dem Erreichen der Volljährigkeit noch mit dem Schulabschluss.
  • Eltern sind unterhaltspflichtig für die Kosten einer optimalen begabungsbezogenen Berufsausbildung, die in aller Regel erst nach der Volljährigkeit abgeschlossen wird.
  • Während der Dauer der Ausbildung ist das volljährige Kind dem Grundsatz nach weiter unterhaltsbedürftig – unabhängig davon, wie alt es ist und wie lange die Ausbildung dauert.

Es gibt davon allerdings Ausnahmen und es gibt Grenzen für diesen Anspruch.

Wie lange muss man Unterhalt für die Ex Frau zahlen?

Wie lange wird Unterhalt nach der Scheidung gezahlt? – Im Gesetz fehlt eine Regelung dazu, wie lange sich Geschiedene Unterhalt zahlen müssen und wann der nacheheliche Unterhalt endet. Ein lebenslanger Unterhaltsanspruch besteht grundsätzlich nicht, Nach der Scheidung können die Zahlungen zeitlich befristet, in der Höhe begrenzt werden oder ganz entfallen.

  • Für die Begrenzung des Unterhalts ist entscheidend, ob der unterhaltsberechtigte Partner Nachteile wegen der Ehe erlitten hat.
  • Zum Beispiel, wenn er heute weniger verdient, weil er wegen der Ehe einen Karriereknick in Kauf genommen hat, um die gemeinsamen Kinder zu betreuen.
  • Solange ehebedingte Nachteile bestehen, scheidet eine Befristung fast immer aus.

Bei einer Ehe von mehr als 20 Jahren kann das Familiengericht Unterhalt auch unbefristet zusprechen ( § 1587b BGB ). Allerdings kommt es auch hier auf den Einzelfall an. Hast Du in einem Ehevertrag geregelt, dass Du Deinem geschiedenen Partner monatlich einen festen Betrag zahlst, kannst Du die Vereinbarung auch für die Zukunft abändern,

Wer bekommt den Unterhalt ab 18?

Weil dies sehr oft – auch von Anwälten – übersehen wird, sei es noch einmal ausdrücklich klargestellt: – Bei volljährigen Kindern sind grundsätzlich immer beide Eltern barunterhaltspflichtig. Das gilt auch dann, wenn das Kind zwischen 18 und 21 Jahre alt ist, noch bei einem Elternteil lebt und sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung befindet.

Beispiel: ein Gymnasiast lebt bei seiner Mutter. Sobald dieser Gymnasiast 18 Jahre alt wird, muss sich auch die Mutter am Barunterhalt beteiligen. (Eine ganz andere Frage ist, ob die Mutter die Naturalleistungen, die sie weiterhin erbringt, mit ihrem Unterhalt verrechnen kann (siehe dazu unten Punkt 4).

Das kann dem unterhaltspflichtigen Vater aber egal sein, denn dies hat auf die Höhe des von ihm zu zahlenden Unterhalts keinen Einfluss). Da beide Eltern barunterhaltspflichtig sind, stellt sich die Frage, wie der Unterhaltsanspruch des Kindes auf beide Elternteile aufzuteilen ist.

  • Eineswegs ist es etwa so, dass jeder Elternteil automatisch die Hälfte schuldet.
  • Das wäre nur der Fall, wenn beide Eltern zufällig gleich viel netto verdienen würden.
  • Vielmehr haftet jeder Elternteil anteilmäßig in Höhe seines unterhaltsrelevanten Einkommens abzüglich des Selbstbehalts.
  • Das bedeutet, dass derjenige Elternteil, der ein höheres Nettoeinkommen hat als der andere Elternteil, einen größeren Teil des Kindesunterhalts zahlen muss als der andere Elternteil.

Wichtig: Die Unterhaltspflicht eines Elternteils kann deshalb nur dann ausgerechnet werden, wenn auch das Einkommen des anderen Elternteils bekannt ist. Das volljährige Kind, das Unterhalt verlangt, ist verpflichtet, dem einen Elternteil über das Einkommen des anderen Elternteils Auskunft zu geben.

Der eine Elternteil kann aber auch unmittelbar vom anderen Elternteil Auskunft über dessen Einkommensverhältnisse verlangen (OLG Hamm FamRB 2013,175). Da zu den Einkommensverhältnissen auch ein etwaiger Unterhaltsanspruch gegen den neuen Ehepartner des Elternteils zählt, kann also auch Auskunft über dessen Einkommen verlangt werden.

Das Kindergeld ist auf den Unterhaltsbedarf des Kindes in voller Höhe anzurechnen. In Höhe des Kindergelds verringert sich also der Unterhaltsbedarf. Natürlich muss im Gegenzug das Kindergeld dann auch in voller Höhe an das Kind ausgezahlt werden. Beispiel: Das volljährige Kind geht noch zur Schule.

  1. Der Unterhaltsanspruch wird nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet, und zwar nach dem zusammenaddierten Nettoeinkommen beider Elternteile.
  2. Angenommen, der Vater verdient netto 2.500,- €, die Mutter netto 2.000,- €.
  3. Zusammen sind dies 4.500,- €, so dass nach der Düsseldorfer Tabelle ein Unterhalt von 905,- € zu zahlen ist.

Nach Abzug des vollen Kindergelds von 250,- Euro, das ja als Einkommen des Kindes gilt, besteht noch ein offener Unterhaltsbedarf des Kindes von 655,- €. Dieser noch offene Betrag wird auf beide Elternteile gemäß folgender Rechnung aufgeteilt: Zunächst werden für beide Elternteile ihre Einsatzbeträge errechnet, indem man von ihrem Nettoeinkommen den angemessenen Selbstbehalt abzieht.

  1. Dieser angemessene Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kinderen liegt bei 1.650,- €.
  2. Dies ergibt folgende Rechenwerte: für den Vater: 2.500,- €,/.1.650,- € = 850,- €, für die Mutter: 2.000,- €,/.1.650,- € = 350,- €.
  3. Die Eltern haften nun für den noch offenen Unterhalt i.H.v.655,- € im Verhältnis 850 zu 350.

In eine mathematische Formel gebracht: der Vater schuldet 850/1200 x 655,- € = 464,- €, die Mutter schuldet 350/1200 x 655,- € =191,- €.

Wer muss den Unterhalt ab 18 einfordern?

Pflichten auch für Kinder – Im Gegenzug sind unterhaltsberechtigte Kinder verpflichtet, ihre Ausbildung möglichst zielstrebig und zügig abzuschließen. Wenn ein volljähriges Kind beispielsweise nach dem Abitur erst einmal eine Auszeit nimmt, um zu reisen, oder ein Au-pair-Jahr macht, besteht keine Unterhaltspflicht, da dies nicht zur Ausbildung gehört.

Auf­wands­ent­schä­di­gun­gen bei Freiwilligendiensten Aus­bil­dungs­ver­gü­tung Kin­der­geld BAföG

werden auf den Unterhalt angerechnet, Sie senken also den Unterhaltsanspruch. Besteht während der Ausbildung grundsätzlich ein Anspruch auf Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), sind Kinder, die Unterhalt von ihren Eltern fordern, verpflichtet, BAföG zu beantragen. Wie Lange Muss Man Unterhalt Zahlen

Was passiert mit dem Unterhalt wenn das Kind 18 wird?

