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Wann muss man keine Alimente mehr zahlen?
Die Dauer der Unterhaltsleistungen ist an kein bestimmtes Alter des Kindes gebunden, Eltern müssen grundsätzlich bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes Unterhalt leisten. Ein Kind ist selbsterhaltungsfähig, wenn es die bei selbstständiger Haushaltsführung für eine Deckung des angemessenen Lebensbedarfs erforderlichen Mittel aufbringen kann.
- Es sind die Lebensverhältnisse des Kindes und der Eltern zu Grunde zu legen.
- Der Eintritt dieses Zeitpunktes hängt von verschiedenen Faktoren ab ( z.B.
- Ausbildung) und steht nicht in Zusammenhang mit der Volljährigkeit des Kindes.
- Es gibt keine Altersgrenze! Auch erwachsene Kinder können einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihren Eltern haben.
Wenn das Kind eigene Einkünfte hat, diese aber nicht für die Selbsterhaltung ausreichend sind, so verringert sich der Anspruch auf Unterhalt gegenüber den Eltern.
Wer zahlt Unterhalt wenn das Kind studiert?
Pflicht der Eltern – Eltern sind – als Verwandte in gerader Linie – nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1601 BGB) grundsätzlich verpflichtet, ihren volljährigen Kindern während einer Ausbildung, also auch während eines Studiums, Unterhalt zu zahlen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Studierende neben dem Studium nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können.
Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern. Ihnen wird ein angemessener Betrag für das eigene Existenzminimum zugestanden. Kindergeld und Steuerfreibeträge tragen dazu bei, dass Eltern den Unterhalt an ihre Kinder zahlen können. Hinweis: Wenn die Eltern keinen Unterhalt zahlen und die Ausbildung dadurch gefährdet ist, kann beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt) ein Antrag auf Vorausleistung gestellt werden.
Studierende sollen sich in diesem Fall unbedingt an das Studierenden-/Studentenwerk am Hochschulort wenden!
Kann der Vater die Zahlung von Unterhalt verweigern?
2. Wann kann die Unterhaltspflicht ausgeschlossen sein? – Nach der Vorschrift des § 1611 Abs.1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kann der Unterhaltspflichtige die Unterhaltszahlung teilweise verweigern, wenn eine Zahlung als „unbillig”, d.h. unangemessen und ungerecht erscheint.
Auch ein vollständiger Ausschluss der Unterhaltspflicht ist möglich (sog. „grobe Unbilligkeit”). § 1611 BGB nennt drei Fallgruppen, wann ein solcher Härtefall vorliegen kann.1. Fallgruppe: Eine Unbilligkeit wegen „sittlichem Verschulden” liegt etwa dann vor, wenn der Elternteil, der nun Unterhalt verlangt, seine Bedürftigkeit durch Spiel-, Trunk- oder Drogensucht selbst verursacht hat.
Allerdings gilt dies nur dann, wenn die Sucht auch eigenverantwortlich verschuldet war und eine Suchtbehandlung abgelehnt wurde, da die Sucht sonst als unverschuldete Krankheit anzusehen ist (OLG Celle v.13.03.1990 – Az.17 UF 107/88).2. Fallgruppe: Auch eine Vernachlässigung der eigenen Unterhaltspflicht als Elternteil kann später dazu führen, dass man später keinen Elternunterhalt von seinem Kind verlangen kann.
Wer sich also etwa jahrelang nicht um seine Kinder kümmert und diese geradezu „verwahrlosen” lässt, dem kann später ein Ausschluss der eigenen Unterhaltsansprüche gegen die früher vernachlässigten Kinder drohen (AG Leipzig v.18.09.1996 – Az.23 C 280/95).3. Fallgruppe: Eine schwere Verfehlung gegen Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen kann den Anspruch auf Elternunterhalt schließlich ebenfalls verwirken.
Diese Fallgruppe umfasst etwa Fälle von Bedrohungen, körperlicher Gewalt oder gar sexueller Misshandlung. Auch wer sein Kind bei den Großeltern zurücklässt und in ein anderes Land auswandert ( BGH v.19.05.2004 – Az. XII ZR 304/02 ) kann später keinen Unterhalt von seinem Kind verlangen.
Was ist der Unterschied zwischen Unterhalt und Alimente?