Kindesunterhalt ab 18: Wie wird der Kindesunterhalt für volljährige Kinder berechnet? – Grundsätzlich gilt – und das ist der wesentlichste Unterschied zum Unterhalt für minderjährige Kinder, dass beide Elternteile für den Unterhalt ihres volljährigen Kindes verantwortlich sind, wenn dieses noch in der Ausbildung ist oder studiert und nicht selbst für seinen Unterhalt aufkommen kann.

Der Unterhaltsbedarf des volljährigen Kindes richtet sich momentan in der Regel an der sogenannten ” Düsseldorfer Tabelle “. Die Höhe des Unterhalts hängt von den Einkommen beider Elternteile ab. Allerdings wird oft vergessen: Ab dem 18. Lebensjahr ist das Kind grundsätzlich selbst unterhaltspflichtig.

Das bedeutet, es muss sich – anders als minderjährige Kinder – selbst um den Unterhaltsanspruch kümmern. Möchte das Kind Unterhalt von den Eltern, so muss es selbst die Initiative ergreifen. Es ist des weiteren zu beachten, dass sich die Berechnung des Unterhalts für volljährige Kinder von der Berechnung des Unterhalts für minderjährige Kinder unterscheidet:

Der Mindestbedarf eines volljährigen Kindes, das nicht mehr im Haushalt der Eltern lebt, beträgt laut Düsseldorfer Tabelle derzeit 930 Euro (Stand: 2023). Verdient das Kind selbst Geld, Ferienjob, regelmäßiger Job oder auch BAföG-Leistungen, wird dieses auf den Unterhalt angerechnet. Nur der darüber hinausgehende Bedarf muss von den Eltern getragen werden.Beide Eltern sind grundsätzlich barunterhaltspflichtig, sie müssen den Unterhalt in Geld leisten. Der jeweilige Anteil am Unterhalt, richtet sich nach dem Einkommen beider Elternteile.Das Kindergeld wird bei volljährigen Kindern vollständig angerechnet.

Mehr Information im ISUV-Merkblatt 22 sowie im ISUV-Forum

Wie viel Geld müssen meine Eltern mir geben?

So hoch ist der Selbstbehalt – Musst Du für Deine schulpflichtigen Kinder bis zu deren 21. Geburtstag Unterhalt zahlen, darfst Du seit 1. Januar 2023 im Monat 1.370 Euro als Existenzminimum für Dich behalten, wenn Du arbeitest (bisher: 1.160 Euro). Bist Du nicht erwerbstätig, sollen Dir mindestens 1.120 Euro monatlich verbleiben (bisher: 960 Euro).

Darin sind bis zu 520 Euro für Unterkunft, Nebenkosten und Heizung enthalten (bisher: 430 Euro). Durch die Unterhaltsreform soll der notwendige Selbstbehalt erstmals gesetzlich geregelt werden. Ausgewählte Emp­feh­lungen Tagesgeld-Angebote für Neukunden: 3,6 Prozent pro Jahr (für sechs Monate) bei 1822direkt, 3,55 Prozent pro Jahr (für sechs Monate) bei Raiffeisenbank im Hochtaunus.

Festgeld-Angebote für zwölf Monate: 4,11 Prozent pro Jahr bei Klarna Festgeld+ (App), 4,05 Prozent pro Jahr bei CA Consumer Finance, Die günstigsten Depots : Finanzen.net Zero, Justtrade, Scalable Capital (Free Broker), Trade Republic, Flatex,

Wie lange Unterhalt zahlen wenn Kind nicht arbeiten will?

Wie lange Unterhalt für arbeitsloses Kind? – In der Zeit zwischen Schule und Ausbildung oder Studium besteht für max.4 Monate Anspruch auf Unterhalt, nach Abbruch von Studium oder Ausbildung max.12 Monate, Darüber hinaus unterliegt das volljährige Kind der Erwerbsobliegenheit,

Wie viel müssen mir meine Eltern zahlen wenn ich ausziehe?

Unterhalt und eigene Wohnung: Was steht mir zu? Wie Lange Muss Man Unterhalt Zahlen Autor: Christoph Wiemer Position: Inhaber Unterhaltsberechtigt kann unter bestimmten familiären Bedingungen jeder sein, solange er zur Bestreitung des Lebensbedarfs die eigenen Mittel nicht mehr aufbringen kann. Jene Unterhaltsansprüche können z.B. zwischen Ehegatten oder Verwandten gerader Linie entstehen, sowie natürlich hauptsächlich für die Eltern gegenüber deren Kindern.

Rein rechtlich kannst du also mit der eigenen Wohnung von deinen Eltern Unterhalt verlangen, da sie bis zum Abschluss eines ersten qualifizierten Berufsabschlusses oder bis zum Erreichen des 25. Lebensjahres unter bestimmten Voraussetzungen für deinen Unterhalt verpflichtet sind, Ab 18 Jahren darfst du deinen Wohnsitz frei wählen.

Soweit junge Erwachsene also finanziell auf eigenen Beinen stehen können, braucht es keine Einwilligung bzw. Erlaubnis seitens des Amtes oder der Eltern. Ganz egal ob du mit 18 noch Schüler, oder als arbeitssuchend gemeldet bist, du darfst grundsätzlich von zu Hause ausziehen und eine eigene Wohnung mieten.

  • Allerdings muss dieser dann dafür auch das Geld haben – die Eltern sind meist nicht verpflichtet, grundsätzlich eine eigene Bude zu finanzieren.
  • Finanzielle Unterstützung von der Agentur für Arbeit kannst du erhalten, wenn du deine erste Ausbildung startest und aus diesem Grund in deine erste eigene Wohnung ziehst.
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Dein Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe – kurz BAB – sollte erfolgreich sein, sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind:

$ Deine berufliche Situation, dein Alter, dein Einkommen $ Einkommen der Eltern $ Eigene Wohnung oder im Haushalt der Eltern lebend $ Insgesamt die Notwendigkeit, abhängig von 1.

Bis zum 18. Lebensjahr sind deine Eltern zum Betreuungsunterhalt sowie Barunterhalt verpflichtet. Sind sie geschieden, trifft auf jedes Elternteil eine der beiden Pflichten zu. Das heißt derjenige Elternteil, der das Kind nicht betreut, ist automatisch bar unterhaltspflichtig.

Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres erlischt der Anspruch auf Betreuung, außer du wohnst noch zu Hause und befindest dich in der ersten Ausbildung, welche zu einem qualifizierten Berufsabschluss führt. Bei Minderjährigen wird das eigene Nettoeinkommen dem Unterhaltsbedarfssatz nur zur Hälfte angerechnet, bei Volljährigen komplett.

Die Orientierungsphase beträgt nach Abschluss der allgemeinen Schulausbildung genau ein Jahr. Dadurch steht es dir als Kind frei, in dieser Zeit einen Job anzunehmen, ein freiwilliges soziales Jahr zu beginnen oder hierdurch ein Jahr im Ausland zu leben und eine fremde Sprache und Kultur kennen zu lernen.

Aber: Ist das FSJ (Freiwillige Soziale Jahr), oder eine andere Tätigkeit wie z.B. Auslandsaufenthalt, nicht Voraussetzung bzw. Bestandteil einer Ausbildung oder Studium, besteht zu dieser Zeit kein Anspruch auf Unterhalt. Natürlich können deine Eltern aber auch weiterhin freiwillig Unterhalt zahlen. steht dir während dieser Zeit auf jeden Fall zu, Wohngeld kann es ebenfalls geben.

ALG II wird schwierig, da deine Eltern dir gegenüber als U25 ohne abgeschlossene Ausbildung dem Grunde nach unterhaltspflichtig sind. Einfach mal bei der Arge nachfragen. Wenn wegen einer Berufsausbildung oder eines Studiums ein Wohnungswechsel notwendig wird, müssen die Eltern Unterkunft und Lebensunterhalt in einer anderen Stadt finanzieren – soweit sie hierzu in der Lage sind.

$ Betreuungs- und Barunterhaltsanspruch bis zum 18. Lebensjahr, wobei die Eltern dem Auszug zustimmen müssen $ Grundsätzlich während der allgemeinen Schulpflicht und bis zur ersten abgeschlossenen Berufsausbildung $ Ab dem 18. Lebensjahr während einer Ausbildung (Schule, duale Ausbildung oder Studium) ? Jedoch maximal bis zum Erreichen des 25. Lebensjahres $ Während einer Übergangszeit von bis zu 3 Monaten $ Bei Abbruch einer Ausbildung innerhalb der einjährigen Orientierungsphase nach Beendigung der Schulpflicht (ab Hauptschule) $ Ein Studium nach abgeschlossener Erstausbildung, wenn dieses als Weiterbildung einzuordnen ist

Du kannst dann oder beantragen je nach beruflicher Situation bzw. dann steht dir mit großer Wahrscheinlichkeit was zu. Wenn eine eigene Wohnung vorliegt, zahlen die Bafög-Ämter einen höheren Satz. Das gilt auch für minderjährige Studenten. Warum die Kinder bei ihren Eltern ausgezogen sind, interessiert die Bafög-Ämter nicht.

Sie fragen auch nicht, ob die Eltern am Studienort leben. Wer staatliche Ausbildungsförderung erhält und auszieht, muss das dem Amt nur mitteilen – und bekommt ab dem Monat des Auszugs mehr Geld vom Staat. Arbeitssuchende und Geringverdiener unter 25 Jahren müssen sich für die räumliche Trennung von ihren finanziell bedürftigen Eltern, zunächst eine Erlaubnis vom zuständigen Amt einholen.

Wird keine Zustimmung eingeholt, so werden von den Ämtern auch keine Unterkunftskosten übernommen. Hierbei spielt auch die Moral eine nicht weniger bedeutsame Wertstellung, Du solltest dir im Klaren darüber sein, ob deine Eltern überhaupt in der Lage sind, dir monatlich Geld zukommen zu lassen, auch wenn dies die Ämter für angemessen halten.

  • Wenn sie selbst nur e in kleines Einkommen haben, wäre es nahezu dreist, noch Geld zu verlangen, damit sie dir deine Wohnung finanzieren.
  • Nicht Wenige haben ihre Beziehung zu den Eltern stark strapaziert, weil sie auf Grundlage des Rechts darauf bestanden haben, Unterhalt zu bekommen.
  • Sollte die Entfernung allerdings eine vom Elternhaus entfernte, eigene Bleibe voraussetzen, sieht dies schon anders aus.

Auch wenn die Eltern über den Freibeträgen liegen, können sie in der heutigen Zeit oft nicht allzu viel für die eigene Wohnung oder die Ausbildung beisteuern, da die Realität abseits der Freibeträge i.d.R. ganz anders aussieht. Die Tabelle ist kein Gesetzt, sondern eher als Richtlinie zu sehen, welche auch bei Gericht herangezogen wird.

  1. Auch hier wird zum Großteil nur auf die relevanten Fakten bei einer eigenen Wohnung eingegangen, da es sonst den Rahmen sprengen würde.
  2. Für volljährige Kinder, welche Anspruch auf Barunterhalt haben und eine eigene Wohnung mieten, oder wie du mieten wollen, beträgt der Unterhaltsbedarf 670 Euro monatlich, egal ob Schüler, Student, Azubi.

Hierbei sind 280 € für Unterkunft mit Nebenkosten u. Heizkosten (Warmmiete) enthalten. Wichtig: Das Kindergeld wird bei Minderjährigen hälftig, bei Volljährigen zu 100% angerechnet.

Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen in € 12-17 Ab 18 Bedarfskontrollbetrag in €
Bis 1.900 497 € 530 €
1.901 – 2.300 522 € 557 € 1.400
2.301 – 2.700 547 € 583 € 1.500
2.701 – 3.100 572 € 610 € 1.600
3.101 – 3.500 597 € 636 € 1.700
3.501 – 3.900 637 € 679 € 1.800
3.901 – 4.300 676 € 721 € 1.900
4.301 – 4.700 716 € 764 € 2.000
4.701 – 5.100 756 € 806 € 2.100
5.101 – 5.500 796 € 848 € 2.200

Das Kindergeld ist an Volljährige auszuzahlen und wird in voller Höhe auf den Bedarf angerechnet. Da kein Betreuungsunterhalt (zu Hause wohnen) mehr geleistet werden kann, ist beim volljährigen Kind die Barunterhaltspflicht auf beide Eltern zu verteilen.

Dein eigenes Einkommen wie Ausbildungsvergütung, sowie Halbwaisenrente oder Stipendien werden vollständig angerechnet und mindern die mögliche Unterhaltssumme. Gelegentliche Erwerbstätigkeiten nebenbei, z.B. bei Studenten, werden nicht einberechnet. Im Gegensatz dazu jedoch 450€ Jobs. Allerdings bleibt hiervon ein Teil für berufsbedingte Aufwendungen anrechnungsfrei, mindestens 60 Euro.

Nun wird es komplizierter. Man ermittelt das bereinigte Nettoeinkommen jedes Elternteils, von dem jeweils der Selbstbehalt in Höhe von EUR 1.200,00 abgezogen wird. Ist der Unterhaltspflichtige nicht erwerbstätig, beträgt der Selbstbehalt 960€. Von dem Bedarf von 670 € werden zunächst Kindergeld abgezogen, sowie weitere eigene Einkommen des Kindes, je nach dessen Anrechnung.

  • Der daraus resultierende Betrag muss dann von den Eltern anteilig, je nach Einkommen, gezahlt werden.
  • Allerdings nur, wenn nach Abzug des Selbstbehaltes der Eltern noch ein Betrag übrig bleibt, welcher den zuvor errechneten Bedarf des Kindes decken kann.
  • Ist dies nicht der Fall, greift Beispielsweise BAföG oder BAB.

Klingt logisch oder?