Die Höhe des Unterhaltsanspruches des Kindes ist abhängig von der Leistungsfähigkeit der Eltern (Vermögen, Einkommen, Ausbildung, Arbeitsfähigkeit, Arbeitsmarktlage etc.) und dem Bedarf des Kindes (Alter, Anlagen, Fähigkeiten, Entwicklungsmöglichkeiten etc.).
Nähere Informationen zur Berechnung der Unterhaltshöhe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. Der Elternteil, der den Haushalt führt, in dem er das Kind betreut, leistet dadurch seinen Beitrag zum Unterhalt. Der andere Elternteil ist zur Leistung von Geldunterhalt, sogenannte Alimente, verpflichtet.
Grundsätzlich gilt zum Geldunterhalt die Regel: Je höher das Einkommen des jeweiligen Elternteils, desto mehr Unterhalt ist zu leisten. Der Elternteil muss bemüht sein, nach seinen Kräften zum Unterhalt des Kindes beizutragen (Anspannungstheorie bzw. Anspannungsgrundsatz).
- Eine gesetzliche Belastungsgrenze für den unterhaltspflichtigen Elternteil gibt es nicht, in Einzelfällen ist es sogar möglich, dass das (pfändungsfreie) Existenzminimum unterschritten wird.
- In jedem Fall ist die Höhe des Geldunterhalts aber eine Einzelfallentscheidung, die vom zuständigen Gericht im Zuge eines Unterhaltsverfahrens oder eines Scheidungsverfahrens getroffen wird.
Bei wesentlichen Änderungen der Umstände kann die Unterhaltshöhe neu bemessen werden. Laut ständiger Rechtsprechung besteht eine Begrenzung des Geldunterhalts (sogenannte “Luxusgrenze” bzw. “Playboygrenze” ), die Unterhaltspflichtigen mit überdurchschnittlichen Einkommen zugute kommt.
Kann ich mein Kind mit 18 vor die Tür setzen?
Mit der Volljährigkeit verlieren die Kinder das Wohnrecht in der elterlichen Immobilie – Jedoch kann es auch manchmal der Wunsch der Eltern sein, dass die flügge gewordenen Kinder das heimische Nest verlassen, etwa wenn der Nachwuchs ständig Partys feiern will und die Eltern lieber ihre Ruhe haben wollen, oder sich Sohn oder Tochter nicht an der Haushaltsführung beteiligen mögen.
Wie lange müssen meine Eltern Unterhalt zahlen?
Reicht bei den Eltern das Geld für die Pflege im Alter nicht, bittet der Staat bei höheren Einkommen und Vermögen die Nachkommen zur Kasse. Wir zeigen, wann und in welchem Umfang Sie für die Pflege Ihrer Eltern aufkommen müssen. Das Wichtigste in Kürze:
- Seit dem 1. Januar 2020 sind Kinder ihren Eltern erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro zum Unterhalt verpflichtet.
- Entscheidend für die Prüfung der Einkommensgrenze ist nur das Einkommen des Kindes. Sollten Sie also zusammen mit dem Einkommen Ihres Ehepartners auf mehr als 100.000 Euro kommen, verpflichtet das nicht zum Unterhalt für Ihre Eltern – nur Ihr eigenes Einkommen gilt.
- Den Anspruch auf Elternunterhalt machen in aller Regel Sozialhilfeträger geltend und fordern, dass Sie Einkommen und Vermögen offenlegen.
- Müssen Sie keinen Unterhalt für Ihre Eltern zahlen oder reicht der gezahlte Unterhalt nicht für die Kosten, bekommen Ihre Eltern Sozialhilfe.
On Irgendwann kommen die meisten Senioren und Seniorinnen zu einem Punkt, an dem sie den Alltag nicht mehr alleine bewältigen können – sie werden pflegebedürftig. Doch Pflege im Alter ist teuer! Wenn Pflegeversicherungen, Rente und Vermögen die Kosten nicht abdecken, sind die nächsten Angehörigen gefordert.
Oft heißt das: Kinder haften für ihre Eltern. In vielen Fällen übernimmt der Nachwuchs die Verantwortung freiwillig und regelt die Pflege der Eltern unter sich. Oder die Eltern sorgen früh vor und treffen Vorkehrungen für den Fall der Fälle. Etwa indem sie ihr Haus verkaufen und in Einrichtungen für altengerechtes Wohnen umziehen.
Dennoch wird häufig vom Sozialamt geklärt, wer für den Unterhalt eines Pflegebedürftigen aufkommen muss. Seit Anfang 2020 müssen Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern nur noch dann Unterhalt zahlen, wenn sie ein Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro haben.