Wie viel Unterhalt muss mein Ex Mann mir zahlen?

Unterhalt für die Ehefrau berechnen – Wie hoch ist der Unterhalt für die Ehefrau? Möchte man den Unterhalt für die Ehefrau berechnen, sollte man einige wichtige Berechnungsgrößen und Richtwerte der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigen, Prinzipiell richtet sich das Gesetz nach den ehelichen Lebensverhältnissen, die während der Ehe bestanden.

Der Lebensstandard soll bestmöglich während der Trennungszeit durch den Unterhalt erhalten bleiben, Wie kann man den Unterhalt für die Ehefrau berechnen? Bemessungsgrundlage ist das bereinigte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Ehemanns. Nach den Richtwerten der Düsseldorfer Tabelle beträgt der Unterhalt an die Frau bei Trennung 3/7 bzw.45% des bereinigten Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen, sofern die Ehefrau nicht erwerbstätig ist.

Ist die Ehefrau jedoch erwerbstätig, dann beträgt die Höhe des Trennungsunterhalts 3/7 bzw.45% der Differenz des bereinigten Nettoeinkommens aus der Erwerbstätigkeit des Ehemanns und des Einkommens der Ehefrau. Hinzukommt die Hälfte aller anderen Einkünfte aus Vermietungen oder Vermögenserträgen.

Hier können Sie in wenigen Minuten den Unterhalt berechnen. Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner, um den Unterhalt für die Ehefrau zu berechnen. Um jedoch eine akkurate Einschätzung Ihrer persönlichen Situation zu erhalten, empfehlen wir Ihnen die Konsultation eines Rechtsanwalts für Familienrecht,

Für weiterführende Informationen zur Düsseldorfer Tabelle, lesen Sie bitte unseren Leitartikel zum Thema. Merke:

3/7 des bereinigten Nettoeinkommens als Unterhalt an die Ehefrau, wenn sie erwerbslos ist,3/7 aus der Differenz des bereinigten Nettoeinkommens beider Ehepartner als Unterhalt, wenn sie erwerbstätig ist, Die Hälfte aller weiteren Einkünfte (Vermietungen, Vermögen) als Unterhalt an die Ehefrau.

Wie viel Unterhalt muss der Ex Mann zahlen?

Unterhalt für den Ehemann nach der Trennung: Wenn die Ehefrau mehr verdient – Trennen sich die Ehegatten und hat die Frau während der Ehe ein höheres Erwerbseinkommen als ihr Ehemann erzielt, steht diesem unter denselben Voraussetzungen Trennungsunterhalt zu wie umgekehrt.

Bin ich nach der Scheidung noch unterhaltspflichtig?

Das Wichtigste in Kürze: Trennungsunterhalt – Ist Trennungsunterhalt Pflicht? Ja, ein Ausschluss von Trennungsunterhalt bzw. ein Unterhaltsverzicht können nicht wirksam bestimmt werden. Damit ein Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein (u.a.

Leistungsfähigkeit). Mehr dazu lesen Sie hier, Wann besteht Anspruch auf Trennungsunterhalt? Der Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht in der Regel vom Zeitpunkt der Trennung bis zum Eintritt der Rechtskraft der Scheidung. Er endet mit Rechtskraft der Scheidung, bei Versöhnung der Eltern oder bei längerer Trennungszeit.

Für den Unterhaltsberechtigten besteht im Trennungsjahr zudem keine Erwerbspflicht, Nach der Scheidung kann ein Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt bestehen. Dieser muss gesondert eingefordert werden. Wann hat man keinen Anspruch auf Trennungsunterhalt? Ein Anspruch auf Trennungsunterhalt kann entfallen, wenn beide Ehegatten keine Kinder haben, über ähnlich hohe Einkünfte verfügen oder nur kurze Zeit zusammengelebt haben.

Trennungsgeld

Wie lange müssen Eltern für erwachsene Kinder aufkommen?

3.2. Unterhalt und Sozialhilfe – Unterhalt wird nur auf die Anspruch – Umfang – Voraussetzungen” href=”https://localhost/sozialhilfe.html”>Sozialhilfe angerechnet, wenn er tatsächlich gezahlt wird. Wird er nicht gezahlt, leistet das Sozialamt die Sozialhilfe, kann sich das Geld aber in manchen Fällen in Höhe des Unterhaltsanspruchs von den Unterhaltsverpflichteten (Näheres unter Überblick” href=”https://localhost/unterhalt-ueberblick.html”>Unterhalt > Überblick ) zurückholen. Auf Unterhalt von Verwandten können volljährige Bedürftige in vielen Fällen verzichten und stattdessen Sozialhilfe beziehen, ohne dass sich das Sozialamt etwas zurückholen kann:

Das Sozialamt verlangt von Verwandten Volljähriger nur Unterhalt, wenn sie ein Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 € haben. Von Eltern mit einem Jahresbruttoeinkommen über 100.000 € für ihre pflegebedürftigen volljährigen Kinder oder ihre volljährigen Kinder mit Anspruch auf Eingliederungshilfe kann das Sozialamt je nach Leistung nur Zahlungen in folgender Höhe verlangen:

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Anspruch, Antrag und Voraussetzungen” href=”https://localhost/hilfe-zur-pflege.html”>Hilfe zur Pflege : 42,21 € monatlich Voraussetzungen – Höhe” href=”https://localhost/hilfe-zum-lebensunterhalt.html”>Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung : 32,47 € monatlich

Lebt ein volljähriges Kind mit Recht – Leistungen” href=”https://localhost/behinderung.html”>Behinderung in einer besonderen Ausbildungsstätte über Tag und Nacht (z.B. Internat), werden die Eltern unabhängig vom Einkommen nicht zu den Lebensunterhaltskosten herangezogen. Unterhaltsansprüche gegen Verwandte ab dem 2. Grad, also zwischen Großeltern und Enkelkindern, Urgroßeltern und Urgroßenkelkindern und Ururgroßeltern gegenüber Ururgroßenkeln, macht das Sozialamt nicht geltend.

Gibt es mehrere unterhaltspflichtige Verwandte, aber nur eine dieser Personen hat ein Bruttoeinkommen über 100.000 € im Jahr, muss diese gutverdienende Person nicht den gesamten Unterhalt übernehmen. Vielmehr wird die Unterhaltspflicht prozentual anteilig nach den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen (nicht nach Kopfteilen) aufgeteilt. Hinweis: Das Jahreseinkommen sind die steuerlichen Gesamtbruttoeinnahmen, also nicht nur das Arbeitseinkommen, sondern z.B. auch Zins- und Mieteinnahmen. Unterhaltsansprüche gegen andere Personen, also z.B. gegen den (ehemaligen) Ehepartner, den Lebenspartner oder den Vater eines unehelichen Kindes (Näheres unter Unterhalt > Überblick ) macht das Sozialamt gegen diese Personen geltend, sofern diese noch nicht zahlen, und holt sich die gezahlte Anspruch – Umfang – Voraussetzungen” href=”https://localhost/sozialhilfe.html”>Sozialhilfe in Höhe der Unterhaltspflicht von ihnen zurück (= Unterhaltsrückgriff oder Unterhaltsregress). Die Grenze von 100.000 € gilt hier nicht, Beispiel: Wenn der pflegebedürftige Ehe-/Lebenspartner ins Pflegeheim kommt, während der andere zu Hause wohnen bleibt, muss sich der zu Hause verbleibende Ehe-/Lebenspartner an den Heimkosten beteiligen.

Wann kann der Vater den Unterhalt kürzen?

Unterhaltskürzungen bei volljährigen Kindern – Für Unterhaltverpflichtete, die volljährige Kinder haben, gibt es zudem Sonderregelungen nach denen der Unterhalt gekürzt werden kann. Diese sind in Paragraph 1611 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt.

Der Unterhalt kann gekürzt werden, wenn das Kind durch eigenes sittliches Verschulden unterhaltsbedürftig wird. Der Kindesunterhalt kann gemindert werden, wenn das Kind seine eigene Unterhaltspflicht dem unterhaltsverpflichteten Elternteil gegenüber gröblich verletzt. Eine Kürzung des Unterhalts ist möglich, wenn das Kind sich eine schwere Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen seiner Angehörigen zuschulden kommen lässt. Diese Sonderregelungen finden vor allem bei einer nachhaltigen Kontaktverweigerung der Kinder gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil Anwendung.

Wird ein 450 € Job auf das Unterhalt angerechnet?

Besteht vielleicht sogar eine Pflicht zu einer Nebentätigkeit? – Hier ist zu unterscheiden: 1. Beim Kindesunterhalt: Übt der unterhaltspflichtige Elternteil bereits eine Vollzeittätigkeit aus, so sind zusätzlich erzielte Nebeneinkünfte in der Regel “überobligatorisch” (“nicht geschuldet”).

  1. Eine solche überobligatorische Tätigkeit darf jederzeit beendet werden.
  2. Diese Nebeneinkünfte werden allenfalls zum Teil angerechnet.
  3. Ob überhaupt ein Teil angerechnet wird und wenn ja in welcher welcher Höhe, hängt vom Einzelfall ab.
  4. Hier kann es z.B.
  5. Darauf ankommen, ob die Nebentätigkeit mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist (schlechte Arbeitszeiten, lange Fahrwege), ob der Unterhaltspflichtige gesundheitlich angeschlagen ist u.ä.

Von den Gerichten werden meist 50% des Nebeneinkommens angerechnet. Manche Gerichte rechnen überhaupt keine Nebeneinkünfte an, wenn durch das normale Vollzeiteinkommen des Unterhaltsschuldners bereits mehr als der Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle gesichert ist.

  1. Ausnahme: Anders ist es aber dann, wenn Unterhalt für minderjährige Kinder (oder “privilegierte” Volljährige) geschuldet wird und das Einkommen aus der Vollzeittätigkeit allein nicht einmal ausreichen würde, um wenigstens den Mindestunterhalt der Kinder zu zahlen.
  2. Also den Unterhalt nach der untersten Stufe der Düsseldorfer Tabelle.

In diesem Fall werden Nebeneinkünfte mitgerechnet, um so zumindest den Mindestunterhalt sicherzustellen. Das gilt jedenfalls solange die maximal zulässige Wochenarbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten wird.2. Beim Ehegattenunterhalt: Eine Nebentätigkeit, die bereits zum Zeitpunkt des Zusammenlebens oder während der Trennungszeit aufgenommen wurde, wird bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts grundsätzlich mitgerechnet.

  • Davon kann es aber folgende Ausnahmen geben: (1) Ist die Nebentätigkeit “überobligatorisch”, werden die Einkünfte nur zum Teil angerechnet.
  • Überobligatorisch” ist eine Nebentätigkeit, deren Ausübung eigentlich nicht geschuldet wird bzw.
  • Unzumutbar ist, z.B.
  • Eine Nebentätigkeit trotz Betreuung eines Kindes unter drei Jahren; – eine Nebentätigkeit neben einer bereits vorhandenen Vollzeittätigkeit, – eine Nebentätigkeit ist aus gesundheitlichen Gründen unzumutbar, – die Nebentätigkeit ist mit besonderen Schwierigkeiten / Anstrengungen verbunden.

Wird eine Nebentätigkeit bereits längere Zeit während des Zusammenlebens der Eheleute ausgeübt, spricht dies allerdings gegen eine Unzumutbarkeit der Nebentätigkeit. Eine unzumutbare Nebentätigkeit darf jederzeit aufgegeben werden. Ist der nebenjob eigentlich unzumutbar, so werden die Nebeneinkünfte nur zum Teil angerechnet.

  1. Geht der unterhaltsberechtigte Ex-Ehegatte z.B.
  2. Bereits einer Vollzeittätigkeit nach, werden die Nebeneinkünfte nur zum Teil angerechnet, maximal bis zur Hälfte.
  3. Ist der unterhaltsberechtigte Ex-Ehegatte wegen der Betreuung eines Kindes nicht oder nur eingeschränkt erwerbspflichtig, werden die Nebeneinkünfte ebenfalls nur teilweise angerechnet.

(2) Wird neben einer normalen Vollzeitstelle noch eine Nebentätigkeit ausgeübt, um solche Schulden abzahlen zu können, die nicht vom Einkommen abgezogen werden können, so zählen die Nebeneinkünfte bis zur Höhe der monatlichen Schulden nicht mit. Beispiel: Der Ehemann hat ein Einkommen aus einer Vollzeitstelle von netto 2.000,- Euro.

  1. Er hat sich einen teuren Pkw auf Kredit gekauft, wofür er monatlich 300,- Euro abzahlen muss.
  2. Diese 300,- Euro kann er bei der Unterhaltsberechnung nicht vom Einkommen abziehen (sondern nur die Fahrtkosten zur Arbeit und zurück).
  3. Wenn er nun noch einen Nebenjob annimmt, bei welchem er Nebeneinkünfte von 450,- Euro monatlich erzielt, so werden davon für die Unterhaltsberechnung nur 150,- Euro angerechnet.

Die restlichen 300,- Euro werden auf die Kreditraten verrechnet, die er ja unterhaltsrechtlich nicht abziehen kann. (3) Nebeneinkünfte, die während des Zusammenlebens nicht für den Familienunterhalt zur Verfügung standen, werden ebenfalls nicht angerechnet, weil der Unterhaltsberechtigte sonst finanziell besser stünde als während der Ehe (OLG Brandenburg FF 2020,172).

  • 4) Eine Nebentätigkeit, die erst nach der Scheidung aufgenommen wurde, wird beim unterhaltspflichtigen Ehegatten nicht als Einkommen angerechnet.
  • Die Aufnahme einer Nebentätigkeit nach der Scheidung erhöht also nicht den Unterhaltsanspruch.
  • Ausnahme: falls ein Mangelfall vorliegt und der eigentlich geschuldete volle Unterhalt allein aus der Vollzeittätigkeit nicht gezahlt werden könnte).

Beim unterhaltsberechtigten Ehegatten dagegen wird das Einkommen aus einer Nebentätigkeit angerechnet.3. WICHTIG: In den zuvor genannten Fällen werden die Nebeneinkünfte bei der Berechnung des Unterhaltsbedarfs nicht oder nur teilweise angerechnet. Die Nebeneinkünfte werden aber dann in voller Höhe angerechnet wenn es um die Frage der “Leistungsfähigkeit” geht, also darum, ob ein einmal berechneter Unterhalt vom Unterhaltspflichtigen auch tatsächlich gezahlt werden kann.

Der Ehemann ist seiner geschiedenen Ehefrau unterhaltspflichtig. Während der Ehe hatte er eine Vollzeitarbeitsstelle, aus der eine Unterhaltspflicht von 400,- Euro errechnet wurde. Nach der Scheidung nimmt er noch zusätzlich einen Nebenjob auf. Die Einkünfte aus dieser Nebentätigkeit erhöhen nicht den Unterhaltsanspruch der Frau.

Wenn nun in seinem Hauptjob z.B. Kurzarbeit angeordnet wird und dadurch das Einkommen des Ehemanns sinkt, muss er trotzdem weiterhin den bisherigen Unterhaltsbetrag zahlen. Denn Dank seiner Nebeneinkünfte ist er in Höhe des bisherigen Betrags leistungsfähig.

Wie hoch ist der Unterhalt in der Ausbildung?

Düsseldorfer Tabelle 2023

Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen in Euro Prozent
1 bis 1900 100
10 5101 – 5500 160
11 5501 – 6200 168
12 6201 – 7000 176

Kann man sich mit 18 noch ans Jugendamt wenden?

Nach seinem 18. Geburtstag teilte der Vater meinem Sohn mit, dass er mit sofortiger Wirkung die Unterhaltszahlungen einstellt. Das war kurz vor dem Abitur, und seit April erhält mein Sohn nun dieses Geld nicht mehr. Ist das richtig? Mit dem 18. Lebensjahr ändert sich tatsächlich die Berechnung des Unterhaltsanspruches.

Ab Volljährigkeit sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig und das Kindergeld wird bedarfsdeckend angerechnet. Der Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes, welches im Haushalt eines Elternteils lebt, bestimmt sich am bereinigtem Einkommen beider Elternteile. Lebt ein Kind bereits im eigenen Haushalt beträgt der monatliche Unterhaltsbedarf 860 Euro.

Weiterhin wird geprüft, ob das volljährige Kind über eigenes Einkommen verfügt, welches bedarfsmindernd berücksichtigt wird. Um den Unterhaltsanspruch berechnen zu lassen, muss der Volljährige die Unterhaltsberechnung selbst veranlassen. Er kann damit einen Rechtsanwalt beauftragen bzw.

er nimmt die Hilfe und Unterstützung des für ihn zuständigen Jugendamtes in Anspruch. Jugendämter dürfen junge Erwachsenen bis zum 21. Lebensjahr beraten und unterstützen. Aber er muss diesen Weg alleine gehen. Das schließt allerdings nicht aus, dass er zum ersten Termin beim Jugendamt ein Elternteil mitbringen kann.

Wir wollen unterstützen und die jungen Volljährigen befähigen, ihre Rechte durchzusetzen. Mein Enkel ist 19. Nach dem Abitur konnte er nicht sofort studieren, weil er einen Sportunfall hatte. So machte er vor dem Studium, was aber schon zugesagt ist, ein Praktikum.

  1. Dieses wurde nun durch die Corona-Krise abgebrochen.
  2. Ann er jetzt von seinem Vater wieder Unterhaltszahlungen verlangen? Ja.
  3. Ihr Enkel hat gegenüber beiden Elternteilen einen Unterhaltsanspruch, solange er bedürftig ist.
  4. Nach den geltenden Rechtsprechungen liegt eine Bedürftigkeit des Kindes solange vor, bis es seine wirtschaftliche Selbstständigkeit erreicht hat (i.d.R.

mit Abschluss eines Studiums oder einer Berufsausbildung). Solange das Kind weiterhin im Haushalt es Elternteils lebt, richtet sich der Bedarf des volljährigen Kindes nach den zusammengerechneten Einkünften beider Eltern. Lebt das volljährige Kind allein beträgt der feste Bedarfsatz aktuell 860 Euro.

  1. Da Kindergeld ist darauf bedarfsdeckend anzurechnen.
  2. Ihr Enkel muss seinen Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern geltend machen.
  3. Dabei ist zu beachten, dass rückwirkende Forderungen nur mit rechtsgültiger Inverzugsetzung durchgesetzt werden können.
  4. Allerdings sind nicht nur die Eltern zur Auskunft verpflichtet, sondern ab dem 18.

Geburtstag hat auch das Kind die Pflicht, seine weitere Bedürftigkeit dazulegen, soweit es über die Volljährigkeit hinaus Unterhalt begehrt. Insofern haben beide Eltern das Recht, nach den Bemühungen um Arbeit und einen Verdienst zu fragen. Mein Enkelsohn hat nach der Schule eine Lehre angefangen, da hat der Vater das Zahlen des Unterhalts mit der Begründung eingestellt, schließlich gibt es ja Lehrlingsgeld.

  • Ist das richtig? Da Ihr Enkelsohn über eigenes Einkommen verfügt und dieses bedarfsmindernd zu berücksichtigen ist, sollte geprüft werden, ob weiterhin ein Unterhaltsbedarf vorliegt und dann gegebenenfalls eine Neuberechnung vorgenommen wird.
  • Wenn der junge Mann, an dem Ort, wo er lernt, in einer eigenen Wohnung lebt, so liegt sein Bedarf derzeit bei 860 Euro.

Übersteigen sein Einkommen plus das bedarfsdeckend anzurechnende Kindergeld diese Summe, dann muss der Unterhaltsverpflichtete wirklich nicht mehr zahlen. In diesem Bedarf ist ein Mietanteil (Warmmiete) von bis zu 350 Euro enthalten. Kann der junge Mann allerdings belegen, dass es am Ausbildungsort besonders hohe Mieten gibt und damit die Warmmiete für eine angemessen große Wohnung diesen Mietanteil übersteigt, dann kann dies bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt werden.

  1. Mein 18-jähriger Sohn hatte eine Lehrstelle als Koch, dann kam Corona, und er verlor seine Lehrstelle.
  2. Der unterhaltspflichtige Vater hatte schon zu Lehrbeginn alle Zahlungen eingestellt.
  3. Jetzt ist mein Sohn bis auf das Kindergeld ohne Einkommen, wohnt derzeit bei mir.
  4. Bekommt er wieder Unterhalt, denn das Arbeitsamt, so war dort die Auskunft, sei noch nicht für ihn zuständig, da er bisher nicht gearbeitet hat? Kinder haben gegenüber ihren Eltern einen Unterhaltsanspruch, solange sie bedürftig sind bzw.
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bis zum Erreichen ihrer wirtschaftlichen Selbstständigkeit. Der Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern hat Vorrang vor etwaigen Leistungen zur Sicherung seines Lebensunterhaltes vom Jobcenter. Der junge Mann sollte daher unverzüglich seinen Anspruch auf Unterhalt gegenüber den Eltern geltend machen.

Die von ihnen geschilderte Situation, die zur Beendigung des Ausbildungsverhältnisses führte, sollte kein Problem darstellen, auch weiterhin einen Unterhaltsbedarf rechtfertigen zu können. Allerdings muss Ihr Sohn sich weiterhin ohne schuldhaftes Verzögern um einen neuen Ausbildungsplatz bzw. um die Fortsetzung bzw.

Wiederaufnahme der Ausbildung bemühen. Er sollte seinen Unterhaltsanspruch zeitnah gegenüber dem Vater geltend machen und ihm in diesem Zusammenhang alle Fakten mitteilen, möglichst per Einschreiben. Mit diesem Schreiben setzt er ihn in Verzug. Und ich mahne hier zur Eile.

Denn gibt es keine einvernehmliche Einigung des Sohnes mit den Eltern, können nachträgliche Forderungen ohne Inverzugsetzung nicht durchgesetzt werden. Im Falle einer notwendigen gerichtlichen Klärung kann sich der junge Volljährige nur durch einen Rechtsanwalt vor dem Gericht vertreten lassen. Mein 19-jähriger Sohn möchte studieren, allerdings weit entfernt.

Meine finanziellen Möglichkeiten, ihn dabei zu unterstützen, reichen aber nicht aus. Deshalb will mein Sohn noch seinen Unterhaltsanspruch beim Vater einklagen, einen anderen Weg gibt es nach einem umfangreichen Schriftverkehr nicht mehr. Er schreckt aber vor den Kosten für einen Rechtsanwalt zurück.

Gibt es da Unterstützung? Bis zum 21. Lebensjahr kann das nach dem Wohnort des Kindes örtlich zuständige Jugendamt leider nur beratend und unterstützend tätig werden. In strittigen Fällen bleibt in der Regel nur der Weg über den Rechtsanwalt. Dieser kann über die Beratungshilfe in Anspruch genommen werden, wenn der junge Mann kein oder nur ein sehr geringes Einkommen hat.

Einen Antrag auf Beratungshilfe kann er in der Rechtsantragsstelle des örtlich zuständigen Amtsgerichts stellen. Um auf eine positive Entscheidung über die Beratungshilfe hinzuwirken, sollten dort auch die Gründe dargelegt werden, nämlich, dass eine gütliche Einigung gescheitert ist.

Mit 18 hat der Vater meiner Enkelin die Zahlungen eingestellt, jetzt wird sie 22 Jahre, und es ist fast nichts passiert.2019 gab es eine Gerichtsverhandlung, da fehlten dann noch einige Unterlagen, dann fiel der Richter aus, danach kam Corona. Hat sie überhaupt noch Ansprüche nach so langer Zeit? Wenn ein Gerichtsverfahren noch anhängig ist, und so habe ich Sie verstanden, dass die Entscheidung noch aussteht, gehen etwaige Ansprüche nicht verloren.

Aufgrund der aktuellen besonderen Situation ist im Moment sicherlich Geduld gefragt. Allerdings würde ich raten, dass Ihre Enkeltochter Kontakt mit dem Rechtsanwalt aufnimmt, der sie vertritt und nach dem Sachstand fragen. Mit ihm kann sie dann weiteren Schritte besprechen.

Mein Lebenspartner und ich haben uns getrennt. Der Streit um das gemeinsame Haus dauert sicher noch länger. Ich bin erst einmal zu meinen Eltern gezogen. Was ist mit dem Unterhalt für meine zweieinhalbjährige Tochter? Das zuständige Jugendamt sagte mir, solange ich mit meinem Ex noch eine gemeinsame Adresse habe, sei da nichts möglich.

Ist das so richtig? Hier muss man sorgsam unterscheiden zwischen dem privatrechtlichen Unterhaltsanspruch gegenüber dem anderen Elternteil und der Gewährung von Unterhaltsvorschuss, den Sie beantragen, wenn der Vater keinen Unterhalt zahlt. Mit einer gemeinsamen Anschrift ist die Bewilligung von Unterhaltsvorschuss problematisch.

  1. Sie müssten gegenüber der Unterhaltsvorschussstelle darlegen, dass Sie das Kind nicht gemeinsam erziehen und betreuen und aufgrund der Auseinandersetzungen bezüglich des Hauses, sich nicht abmelden können.
  2. Wichtig ist, dass Sie die alleinige Last für Erziehung und Betreuung des Kindes tragen.
  3. Die Gewährung von Unterhaltsvorschuss wird nach strengen Regeln geprüft und deshalb sollten Sie die Situation und die noch gemeinsame Anschrift aufklären und ausführlich darstellen.

Gleichzeitig können Sie für die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche gegenüber dem Vater beim zuständigen Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Diese ist für Sie kostenfrei. Ich bin Vater von drei Kindern, die nach der Trennung bei der Mutter lebten bzw.

Leben. Zwei sind schon aus dem Haus, der Jüngste ist 16 Jahre. Ich gehe voll arbeiten, um meiner Unterhaltspflicht nachzukommen, aber meine Ex-Frau arbeitet nur zu zwei Dritteln, obwohl sie doch jetzt, wo der Jüngste auch fast erwachsen ist, voll erwerbstätig sein könnte. Könnte sie dazu aufgefordert werden? Nein.

Ihre Ex-Frau leistet bis zum 18. Lebensjahr des Kindes Betreuungsunterhalt, das heißt Unterhalt in Form von Betreuung, Erziehung und Versorgung. Ob Ihre Ex-Frau Teilzeit- oder Vollzeit arbeiten geht, ist ihre Entscheidung. Sie als Unterhaltsverpflichteter haben allerdings eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, das heißt, Sie müssen sich nachhaltig um eine Erwerbsstelle bemühen, um den Mindestunterhalt (für einen 16-Jährigen liegt dieser bei 395 Euro) zahlen zu können.

Erreicht der Sohn das 18. Lebensjahr, dann sind beide Eltern zum Barunterhalt verpflichtet, und der Unterhaltsanspruch muss neu berechnet werden. Grundlage ist dann das Einkommen beider Elternteile, und wenn das volljährige Kind über Einkommen verfügt, wird dieses auch berücksichtigt. Mein Sohn ist Vater von zweijährigen Zwillingen.

Falls die Partnerschaft in die Brüche gehen sollte, muss er dann für beide Kinder den gleichen Unterhalt zahlen?Oder wird das anders geregelt? Der Unterhalt, den Ihr Sohn im Fall des Falles zahlen müsste, richtet sich nach seinem bereinigten Nettoeinkommen.

  1. Wenn er erwerbstätig ist, hat er einen notwendigen Selbstbehalt von 1160 Euro, bei Nichterwerbstätigen liegt dieser bei 960 Euro.
  2. Der Mindestunterhalt in der 1.
  3. Altersstufe (für Kinder bis fünf Jahre) beträgt 369 Euro.
  4. Wenn Ihr Sohn entsprechend verdient, müsste er also für jedes der beiden Kinder diese Summe zahlen.

Die Unterhaltsberechnung kann bei entsprechendem Einkommen auch ergeben, dass er mehr als den Mindestunterhalt für beide Kinder zahlen kann. Verdient er weniger, würde das über den Selbstbehalt hinausgehende Einkommen auf beide Kinder aufgeteilt. Ich bin seit Beginn der Corona-Krise auf Kurzarbeit Null gesetzt und wie es aussieht, wird sich das in den nächsten Monaten nicht ändern.

Ich bin zwei Kindern gegenüber unterhaltsverpflichtet, habe aber jetzt viel weniger Geld zur Verfügung. Muss ich trotzdem den vollen Unterhalt zahlen? Erhält ein unterhaltspflichtiger Elternteil Kurzarbeitergeld, ist nicht automatisch der bestehende Unterhaltstitel herabzusetzen. Es obliegt der Prüfung des Einzelfalls.

Vorübergehende Schwankungen des Einkommens sind durch den unterhaltspflichtigen Elternteil hinzunehmen und müssen ausgeglichen werden. Nach einem angemessenen Zeitrahmen – hier: nach drei Monaten – könnte ein widerruflicher Vollstreckungsverzicht erklärt werden.

Kann man Unterhalt privat regeln?

Das Wichtigste zur Unterhalts­verein­barung in Kürze – Kann man den Unterhalt privat regeln? Ja. Grundsätzlich besteht keine Pflicht, eine Vereinbarung zum Unterhalt gerichtlich treffen zu lassen. Wichtig ist jedoch, dass auch eine privatschriftliche, außergerichtliche Unterhaltsvereinbarung sowohl der Form als auch dem Inhalt nach rechtlichen Rahmenbedingungen nicht zuwiderlaufen darf.

  1. Anderenfalls kann eine solche im Zweifel nicht wirksam oder durchsetzbar sein.
  2. Mehr dazu lesen Sie hier,
  3. Wie lange gilt eine Unterhaltvereinbarung? Eine Vereinbarung zum Unterhalt gilt in aller Regel so lange, bis eine Grundlage des Unterhaltsanspruches entfällt (z.B.
  4. Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten, Minderjährigkeit des betroffenen Kindes).

Wie kann eine Unterhaltsvereinbarung aussehen? Eine unverbindliche Vorlage für eine Unterhaltsvereinbarung finden Sie an dieser Stelle, Die hier aufgeführten Passagen können zum Beispiel in eine Trennungsvereinbarung und/oder Scheidungsfolgenvereinbarung aufgenommen werden.

Wem steht der Unterhalt zu dem Kind oder der Mutter?

Zum Inhalt springen Wir führen Sie durch Ihre Scheidung. Welcher Elternteil muss Kindesunterhalt zahlen? Das Wichtigste vorab: Minderjährige Kinder haben Anspruch auf Naturalunterhalt (also Betreuung, Kochen, Pflege usw.) und auf Barunterhalt (Geld). Leben die Eltern getrennt, so erfüllt derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt, seine Unterhaltspflicht bereits durch die Betreuung etc., er gewährt Naturalunterhalt.

Dieser Elternteil schuldet i.d.R. kein Geld, also keinen Barunterhalt – selbst wenn er (oder der neue Ehegatte) gut verdient. Der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, schuldet den so genannten “Barunterhalt”, dessen Höhe sich allein nach seinem Einkommen richtet. Anhand dieses Einkommens wird dann der zu zahlende Unterhalt in der Düsseldorfer Tabelle abgelesen.

Ausnahmsweise muss sich auch der betreuende Elternteil am Barunterhalt beteiligen, falls er erheblich höhere Einkünfte hat als der eigentlich allein barunterhaltspflichtige andere Elternteil, oder falls beide Eltern das Kind zu gleichen Teilen betreuen (“Wechselmodell”).

  • Der betreuende Elternteil muss sich ferner an den Kosten für Mehrbedarf und Sonderbedarf des Kindes beteiligen.
  • In Ausnahmefällen kommt eine Unterhaltspflicht der Großeltern in Betracht, falls die Eltern nicht leistungsfähig sind oder falls sie nicht mehr leben.
  • Die Unterhalts höhe richtet sich nach dem jeweils aktuellen Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und wird nach der “Düsseldorfer Tabelle” errechnet.

Hat ein minderjähriges Kind ausnahmsweise bereits einen eigenen Hausstand, so steht ihm Unterhalt wie einem Studenten zu, also 860,- Euro monatlich (OLG Koblenz 13 UF 413/12). In diesem Fall lesen Sie bitte unsere Hinweise zum Unterhalt für Studenten,

Das Einkommen bzw. Vermögen desjenigen Elternteils, bei dem das Kind lebt, ist grundsätzlich irrelevant. Deshalb kann es vorkommen, dass ein Kind z.B. bei seiner gut verdienenden Mutter lebt, aber trotzdem vom seinem nur wenig verdienenden Vater Unterhalt verlangen kann. Auch auf das Einkommen des neuen Ehepartners der Mutter kommt es grundsätzlich nicht an, da der neue Ehemann diesen Kindern nicht unterhaltspflichtig ist.

Von dieser Regel gibt es aber Ausnahmen, In folgenden Fällen kommt eine finanzielle Beteiligung auch desjenigen Elternteils in Betracht, bei dem das Kind wohnt: Page load link

Was passiert mit dem unterhaltstitel wenn das Kind 18 wird?

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres besteht weiterhin Anspruch auf Unterhalt, wenn der/die junge Volljährige sich ausbilden lässt oder noch zur Schule geht. Die jungen Volljährigen sind allein verantwortlich für die Durchsetzung ihrer Unterhaltsansprüche.

Kann ich den Unterhalt direkt an das Kind zahlen?

Das Wichtigste in Kürze –

Die Unterhaltspflicht von Eltern gegenüber den Kindern endet nicht mit dem 18. Lebensjahr, Sie gilt regelmäßig bis zum Abschluss einer ersten Ausbildung. Das Gesetz spricht von einem berufsqualifizierenden Abschluss. Unterhalt für Kinder ab 18 ist direkt an das Kind zu zahlen. Bei getrenntlebenden oder geschiedenen Eltern, bei denen das volljährige Kind nur bei einem Elternteil lebt, schulden beide Elternteile Unterhalt als Barunterhalt,Das Umgangsrecht ist vom Sorgerecht zu trennen. Auch, wer nicht sorgeberechtigt ist, hat regelmäßig ein Recht und auch die Pflicht auf Umgang mit seinem Kind.Ein eigenes Einkommen des volljährigen Kindes wie Arbeitslohn kann den Anspruch auf Unterhalt gegen die Eltern mindern, etwa, wenn sich das Kind neben einem Studium regelmäßig etwas dazu verdient. Angerechnet werden auch BAföG, ein Stipendium oder das Kindergeld,Es gibt keine direkte altersmäßige Begrenzung für die Unterhaltspflicht der Eltern. Hier kommt es auf die Umstände des einzelnen Falls aus an, insbesondere darauf, ob das Kind kein Einkommen erzielt, weil es sich noch länger in einer Ausbildung/in einem Studium befindet.